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Zitat von: alphacharlie am 21. April 2023, 14:07:20Zitat von: alphacharlie am 21. April 2023, 12:27:21
Wie sieht's dann aus mit BFD Ansprüchen und Übergangsgebührnissen? Die will ich auf keinen Fall verlieren...Zitat
Dann hätten Sie aber schon keinen Antrag auf Entlassung stellen dürfen...
Denn
§ 11 SVG
"(1) Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens vier Jahren erhalten Übergangsgebührnisse, wenn ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder wegen Dienstunfähigkeit endet. (...)"
Für den § 55 Abs 3 SG gilt eine KANN-Regel, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. § 11 Abs 5 SVG
Haben Sie oder irgendwer Erfahrungswerte zu diesem ,,KANN-Fall" ?!
Zitat von: F_K am 21. April 2023, 14:57:18
Also kurz:
Wasch mich, mach mich nicht nass - KDV will ich nicht (weil dann keine Ansprüche), aber Depression und DU "gewollt" (ist übrigens kein Antragsdelikt) - gute Besserung und viel Erfolg.
Zitat von: F_K am 21. April 2023, 14:36:22
@ AC:
Was wird denn unter einem "vollumfänglichen BFD Zeitraum verstanden"?
Bei verkürzter Dienstzeit gibt es in JEDEM Fall auch gekürzte Ansprüche - und wie Du nachgelesen hast, zur vorübergehenden Sicherung des Lebensunterhaltes.
(NmB: Wer sich mutwillig dem Arbeitsmarkt entzieht, will gar keinen Lebensunterhalt verdienen, also ist eine Sicherung auch nicht notwendig ...)
Zitat von: alphacharlie am 21. April 2023, 12:27:21
Wie sieht's dann aus mit BFD Ansprüchen und Übergangsgebührnissen? Die will ich auf keinen Fall verlieren...
Zitat
Dann hätten Sie aber schon keinen Antrag auf Entlassung stellen dürfen...
Denn
§ 11 SVG
"(1) Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens vier Jahren erhalten Übergangsgebührnisse, wenn ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs der festgesetzten Wehrdienstzeit oder wegen Dienstunfähigkeit endet. (...)"
Für den § 55 Abs 3 SG gilt eine KANN-Regel, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. § 11 Abs 5 SVG
Zitatund 2. weil bei mir mittlerweile auch eine mittelgradige Depression diagnostiziert wurde und der Chefarzt einer FU6 eine vorzeitige Entlassung bekräftigt (neben Kdr, Chef, TrpArzt...) und niedergeschrieben hat, dass es bei mir sonst auf eine Dienstunfähigkeit hinauslaufen wird.Das ist ja kein Beschwerdegrund für eine Ablehnung wegen § 55 (3).
Zitataufgrund 1. der falsch dargelegten TatsachenDas hingegen ja.
Zitat von: alphacharlie am 21. April 2023, 12:27:21
gestern wurde mein Verkürzungsantrag aufgrund persönlicher Härte nach 4 Monaten abgelehnt.
In der Stellungnahme aus Köln wurden falsche Tatsachen als Grund für die Ablehnung genannt, sowie wahre, schwerwiegende Umstände teilweise ignoriert.
Zitat von: alphacharlie am 21. April 2023, 12:27:21
Jedoch bin ich gewollt, nächste Woche eine Beschwerde einzureichen, ...
Zitat von: alphacharlie am 21. April 2023, 12:27:21
Wie sieht's dann aus mit BFD Ansprüchen und Übergangsgebührnissen? Die will ich auf keinen Fall verlieren...
Zitat von: KlausP am 21. April 2023, 12:43:13Zitat... z.B. KDV? Wie sieht's dann aus mit BFD Ansprüchen und Übergangsgebührnissen? ...
Meiner Ansicht nach gehen diese Ansprüche flöten.
Zitat... z.B. KDV? Wie sieht's dann aus mit BFD Ansprüchen und Übergangsgebührnissen? ...