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Zusammenfassung

Autor Kallemy
 - 18. April 2023, 13:04:45
Super, vielen herzlichen Dank. Die führerscheinstelle hat auch schon geantwortet und meine Bescheinigung akzeptiert. :)
Autor F_K
 - 18. April 2023, 10:47:22
Dann nochmal die Antwort:

ZitatEEH A läuft nach 4 Jahren aus - die dabei EXTRA ausgestellte Bescheinigung Erste Hilfe nicht.

Die Gültigkeitsdauer EEH A ist eine BW interne Regelung - die Bescheinigung "Ausbildung erste Hilfe" eine gesetzliche Regelung (im Rahmen einer Verordnung).

(Der Text "Die Ausbildung zum EEH A schliesst die für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C, C1 ... und die geforderte Ersthilfe .. B ... ein".)

Ob die (zusätzliche) Erste Hilfe Bescheinigung auf einem "extra Dokument" oder als Ergänzung zu einem Lehrgangszeugnis oder Ähnlichem gefertigt wird, ist dabei unerheblich (ändert nichts an dem Inhalt der Bescheinigung).

(Anekdote: Bei meinem letzten EEH A Training wurde die EH Bescheinigung mit dem Lehrgangszeugnis ausgestellt, ZUSÄTZLICH (wegen etwas erweitertem Ausbildungsumfang) dazu Betrieblicher Ersthelfer und "Tournique User" (was die BW nicht ausbildet und bescheinigt))

Autor Ralf
 - 18. April 2023, 10:32:50
Zitat von: Kallemy am 18. April 2023, 09:25:50
Ich dachte du hast auf Ralf seine Frage geantwortet. Sorry, danke dir für deine Antworten! :)
Das dachte ich auch.
Autor Kallemy
 - 18. April 2023, 09:25:50
Ich dachte du hast auf Ralf seine Frage geantwortet. Sorry, danke dir für deine Antworten! :)
Autor F_K
 - 18. April 2023, 09:15:58
@ Ralf:

Ich habe die Frage des TE in diesem Thread bereits zweimal beantwortet - da ist ein Link wenig sinnvoll.
Autor Ralf
 - 18. April 2023, 09:12:28
Zitat von: F_K am 18. April 2023, 08:42:12
Die Frage ist bereits zweimal beantwortet.
Bitte dann auch die Beiträge verlinken.
Autor F_K
 - 18. April 2023, 08:42:12
Die Frage ist bereits zweimal beantwortet.
Autor Kallemy
 - 18. April 2023, 08:39:33
Ich habe schon eine Email an die FS-Stelle geschickt, ich hatte gehofft das jemand eine ähnliche Erfahrung in diesem Forum gemacht hat und mir schon vorab ein paar Infos geben kann. Laut Gesetzestext ist der Einsatzersthelfer Alpha ja gleich gestellt mit dem Erste Hilfe Kurs im zivilen Bereich wenn es um den Führerschein geht, mein Verständnis verrät mir, dass dieser auch die Gültigkeitsdauer im zivilen Bereich genau die selbe wie der Erste Hilfe Kurs hat (lebenslang), oder?
Autor F_K
 - 18. April 2023, 08:31:10
Antwort: Ja.
Autor Ralf
 - 18. April 2023, 08:26:23
Müsste diese Frage nicht die FS-Stelle beantworten können, also ob sie die Bescheinigung anerkennen?
Es geht ja nicht darum, ob die Bw das anerkennt.
Autor Kallemy
 - 18. April 2023, 08:13:49
Danke euch beiden für die Antwort! Die extra ausgestellte Erste Hilfe Bescheinigung habe ich nicht. Ich habe einmal das trainingszeugnis, - Nachweis, gleichzeitig Änderungsmeldung (da steht die ATB/ATN EinsEHlf A sowie der FA/UAL Teil1 drauf) und das Lehrgangszeugnis, - Nachweis, gleichzeitig Änderungsmeldung (dort steht nur die ATB/ATN Einsatzersthelfer A), auf der Rückseite dieser steht auch der Vermerk für den Paragraph 19 Absatz 1-4 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Meine Frage war und ist, ob diese Bescheinigung trotz 2017 Ausstellungsdatum immernoch gültig für den zivilen Gebrauch/Führerschein als Ersatz für den Erste Hilfe Kurs ist?
Autor F_K
 - 18. April 2023, 07:22:24
Wqs ist denn jetzt die Frage?

EEH A läuft nach 4 Jahren aus - die dabei EXTRA ausgestellte Bescheininung Erste Hilfe nicht.
Autor xnos
 - 18. April 2023, 00:07:28
Moin!

Da würde ich mal direkt beim DRK anfragen. Vom Umfang her passt es ja - habe ich damals auch gemacht.

Allerdings ist der Einsatzersthelfer A im Vergleich zum Erste-Hilfe-Schein nicht ein Leben lang gültig... könnte ein Punkt sein, an dem das ganze scheitert.
Autor Kallemy
 - 17. April 2023, 22:20:42
Hallo, ich habe 2017 meinen Einsatzhelfer Alpha gemacht, da dieser ja nach 2015 gemacht worden ist und ab 2015 sogar der erste Hilfe bis zur Ewigkeit haltbar ist, sollte der Einsatzhelfer alpha auch noch "gültig" sein, oder? Ich bin 2021 aus der Bundeswehr ausgetreten und habe leider keinen Kontakt zu meinen Kameraden, deswegen frage ich hier und hoffe auf kompetente und nette Hilfe. :)