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Autor christoph1972
 - 15. Mai 2023, 12:52:22
Die erhobenen Daten werden archiviert und ggf. bei einer erneuten Bewerbung angefordert.

Im Übrigen wäre ein Verschweigen des Kreuzbandrisses in 3 Jahren auch noch Eingehungsbetrug mit allen negativen Folgen. Solange der Musterungsarzt nicht von der vollständigen Wiederherstellung des Kreuzbandes überzeugt ist, wird es keine Einstellung geben. Die Belastung in der Ausbildung und der sich ggf. anschließenden Verwendung kann auch gesunden Kreuzbändern erheblich zusetzen.

Im Übrigen gilt, bei einer bekannten Gesundheitsstörung bei Einstellung, ist bei einer Verschlechterung die Anerkennung als WDB so gut wie ausgeschlossen. Die angemessene Versorgung im Rahmen der utV erfolgt natürlich, aber die Chancen auf eine evtl. Übernahme in das Dienstverhältnis eines BS sinken natürlich rapide, wenn die Gesundheitsstörung sich im Laufe der Zeit verschlechtert und sich Beschwerden chronifizieren.
Autor Ralf
 - 10. Mai 2023, 19:46:26
Zitat von: KlausP am 10. Mai 2023, 15:59:17
Dazu werden Sie im Bewerbungsbogen befragt, schon vergessen? Und auch, dass Sie verpflichtet sind, dort wahrheitsgemäße Angaben zu machen?
Das ist der springende Punkt, hier ist die vorherige Eignungsfeststellung anzugeben. Ich hatte es auch bereits mehrfach an anderer Stelle geschrieben: die Ausmusterung ist ja nicht dafür da, jemand zu ärgern, sondern dient auch zum Schutz deiner selbst. Wenn nun eine irreparable Verletzung geschieht, die aufgrund dieser Vorerkrankung möglich wurde, hast du das Problem dein Leben lang. Mal davon ab wegen fehlendem Versorgungsanspruch, aber die Gesundheit bleibt dauerhaft geschädigt.
Autor F_K
 - 10. Mai 2023, 16:30:18
Solange Sie der Wehrpflicht unterliegen - und dann gehen die Daten ins Archiv - der Tauglichkeitsgrad bleibt gespeichert.
Autor KlausP
 - 10. Mai 2023, 15:59:17
Zitat... Und weiß die Bundeswehr, dass ich mich schonmal beworben habe, wenn ich mich beispielsweise in einem Jahr wieder bewerbe. ...

Dazu werden Sie im Bewerbungsbogen befragt, schon vergessen? Und auch, dass Sie verpflichtet sind, dort wahrheitsgemäße Angaben zu machen?
Autor SolSim
 - 10. Mai 2023, 15:37:53
Zieht die Frage darauf ab, dass Sie bei einer künftigen Bewerbung ihren Kreuzbandriss verschweigen wollen?
Autor Bär2000
 - 10. Mai 2023, 15:32:11
Moin,

ich wurde nach einer fachärtztlichen Untersuchung nachdem ich alle Tests für die Offizierlaufbahn bestanden hatte, ausgemustert da ich mir vor knapp einem Jahr das Kreuzband gerissen habe und das natürlich auch erwähnt habe.

Ich weiß, dass die Eignung jetzt 2 Jahre gültig ist.
Meine Frage wäre jetzt wie lange speichert die Bundeswehr meine Daten, wie z.B. die Daten aus der Krankenakte? Und weiß die Bundeswehr, dass ich mich schonmal beworben habe, wenn ich mich beispielsweise in einem Jahr wieder bewerbe.
Habe zum Thema Datenschutz leider nichts in meinen Unterlagen gefunden, deshalb frage ich hier.

Danke im Vorraus für die Antworten