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Zitat von: MikeEchoGolf am 01. April 2023, 03:04:41
@F_K:ZitatDer ganze "Aufklärungskram" entfällt bei duldungspflichtigen Impfungen
Kann ich bei besten Willen mir nicht vorstellen, gerade wenn bei Kontraindikation eine Impfung entgegensteht.
ZitatDer ganze "Aufklärungskram" entfällt bei duldungspflichtigen Impfungen
Zitat von: justice005 am 29. März 2023, 13:13:58
Ich habe das Urteil gelesen. Der Fall war interessant.
Der Soldat ist wohl zum Termin in den Sanbereich gegangen, hat den Arm hochgekrempelt und gesagt, dass er die Impfung ablehnt und auch kein Einverständnis unterschreibt.
Natürlich war die Arzthelferin mit der Situation überfordert und hat nicht geimpft. Aber jetzt wissen wir, sie hätte die Spritze reinjagen dürfen.
"Duldung" ist nunmal was anderes als "Einverständnis".
Zitat von: LwPersFw am 20. August 2021, 11:07:07Zitat von: alpha_de am 20. August 2021, 09:59:27
@F_K Ja, die Duldung kann angewiesen werden. Aber nicht durch einen KpChef sondern durch den Insp SanDstBw bzw. durch das zuständige Referat im BMVg.
Die Covid-19 ist derzeit kein Teil des Basisimpfschemas. Und damit ist sie im Grundbetrieb nicht duldungspflichtig.
So ist es.
Und deshalb wäre der Befehl nicht "zu dienstlichen Zwecken" erteilt, sondern nur weil ein einzelner Offizier eine persönliche Entscheidung getroffen hat, die durch keine dienstliche "Papierlage" des BMVg abgedeckt ist.
Also sollte dieser Befehl so in Kraft gesetzt werden...
... braucht der Befehl nicht befolgt zu werden !
Und ... der TrArzt ... der einen Soldaten impft, der, weil es nicht möchte, die erforderlichen Impfbelehrungren nicht unterschreibt ... trotzdem impft, findet sich vor einem zivilen Gericht wieder, wegen Körperverletzung im Amt... und danach vor dem Truppendienstgericht.
§ 340 StGB Körperverletzung im Amt
(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 224 bis 229 gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.
Gleiches gilt für den Disziplinarvorgesetzten... wegen begehen einer Wehrstraftat.
"§ 32 WStG Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken
Wer seine Befehlsbefugnis oder Dienststellung gegenüber einem Untergebenen zu Befehlen, Forderungen oder Zumutungen mißbraucht, die nicht in Beziehung zum Dienst stehen oder dienstlichen Zwecken zuwiderlaufen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."
Wenn der Fall so ist wie geschildert... unglaublich was was für Gedanken manche Vorgesetzte kommen...
Die Duldungspflicht gilt aktuell ausschließlich für die Impfprogramme der Bw, in die Covid aufgenommen wurde.
Und dies ist nicht der Basisimpfschutz!