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ZitatIn strafrechtlichen Angelegenheiten kann man sich zwar im Wege der Beratungshilfe beraten lassen, erhält jedoch keine Vertretung oder Verteidigung. Der Grund dafür ist, dass es für die Vetretung oder Verteidigung in Strafsachen in der Strafprozessordnung spezielle Vorschriften gibt.
Zitat von: discharger am 21. Mai 2023, 15:03:21
An einen Anwalt habe ich auch schon gedacht...leider habe ich aufgrund der hohen Lebenskosten (Großstadt) + Inflation nicht die nötigen finanziellen Mittel (A5Z) dafür. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass es in einem solchem Fall nicht allzu teuer werden dürfte. Gibt es da ggf. eine Möglichkeit über den Sozialdienst was zu machen?
Zitat von: Ralf am 20. Mai 2023, 06:06:24Zitat von: discharger am 19. Mai 2023, 21:25:09Der nachfolgende Absatz hat doch diese Frage schon beantwortet:
Aber jetzt nochmal was anderes: Wenn ich jetzt deutlich zu schnell geblitzt werde und ggf. meine Fahrerlaubnis verlieren KÖNNTE, bekommt man ja Post und hat ein laufendes Verfahren, bis geklärt ist, wer gefahren ist. Würde so etwas dann auch darunter fallen? Wenn ich jetzt jemand wäre, der mit dem Zug zur Arbeit fährt, würde das ja auch nicht auffallen?ZitatWährend der Ermittlungen der Disziplinarvorgesetzten, disziplinarer Vorermittlungen gemäßNach meinem Geschmack driftet das hier zu viel in Richtung "verschweigen" ab. Dabei ist das doch eindeutig: Sowohl bei einem externen oder internen Bewerbungsvorgang sind strafrechtliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren anzugeben. Diese stehen einer Förderung bis zum Abschluss entgegen.
§ 92 WDO, eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder
Gerichtsverfahrens sollen die Betroffenen nicht gefördert werden.
Zitat von: discharger am 19. Mai 2023, 21:25:09Der nachfolgende Absatz hat doch diese Frage schon beantwortet:
Aber jetzt nochmal was anderes: Wenn ich jetzt deutlich zu schnell geblitzt werde und ggf. meine Fahrerlaubnis verlieren KÖNNTE, bekommt man ja Post und hat ein laufendes Verfahren, bis geklärt ist, wer gefahren ist. Würde so etwas dann auch darunter fallen? Wenn ich jetzt jemand wäre, der mit dem Zug zur Arbeit fährt, würde das ja auch nicht auffallen?
ZitatWährend der Ermittlungen der Disziplinarvorgesetzten, disziplinarer Vorermittlungen gemäßNach meinem Geschmack driftet das hier zu viel in Richtung "verschweigen" ab. Dabei ist das doch eindeutig: Sowohl bei einem externen oder internen Bewerbungsvorgang sind strafrechtliche oder gerichtliche Ermittlungsverfahren anzugeben. Diese stehen einer Förderung bis zum Abschluss entgegen.
§ 92 WDO, eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens oder eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder
Gerichtsverfahrens sollen die Betroffenen nicht gefördert werden.
Zitat von: funker07 am 19. Mai 2023, 17:06:58
Weiß der Dienstherr denn von der Anzeige bzw weiß die Polizei, dass du Soldat bist?
Meines Wissens bist du weder verpflichtet, dies selbst zu melden, noch könnte die Förderung zurückgenommen werden, wenn da nicht ne massive Strafe bei rauskommt.