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Zusammenfassung

Autor MARSAB2
 - 01. Mai 2023, 16:04:42
Sehschärfe ist auf beiden Augen gut genug ohne Brille, aber auf einem Auge etwas schwächer.

Bei mir ähnlich, als Kind leicht geschielt, so schwach dass keine OP empfohlen war und Auge wurde abgeklebt.

Fand es nur sehr interessant, da ich vor ein paar Jahren den Test am Gerät hatte, da konnte ich den hervorstehenden Ring sehen, diesmal der Test auf so einer kleinen Tafel, da fiel es mir deutlich schwer.
Autor thelastofus
 - 01. Mai 2023, 13:20:15
Sehschärfe hat gepasst. Musste auch neu gemacht werden da der Brillenpass zu alt sind.

Bei mir ist das fehlende/eingeschränkte Stereosehen auch "normal".  Es wurde im Kindesalter von einer OP abgeraten und das Auge aufgrund von Schielen wechselseitig abgeklebt.
Autor ulli76
 - 01. Mai 2023, 11:02:25
Mal ne blöde Frage: Die Sehschärfe war aber normal? Also keine Notwendigkeit eine Brille anpassen zu lassen? Das führt nämlich manchmal auch dazu dass der Test für das Stereosehen nicht bestanden wird.

Autor thelastofus
 - 30. April 2023, 00:12:26
ZitatDer hat dir dann quasi bestätigt, dass du keinerlei Einschränkungen für deine Tätigkeit hast oder wie war das? War das vor deinem Dienstantritt oder währendessen?

Der zivile Augenarzt hat gar nichts bestätigt. Er hat das untersucht was ihm von der Bw aufgetragen wurde und einen Bericht oder was auch immer geschrieben. Entschieden hat es letztendlich der Arzt am KC.

Aber da ich längerfristig bei der Bw bleiben wollte als die 13 Jahre Fw, war es mir letzendlich zu unsicher. Und eine Ausnahmegenehmigung fand ich eben persönlich sehr wackelig. Klar hätte es andere Verwendungen gegeben, aber die haben mich nicht interessiert und warum was machen was einem nicht gefällt, nur um drin zu sein. Von daher nach langem und intensiven Überlegen dann doch abgesagt.

War logischerweise alles vor Dienstantritt.

Allerdings stieß ich "damals" in meiner ersten Dienstzeit auf das selbe Problem. Wollte mich in der Transportruppe im GWD weiterverpflichten und da war dann aufgrund der MKF Verwendungsfähigkeit für BCE schon "Ende". (wäre erst mal den Weg Saz 4 Msch in der eigenen Kp gegangen), auch aus dem selben Grund.
Autor MARSAB2
 - 29. April 2023, 14:32:47
ZitatMusste damals dann zu einem zivilen Augenarzt. War dann tauglich, auch mit Ausnahmegenehmigung auf  die gewünschte Verwendung zu kommen.

Der hat dir dann quasi bestätigt, dass du keinerlei Einschränkungen für deine Tätigkeit hast oder wie war das? War das vor deinem Dienstantritt oder währendessen?


Ralf du hast vollkommen recht. Aber ja mit meiner beruflichen Vorgeschichte könnte ich natürlich auch in den Bereich CIR wechseln wenn dies nötig wäre.
Aber einen Laufbahnwechsel strebe ich jetzt erstmal nicht an.
Autor Ralf
 - 29. April 2023, 13:15:17
Zitat von: WirdMaHellImHals am 29. April 2023, 12:10:38
Zitat von: Ralf am 28. April 2023, 20:38:00
ZitatUnd wie wäre das bei einem etwaigen Laufbahnwechsel.
Welchen Laufbahnwechsel soll ein OffzTrD denn machen?

-> SanOA. Ja, das gibts.
Das ist doch nun Klugscheißerei. Bitte bei der Ausgangsfragestellung bleiben, da kommt wohl kaum SanOA in Frage.  ::)
Und wenn man es genau nehmen will, kann er auch noch OffzMilFD mach und OffzMilMus und MilGeo und SanOA nicht, wenn dann SanOffz, mann mann mann.
Autor WirdMaHellImHals
 - 29. April 2023, 12:10:38
Zitat von: Ralf am 28. April 2023, 20:38:00
ZitatUnd wie wäre das bei einem etwaigen Laufbahnwechsel.
Welchen Laufbahnwechsel soll ein OffzTrD denn machen?

-> SanOA. Ja, das gibts.
Autor Ralf
 - 28. April 2023, 20:38:00
ZitatUnd wie wäre das bei einem etwaigen Laufbahnwechsel.
Welchen Laufbahnwechsel soll ein OffzTrD denn machen?
Autor thelastofus
 - 28. April 2023, 20:18:29
ZitatDu wirst idR nicht mehr auf deine Verwendungsfähigkeit untersucht, wenn sich nichts akutes ergibt.

Und wie wäre das bei einem etwaigen Laufbahnwechsel.

Ich bin/war vom selben Problem betroffen wie der TE. Da fallen z.B. auch alle Kf Verwendungen außer B raus. Was dann für manche Einheiten/Verwendungen auch schwierig ist. Aber das kommt sicher auf die Ausprägung an.

