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Zitat von: LogDa am 12. Juni 2023, 09:40:42
Auch wenn das bestimmt nicht gerne gesehen wird.
Zitat von: LogDa am 12. Juni 2023, 09:40:42Bei ehemaligen Berufssoldaten ist dies auf jeden Fall so richtig.
Ich habe von einen ehemaligen Soldaten gehört, der krankheitsbedingt DU entlassen wurde, wenn der Bescheid kommt, man sich das Datum der Entlassung selber auswählen kann (von 0 bis 3 ) Monate.
Naja ich werde wohl versuchen telefonisch etwas zu erreichen
Auch wenn das bestimmt nicht gerne gesehen wird.
Danke
Zitat von: LwPersFw am 11. Juni 2023, 17:23:11Zitat von: LogDa am 11. Juni 2023, 12:01:29
Bin gespannt, würde gerne zum 01.09. eine neue Ausbildung beginnen.
Beachten Sie den § 55 Absatz 6 , Satz 2 Soldatengesetz.
"Die Entlassungsverfügung muss dem Soldaten in den Fällen des Absatzes 2 wenigstens drei Monate (...) vor dem Entlassungstag (...) zugestellt werden."
Dies ist eine gesetzliche Frist.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Personalführer auf und fragen, ob diese mit Ihrer Zustimmung unterschritten werden darf, falls Sie zum 01.09. eine Ausbildung beginnen können, die Frist dafür aber unterschritten werde müsste.
Zitat von: LogDa am 11. Juni 2023, 12:01:29
Bin gespannt, würde gerne zum 01.09. eine neue Ausbildung beginnen.
Zitat von: LwPersFw am 10. Juni 2023, 15:07:30
Der BerArzt des BAPersBw wird abschließend den medizinischen Sachverhalt prüfen.
Wenn dabei nicht noch zu klärende Fragen auftreten und dieser auch die DU feststellt, folgt die Entlassung.
Zu den Fristen z.B. hier:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.msg732608.html#msg732608
Zitat von: Schwarzbacher am 10. Juni 2023, 14:41:27
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__55.html
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