Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor justice005
 - 02. April 2023, 10:33:47
Dann würde ich empfehlen, zu einem Anwalt zu gehen.
Autor AirStrike
 - 02. April 2023, 06:58:36
Doch ,
alles was ich geschrieben habe ist so passiert.
Autor justice005
 - 01. April 2023, 23:34:03
Die Geschichte stimmt doch vorne und hinten nicht.

Das ist völlig absurd. Selbst wenn einige Leute gehörig Mist gebaut haben, kann das im Ergebnis alles nicht sein.
Autor test
 - 01. April 2023, 22:24:48
Wenn er noch Soldat ist und nicht richtig gekündigt wurde, dann gelten doch für ihn die soldatischen Pflichten noch, d.h. ein unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst kann eine Straftat sein?

Daher glaube ich, dass der Fall bei nem Anwalt gut aufgehoben ist! Gerade weil so viel mündlich abgelaufen scheint und da ja jeder im Nachhinein behaupten kann was er (oder nicht) gesagt hat...

In jedem Fall würde ich an deiner Stelle mich am Montag telefonisch bei der alten Einheit melden und klar machen, dass ich - falls aufgefordert -  da wieder aufschlage und meine Dienstleistung bereitstelle. Im "schlimmsten" Fall machst du dich dadurch bei nem AG wo du eh nie mehr jemanden sehen wirst ein bissl lächerlich; im besten Fall ersparst du dir ne menge Ärger. Danach das ganze noch per Einschreiben ans BAPersBw.
Autor Ralf
 - 01. April 2023, 14:23:20
Zitat von: SGBunny am 01. April 2023, 14:19:09
Wobei ich mich wieder frage welche Prüfung innerhalb der ersten 6 Monate das sein könnte.
Die Sicherheitsüberprüfung. Unüblich aber auch, dass diese so lange dauert, da gab es dann wohl auch einen Anlass einer intensiveren Recherche.
Ein Grund, die Dienstzeit auslaufen zu lassen ist es jedenfalls nicht, weil man dann eben entsprechend weiter festgesetzt wird, bis das Ergebnis da ist.
Autor SGBunny
 - 01. April 2023, 14:19:09
Zitat von: FoxtrotUniform am 01. April 2023, 13:46:45
Zitat von: Flexscan am 01. April 2023, 12:24:58
...
Kann mir nicht vorstellen, das eine mündlich ausgesprochene "Kündigung" vor Gericht bestand haben wird.
...

Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Entlassung wegen Überlastung des BAMAD Bestand haben wird. Das ist doch absurd.
Zitat von: AirStrike am 01. April 2023, 09:23:18
Mein Ausbildungsbegleiter hatte aber rechtzeitig das Entlassungsverfahren eingeleitet weil nicht abzusehen war ob die Prüfung positiv ausgehen würde .
Wobei ich mich wieder frage welche Prüfung innerhalb der ersten 6 Monate das sein könnte.
Autor FoxtrotUniform
 - 01. April 2023, 13:46:45
Zitat von: Flexscan am 01. April 2023, 12:24:58
...
Kann mir nicht vorstellen, das eine mündlich ausgesprochene "Kündigung" vor Gericht bestand haben wird.
...

Ebenso kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Entlassung wegen Überlastung des BAMAD Bestand haben wird. Das ist doch absurd.
Autor KlausP
 - 01. April 2023, 12:25:33
Ich wollte schon nach der Entlassungsverfügung fragen. Die hätte ja vom BAPers kommen müssen. Einfach so, nur weil der Spieß das sagt, reicht ja hinten und vorne nicht.
Autor Flexscan
 - 01. April 2023, 12:24:58
Eine Entlassung innerhalb der Probezeit bedarf keinerlei Begründung und ist auch innerhalb kürzester Zeit abgewickelt.
Allerdings wie schon erwähnt sollte es in schriftlicher Form vorliegen.

Kann mir nicht vorstellen, das eine mündlich ausgesprochene "Kündigung" vor Gericht bestand haben wird.

Defacto besteht meiner Meinung nach noch ein Dienstverhältnis.
Möge man mich bitte korrigieren, wenn ich falsch liegen sollte.
Autor Ralf
 - 01. April 2023, 12:11:32
ZitatAllerdings habe ich das nicht schriftlich bis zum Monatsende bekommen , mir wurden keinerlei Unterlagen über meine Beendigung ausgehändigt  .
Dann bist du doch auch nicht entlassen.
Das ist ein formaler Akt, mit Anhörung, Unterschrift etc. "einfach so ist man nicht kein Soldat mehr".
Oder ich blicke da nicht durch. Du bist nun also kein Soldat mehr oder doch noch?
Autor KlausP
 - 01. April 2023, 11:31:27
Zitat von: AirStrike am 01. April 2023, 11:27:48
Dienstzeitfestsetzung auf 6 Monate und Wehrdienstzeitbescheinigung habe ich nicht, nur auf der Soldabrechung ist ein Dienstzeitende eingetragen

Dann sollten Sie schleunigst mit dem Spieß Verbindung aufnehmen!
Autor AirStrike
 - 01. April 2023, 11:27:48
Dienstzeitfestsetzung auf 6 Monate und Wehrdienstzeitbescheinigung habe ich nicht, nur auf der Soldabrechung ist ein Dienstzeitende eingetragen
Autor AirStrike
 - 01. April 2023, 11:17:05
Ja,das ist richtig
Autor FoxtrotUniform
 - 01. April 2023, 10:53:31
Die Entlassung folgte tatsächlich und nachweislich nur wegen der nicht fristgerecht abgeschlossen SÜ, was das BAMAD zu verantworten hat?
Autor KlausP
 - 01. April 2023, 09:39:04
Zitat... Weil das Arbeitsamt will doch nun bestimmt auch Unterlagen von mir über meine Bundeswehrzeit haben . ...

Da ist zum Einen Ihre Dienstzeitfestsetzung auf 6 Monate und zum Anderen die Wehrdienstzeitbescheinigung, die man Ihnen in der Einheit ausgehändigt hat (hoffentlich!). Eine Ausfertigung dieser Bescheinigung ist ausdrücklich zur Vorlage beim Arneitsamt bestimmt, einfach mal in den Verteiler schauen, welche das ist.