ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 10. Mai 2023, 15:59:17Das ist der springende Punkt, hier ist die vorherige Eignungsfeststellung anzugeben. Ich hatte es auch bereits mehrfach an anderer Stelle geschrieben: die Ausmusterung ist ja nicht dafür da, jemand zu ärgern, sondern dient auch zum Schutz deiner selbst. Wenn nun eine irreparable Verletzung geschieht, die aufgrund dieser Vorerkrankung möglich wurde, hast du das Problem dein Leben lang. Mal davon ab wegen fehlendem Versorgungsanspruch, aber die Gesundheit bleibt dauerhaft geschädigt.
Dazu werden Sie im Bewerbungsbogen befragt, schon vergessen? Und auch, dass Sie verpflichtet sind, dort wahrheitsgemäße Angaben zu machen?
Zitat... Und weiß die Bundeswehr, dass ich mich schonmal beworben habe, wenn ich mich beispielsweise in einem Jahr wieder bewerbe. ...