ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 31. März 2023, 13:36:54
Das Arbeitsverhältnis endet automatisch Kraft Gesetz in dem Moment, wo die Dienstzeitfestsetzung auf mehr als 2 Jahre erfolgt. Deshalb muss die Bw den Arbeitgeber ja auch nur darüber informieren.
ZitatDieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit
1. für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,
2. [...]
ZitatBei einer Festsetzung über die Zweijahresgrenze ist gem. ArbPlSchG der Dienstherr für die entsprechende Benachrichtigung des Arbeitgebers zuständig.Muss der Dienstherr sich dann auch an die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten? Sprich bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende müsste er dies rechtzeitig tun?