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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 28. Juli 2023, 06:43:46
Zitat von: DerFalscheEchte am 27. Juli 2023, 19:28:03
Danke für die vielen Antworten.
Es hat sich seitdem viel geändert.

DU Verfahren wurde stattgegeben (DZE 31.01.24)
Bin bis Ablauf meiner Dienstzeit auf Sonderurlaub bei vollen Bezügen (Beschluss BAPers.)

Werde es nun nochmal versuchen mit der Nebentätigkeit weil das KzH jetzt nichtmehr besteht

Ich vermute Sie haben da etwas falsch verstanden, weil:

"Im Verfahren bei Beendigung des Dienstverhältnisses wegen Dienstunfähigkeit kann anstelle
von
Sonderurlaub die Genehmigung zum Aufenthalt an einem anderen Ort, z. B. dem Familienwohnort
erteilt werden
, wenn der Soldat bzw. die Soldatin wegen des körperlichen oder geistigen Zustandes im
Bereich der Entlassungsdienststelle auch im Innendienst nicht mehr eingesetzt werden kann.

Die Geld- und Sachbezüge werden mit Ausnahme des Trennungsgeldes bis zum Wirksamwerden der
Beendigung des Dienstverhältnisses weiter gewährt, soweit auf die Bezüge kein anderes Einkommen
gemäß § 9a BBesG anzurechnen ist."


Unter diesen Bedingungen würde ich als zuständiger Vorgesetzter - ohne "grünes Licht" durch die TrÄrztin - keine Genehmigung erteilen.

Aber ... Klarheit werden Sie nur haben, wenn Sie den konkreten Antrag stellen. Ggf. sehen Ihre Vorgesetzten dies anders.

Autor DerFalscheEchte
 - 27. Juli 2023, 19:28:03
Danke für die vielen Antworten.
Es hat sich seitdem viel geändert.

DU Verfahren wurde stattgegeben (DZE 31.01.24)
Bin bis Ablauf meiner Dienstzeit auf Sonderurlaub bei vollen Bezügen (Beschluss BAPers.)

Werde es nun nochmal versuchen mit der Nebentätigkeit weil das KzH jetzt nichtmehr besteht
Autor F_K
 - 26. April 2023, 16:28:43
Ansonsten:

- Sport (schon gesagt)
- Fort-, Weiter- und / oder Ausbildung
- Hobby / Freizeitgestaltung

Gute Besserung.
Autor christoph1972
 - 26. April 2023, 16:07:43
In Absprache mit dem TrArzt ist es sicher möglich, einer ehrenamtlichen Täigkeit nachzugehen.

Die Tätigkeit darf nicht im Widerspruch zum angestrebten Ziel der Genesung stehen. Das hat der TrArzt zu prüfen.

Autor LwPersFw
 - 26. April 2023, 12:51:32
Zitat von: DerFalscheEchte am 25. April 2023, 18:31:09

Ich habe mit meinem TEFhr auch darüber gesprochen und er sagte mir KzH ist nicht gleich KzH.


Das ist Unsinn !

KzH ist KzH. Punkt.

Wenn Sie sich beschäftigen wollen - müssen -

+ treiben Sie z.B. im Rahmen des gesundheitlich möglichen Sport...
+ machen Sie sich einen Plan für die persönliche Zukunft ... wenn die Entlassung auf Grund DU erfolgt... mit allem was dazu gehört ...

KzH bedeutet, Sie sind von allen Dienstverrichtungen aus medizinischen Gründen befreit.
Ihnen in diesem Status das Arbeiten zu erlauben wäre unlogisch.
Deshalb gibt es auch keine "konstruktiven Vorschläge" die Anordnung der TrÄrztin zu übersteuern...

Etwas Anderes wäre es, wenn Sie in den Dienst wieder-eingegliedert werden sollen... z.B. stundenweise.



Autor DerFalscheEchte
 - 25. April 2023, 19:33:29
Zitat von: Ralf am 25. April 2023, 19:23:44
Einige Dinge muss man aber auch hier geraderücken:
ZitatIch wollte die zurückzahlen um flexibler bei meiner Dienstpostenwahl zu sein, dies hat man mir verweigert.
Naja das ist Quatsch, die Rückzahlung würde von Amts wegen eigeleitet, wenn du auf einen nicht-Prämien-DP aus persönlichen Gründen versetzt werden würdest.
Anders wird ein Schuh draus: man hat dich nicht versetzen lassen, weil es einen (dringenden) Bedarf für die Besetzung deines DP gegeben hat.

