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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Mariner97 am 20. Mai 2023, 10:32:40Sehr gerne.
Wenn es dann in 8 Monaten noch jemanden im Forum interessiert, werde ich hier nochmal nachliefern und berichten, wie es bei mir gelaufen ist!
Zitat von: Mariner97 am 17. Mai 2023, 22:05:37
ich jetzt jedoch auf folgender Grundlage eingegangen:
ich habe die Möglichkeit mir die Wohnung in HH jetzt anerkennen zu lassen, sie wird jedoch nicht als berücksichtigungsfähig anerkannt.
Mit der nächsten dienstlichen Maßnahme (Versetzung 2024) jedoch, wird sie anerkannt und ich kann am Dienstort XY Trennungsgeld empfangen.
Zitatals anerkannten Hauptwohnsitz zu behaltenWenn die alte Wohnung anerkannt war, wird die neue auch bei Beantragung anerkannt.
ZitatMir ist nun bewusst, dass die Wohnung in HH nicht anerkannt und berücksichtigungsfähig ist, da kein räumlicher ZusammenhangSie wird anerkannt, aber nicht berücksichtigungsfähig.
Zitatich habe ich die Möglichkeit mir die Wohnung in HH jetzt anerkennen zu lassen, sie wird jedoch nicht als berücksichtigungsfähig anerkannt.das ist richtig.
ZitatMit der nächsten dienstlichen Maßnahme (Versetzung 2024) jedoch, wird sie anerkannt und ich kann am Dienstort XY Trennungsgeld empfangen.Sie wird berücksichtigungsfähig und du TG berechtigt.
ZitatKann ich alternativ den Weg beschreiten meine Wohnung in Elsfleth als anerkannten Hauptwohnsitz zu behalten, auf die Versetzung zu warten, dann TG für den neuen Dienstort zu beantragen, und daraufhin umzuziehen? Also den TG-Status in die Hamburger Wohnung mitzunehmen? Das sollte ja laut TGV §7 (2) möglich sein, oder? Nur das dann eben der TG Satz Elsfleth-Dienstort und nicht HH-Dienstort gilt.Auch das ist möglich.