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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Programm am 27. März 2023, 12:49:55
Meine Situation war ähnlich, bin von ca. 50km auf 180km Entfernung gewechselt. Musst natürlich den Prozess der Anerkennung der Wohnung durchlaufen etc, aber dann lief das bei mir wie folgt:
Dein Bearbeiter wird dich hassen, der er ab sofort doppelte Arbeit mit dir hat.![]()
![]()
Wie oben schon angemerkt, darf dein TG nicht höher sein als das bisherige, dementsprechend muss der Bearbeiter für jeden Monat eine Vergleichsberechnung anlegen. Also rechnet dieser erst aus, was du für den Monat X bei identische Anwesenheit am Dienstort mit TG6 bekommen hättest, danach wird geschaut was dir laut TG3 zusteht. Wenn TG6>TG3 alles gut, du bekommst den TG3 Betrag ausgezahlt. Wenn TG6<TG3 wird dein TG auf den TG6 Betrag begrenzt.
Grüße
Zitat von: Programm am 27. März 2023, 12:49:55
Meine Situation war ähnlich, bin von ca. 50km auf 180km Entfernung gewechselt. Musst natürlich den Prozess der Anerkennung der Wohnung durchlaufen etc, aber dann lief das bei mir wie folgt:
Dein Bearbeiter wird dich hassen, der er ab sofort doppelte Arbeit mit dir hat.![]()
![]()
Wie oben schon angemerkt, darf dein TG nicht höher sein als das bisherige, dementsprechend muss der Bearbeiter für jeden Monat eine Vergleichsberechnung anlegen. Also rechnet dieser erst aus, was du für den Monat X bei identische Anwesenheit am Dienstort mit TG6 bekommen hättest, danach wird geschaut was dir laut TG3 zusteht. Wenn TG6>TG3 alles gut, du bekommst den TG3 Betrag ausgezahlt. Wenn TG6<TG3 wird dein TG auf den TG6 Betrag begrenzt.
Grüße
Zitat von: LwPersFw am 26. März 2023, 09:25:34Zitat von: BW Beamter am 26. März 2023, 00:59:37
Könnte mir sie TG Stelle vorwerfen, dass wir ja freiwillig WEITER WEG von der Dienststelle ziehe. Von 46 km zu 250 km Entfernung zur Dienststelle.
"§ 7 Sonderfälle TGV (Bund)
(2) Nach einem Umzug, für den Umzugskostenvergütung nicht zu gewähren ist, darf das Trennungsgeld nicht höher sein als das bisherige."
D.h. wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt auf private Veranlassung hin verlegen... dürfen Sie dies natürlich.
Weil dafür der Dienstherr nicht verantwortlich ist, darf Ihnen nur ein TG gezahlt werden, dass den Betrag vor dem Umzug nicht übersteigt.
Hinzu treten besondere Regelungen wenn man im Homeoffice arbeitet.
Ich empfehle Ihnen dringend, dies mit Ihrem TG-Abrechner zu besprechen.
Die telefonische Erreichbarkeit steht ja auf dem TG-Bescheid... irgendwann muss ja mal Einer/Eine ans Telefon gehen...
Zitat von: BW Beamter am 26. März 2023, 00:59:37
Könnte mir sie TG Stelle vorwerfen, dass wir ja freiwillig WEITER WEG von der Dienststelle ziehe. Von 46 km zu 250 km Entfernung zur Dienststelle.