Ich habe mich Anfang 2021 von einem Infanteriestandort an meinen jetzigen Versetzen lassen. Dieser war unter der Hand schon überbesetzt. (Verfg. DP: 0/2/10 - Tatsächliche TEStärke 0/2/12)
Die Anderen Beiden Kameraden waren trotz Besitz der ATN in der FMStaffel auf dem Dienstposten. Wenn er unterbesetzt wäre, würde ich es ja nachvollziehen können. Da aber mit DP jongliert wird verstehe ich die Aussage meiner KpFü nicht.
Autor Ralf
 - 25. April 2023, 19:23:44
Einige Dinge muss man aber auch hier geraderücken:
ZitatIch wollte die zurückzahlen um flexibler bei meiner Dienstpostenwahl zu sein, dies hat man mir verweigert.
Naja das ist Quatsch, die Rückzahlung würde von Amts wegen eigeleitet, wenn du auf einen nicht-Prämien-DP aus persönlichen Gründen versetzt werden würdest.
Anders wird ein Schuh draus: man hat dich nicht versetzen lassen, weil es einen (dringenden) Bedarf für die Besetzung deines DP gegeben hat.
Autor DerFalscheEchte
 - 25. April 2023, 18:31:09
Moin zusammen,

folgendes Anliegen.

Ich bin seit dem 28.02 KzH nachdem ich mein FÜNFTES Gutachten aus meiner Psychatrischen Behandlung bekommen habe.
Erstes u. 2 Gutachten : 2019 (Erstes Gutachten Stationärer Aufenthalt FU im BWK)
3 u. 4 Gutachten : 2022 (Beide nach Einweisung in eine Große Zivile Psychatrische Klinik)
5 Gutachten am oben genannten Datum.

Es besteht seit über einem Jahr ein 90/5 Dienstverwendungsfähigkeit der mich Freispricht vom Dienst an der Waffe, Führen eines DstKfz u. Teilnahme an Übungen.

Seit dem 28.02 befinde ich mich im DU - Verfahren.

Da ich noch nie ein Stubenhocker war und auch keiner sein kann wollte ich einer Nebentätigkeit nachgehen, selbst wenn diese unentgeltlich stattfindet muss diese ja genehmigt werden.
Ich habe dafür Rücksprache über die Heilfürsorge mit meiner TrÄrztin gehalten, diese sagte dass es entfällt da ich mich erholen soll. Dieses tuhe ich jetzt schon seit mehr als 2 Monaten.
Mein Dienstalltag bestand daraus das ich morgens aufgestanden bin und mir überlegen musste wie ich den Tag rumkriege da es für unsere TE Keine Aufträge gab/gibt. (InfanterieDP an einem DivStandort)

Ich habe mit meinem TEFhr auch darüber gesprochen und er sagte mir KzH ist nicht gleich KzH.

Aufgrund meiner Psychischen Labilität und dem Fakt das mir zuhause die Decke auf den Kopf fällt, muss es doch irgendein Schlupfloch geben damit ich einer 'geregelten' Tätigkeit nachgehen kann. Selbst wenns nur die 7h pro Woche sind.

Besteht da irgendwie die Möglichkeit es so zu verkaufen, das ein geregelter Alltag und dauerhafte SINNVOLLE Beschäftigung meinem Heilungsprozess zugute kommt?

Bevor mir hier jetzt irgendjemand mit 'Warum hast du dich nicht versetzen lassen?' kommt : Verpflichtungsprämie. Ich durfte mich dementsprechend nur auf Dienstposten versetzen lassen für die ich damals die Prämie bekommen habe.
Ich wollte die zurückzahlen um flexibler bei meiner Dienstpostenwahl zu sein, dies hat man mir verweigert.

Ich bedanke mich schonmal für KONSTRUKTIVE Antworten u.o. Vorschläge

MKG

DFE