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Zitat von: F_K am 01. Juni 2023, 18:46:50
Bei maximal 2 Jahre sind wir aber einig?
Warum sind den 4 Monate Minimim eine Voraussetzung?
Zitat von: baldiger Beamter am 01. Juni 2023, 10:22:10
Horrido Kameraden.
Zu mir: Ich habe GWD geleistet und diverse RDLs geleistet, davon die Masse aber in kurzen Zeiträumen von wenigen Tagen bis Wochen; insgesamt aber knapp drei Jahre. Derzeit bin ich Tarifbeschäftiger im gD. Hier wurde mir ein Großteil der RDL als Berufserfahrung anerkannt (Dienstgrad bei der Bw ebenfalls im gD bzw A11er).
Demnächst habe ich wahrscheinlich das Glück Beamter (auf Probe) im gD zu werden. Jetzt stellt sich mir die Frage nach der Anerkennung von bisherigen Tätigkeiten. Gem. https://www.buzer.de/gesetz/1599/a22776.htm lese ich es so, dass mir der GWD sowie RDLs anerkannt werden, die min. vier Monate am Stück geleistet wurden - ist dies so korrekt? Die vielen RDLs die kürzer waren werden also nicht angerechnet?
MkG