Musste damals dann zu einem zivilen Augenarzt. War dann tauglich, auch mit Ausnahmegenehmigung auf  die gewünschte Verwendung zu kommen. Allerdings sagte man mir dann am Telefon, das BS, OffzmilFD und jede weitere Verlängerung der Dienstzeit ausgeschlossen wäre, da ich dann dort vermutlich nicht mehr bestehen würde. Ich könnte mir bewerben, und würde dann auch die Dienstzeit zu Ende machen dürfen, aber eben nicht mehr.

Hatte ich aber nicht schriftlich.

Autor MARSAB2
 - 28. April 2023, 20:08:21
Danke, ihr habt natürlich beide Recht mit euren Ausführungen.

Vielleicht mach ich mir zu viele Sorgen. Die Verschlechterung von "ich kann alle Ringe für Stereosehen erkennen" zu "ich kann nur noch ein paar erkennen" war nur jetzt sehr schnell für mich. (Der eine Test damals war an so einer Maschine, der jetzige Test war auf so einer Tafel mit 3D Brille).
Daher dachte ich dass ich vll. in 3 Jahren irgendeine 90/5 machen muss, z.B. EK Lehrgang oder sowas und da kommt ein Sehtest und die sagen dann "Ja sie sind dann wohl aktiv erstmal raus bei den Jägern".

Ralf, du hast natürlich auch Recht, es kommt die Zeit, da bin ich froh über einen Stabsdienst bzw. eine Platz am Schreibtisch. Aber aktuell war ich 10 Jahre am Schreibtisch und ich wechsele ja genau wegen der körperlichen Beanspruchung in die Truppe. Daher würde ich schon gern ein paar Jahre erstmal grün unterwegs sein. Dann bin ich natürlich voll bei dir, man wird ja nicht jünger  ;D
Autor F_K
 - 28. April 2023, 18:25:49
Ansonsten:

Ich bin ja ein Fan von Eventual- / Backup- planungen - aber doch in aller Regel nur für "worst case" Szenarien oder naheliegende Dinge.

Hier: Du kannst Morgen einen Unfall (KFZ) haben, und Gliedmaßen verlieren - dann wirst Du sofort untauglich und kannst jeder mil. Karriere "vergessen".
So einen Fall für die Planung zu berücksichtigen, ist aber abwegig (da die Eintrittswahrscheinlich sehr gering ist).

(Privathaftpflicht und BU Versicherung sollte man allerdings schon planen und umsetzen).
Autor Ralf
 - 28. April 2023, 16:26:43
Etwas ändern kann sich ja nur, wenn du untersucht wirst und dann dort deine Verwendungen ausgeschlossen werden UND ein Verbleib nicht mehr in der Verwendung möglich ist. Du wirst idR nicht mehr auf deine Verwendungsfähigkeit untersucht, wenn sich nichts akutes ergibt.
Ich muss es einfach auch mal wieder loswerden: mit steigendem Alter und ggf. Familienstandänderungen ändern sich auch die persönlichen Präferenzen und dann ist vielleicht auch nicht mehr der das Draußen-sein so toll, mit vielen übungsbedingten Abwesenheiten etc. und der Stabsdienst bietet gute Möglichkeiten, sein erlangtes Wissen dort einzubringen. Wer schreibt wohl die Dokumente, die die Jägertruppe betreffen? Genau, Menschen, die mal aktiv Jäger waren. Erstmal  braucht man diese Leute auch und dann werde mal 40 oder 50, dann freust du dich über eine heizungsnähere Verwendung oder wenn du geregelt nach Hause kommst und mit deinen Kindern die Hausaufgaben machst.
Autor MARSAB2
 - 28. April 2023, 16:05:15
Hallo zusammen,

Kurz zur Ausgangslage:
Ich habe erfolgreich die Offizierseignung im ACFürKrBw in Köln erhalten.

Tauglichkeit D2, da mein räumliches Sehvermögen eingeschränkt ist. Somit fallen alle Arten von Panzern und die Aufklärer weg. Mein Verwendungswunsch JgTr bleibt allerdings möglich.

Bei meiner Musterung 2019 schien das räumliche Sehen noch kein großes Problem zu sein. Dort konnte ich die Kreise identifizieren und ich wurde D2 mit ziemlich allen Verwendungen gemustert.

Ursprünglich hatte ich mich für den ROA i.W. beworben, mir wurde aber am Ende das Oberfähnrich-Modell in der JgTr angeboten mit einer Verpflichtungszeit von 13 Jahren.

Da mich das Oberfähnrich-Modell durchaus reizt meine Frage:
Was passiert, wenn sich mein räumliches Sehen weiter verschlechtern würde?

Ich habe unter GNr 18 in A1-831/0-4000 gesehen, dass "Stark eingeschränktes bis aufgehobenes Stereosehen (>400")" zur Einstufung "eingeschränkter Verwendungsfähigkeit" führt.

Was passiert dann mit mir? Werde ich dann als Jäger-Offz. nicht mehr draußen unterwegs sein bzw. schießen oder in den Einsatz gehen können bzw. nur noch im Stabsdienst aktiv sein können?

Unter Nr. 1034 in A1-831/0-4000 heißt es "Eine Änderung des Tauglichkeitsgrades bzw. Verwendungsgrades  nach  der  Einstellung  während  der  Dienstzeit  ist  nicht  zulässig.  Während  der  Dienstzeit kann sich nur die Verwendungsfähigkeit für bestimmte Anforderungen ändern."

Da ich mich für eine sehr lange Zeit verpflichten würde, möchte ich mich da gerne etwas informieren um zwischen ROA und Oberfähnrich abwägen zu können.

MkG