ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tango Mike 1992 am 15. Juni 2023, 14:44:45
Anzumerken ist vielleicht noch, dass ich derzeit bereits in einem anerkannten Hausstand im räumlichen Zusammenhang lebe (30 km Entfernung zum Dienstort)
und jetzt direkt in den Dienstort ziehe. TG beziehe ich bis dato noch nicht.
Zitat von: Tango Mike 1992 am 15. Juni 2023, 14:41:51
Hallo in die Runde und kurzer Nachtrag zum Verständnis:
gem. C-2213/6 3.4 "Ausschlusskriterien für die Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung"
Nr.: 314 d) d) Erfolgt die Einrichtung einer Wohnung am bisherigen Dienstort (in dessen Einzugsgebiet oder
mindestens im räumlichen Zusammenhang) zu einem Zeitpunkt, zu dem der oder dem Berechtigten
seine oder ihre beabsichtigte Verwendung an einem anderen Dienstort bekannt ist, ist die Wohnung
bei der Entscheidung über die Zusage/Nichtzusage der UKV nicht zu berücksichtigen.
Die Wohnungsnahme in den genannten Fällen ist nicht dienstlich bedingt und die hieraus entstehenden
Kosten sind durch den Berechtigten oder die Berechtigte aus den Dienstbezügen zu bestreiten.
__________________________________________________________________________
Ich bin ja mittlerweile (ca. einem Monat nach Unterschrift ab 01.08. gültigen Mietvertrag) mittels PEG über meine Folgeverwendung ab 2028 "informiert",
sodass nach meiner Lesart die UKV für die Folgeverwendung nicht mehr zugesagt werden kann?
Auch wenn ich gem. PEG bereits die für mich vorgesehene 3+5 Regelung unterschrieben habe.
Heißt für mich, bis August abwarten was beim anerkennen der Wohnung am aktuellen Dienstort herauskommt?
Grüße und vielen Dank!
Zitat von: Tango Mike 1992 am 12. Mai 2023, 10:13:26
Könnte man die neue Wohnung bereits jetzt, quasi vor offiziellen Mietbeginn, anerkennen lassen?
Um der ganzen Angelegenheit nochmal entgegenzuwirken.
Danke bereits jetzt für die Hinweise
Zitat von: Tango Mike 1992 am 11. Mai 2023, 19:15:16
Ich vollziehe derzeit einen (privaten) Umzug an meine derzeitige Dienststelle bzw. dessen Standort. Der Mietvertrag ist unterschrieben, Mietbeginn 01.08.2023.