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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 12. Juni 2023, 20:10:17
Zitat von: LogDa am 12. Juni 2023, 09:40:42

Auch wenn das bestimmt nicht gerne gesehen wird.


Das ist Unsinn.
Sie haben eine berechtigte Frage. Also anrufen und Klarheit schaffen.

Autor Schwarzbacher
 - 12. Juni 2023, 12:44:07
Zitat von: LogDa am 12. Juni 2023, 09:40:42
Ich habe von einen ehemaligen Soldaten gehört, der krankheitsbedingt DU entlassen wurde, wenn der Bescheid kommt, man sich das Datum der Entlassung selber auswählen kann (von 0 bis 3 ) Monate.
Naja ich werde wohl versuchen telefonisch etwas zu erreichen
Auch wenn das bestimmt nicht gerne gesehen wird.
Danke
Bei ehemaligen Berufssoldaten ist dies auf jeden Fall so richtig.
Wenn es da keine anderen Regelungen beim SaZ gibt, dann sollte dies auch so sein.
Autor LogDa
 - 12. Juni 2023, 09:40:42
Ich habe von einen ehemaligen Soldaten gehört, der krankheitsbedingt DU entlassen wurde, wenn der Bescheid kommt, man sich das Datum der Entlassung selber auswählen kann (von 0 bis 3 ) Monate.
Naja ich werde wohl versuchen telefonisch etwas zu erreichen
Auch wenn das bestimmt nicht gerne gesehen wird.
Danke
Autor LwPersFw
 - 12. Juni 2023, 09:22:31
Die Frage ist, ob das BAPersBw diese gesetzliche Frist mit Ihrer Zustimmung unterschreiten darf...?

Also... anrufen und mit Ihrem zuständigen Personalführer klären.

Autor LogDa
 - 11. Juni 2023, 18:04:14
Zitat von: LwPersFw am 11. Juni 2023, 17:23:11
Zitat von: LogDa am 11. Juni 2023, 12:01:29

Bin gespannt, würde gerne zum 01.09. eine neue Ausbildung beginnen.


Beachten Sie den § 55 Absatz 6 , Satz 2 Soldatengesetz.

"Die Entlassungsverfügung muss dem Soldaten in den Fällen des Absatzes 2 wenigstens drei Monate (...)  vor dem Entlassungstag (...) zugestellt werden."

Dies ist eine gesetzliche Frist.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Personalführer auf und fragen, ob diese mit Ihrer Zustimmung unterschritten werden darf, falls Sie zum 01.09. eine Ausbildung beginnen können, die Frist dafür aber unterschritten werde müsste.


Danke fur ihre Information
Ist das die sogenannte "Schutzfrist"
Welche ich bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen kann?
Danke im voraus
Autor LwPersFw
 - 11. Juni 2023, 17:23:11
Zitat von: LogDa am 11. Juni 2023, 12:01:29

Bin gespannt, würde gerne zum 01.09. eine neue Ausbildung beginnen.


Beachten Sie den § 55 Absatz 6 , Satz 2 Soldatengesetz.

"Die Entlassungsverfügung muss dem Soldaten in den Fällen des Absatzes 2 wenigstens drei Monate (...)  vor dem Entlassungstag (...) zugestellt werden."

Dies ist eine gesetzliche Frist.
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Personalführer auf und fragen, ob diese mit Ihrer Zustimmung unterschritten werden darf, falls Sie zum 01.09. eine Ausbildung beginnen können, die Frist dafür aber unterschritten werde müsste.

Autor LogDa
 - 11. Juni 2023, 12:01:29
Okay dann hoffe ich, damit es nicht mehr lange dauert.
Meine Akte und das Gutachten sind seit Ende Mai in Köln.
Hab gelesen bzw gehört, damit die Entscheidung vom entsprechenden Arzt in Köln jetzt ca 6 Wochen + dauert.
Bin gespannt, würde gerne zum 01.09. eine neue Ausbildung beginnen.
Viele Grüße
Autor LwPersFw
 - 10. Juni 2023, 18:28:18
Alle medizinischen Aspekte/Unterlagen die notwendig sind, um eine DU definitiv festzustellen.

Autor LogDa
 - 10. Juni 2023, 15:14:56
Zitat von: LwPersFw am 10. Juni 2023, 15:07:30
Der BerArzt des BAPersBw wird abschließend den medizinischen Sachverhalt prüfen.
Wenn dabei nicht noch zu klärende Fragen auftreten und dieser auch die DU feststellt, folgt die Entlassung.

Zu den Fristen z.B. hier:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.msg732608.html#msg732608

Danke sehr
Mit "medizinischen Sachverhalt" prüfen meinen Sie bestimmt das Truppenärztliche Gutachten und meine G Akte?

Danke im voraus
Autor LwPersFw
 - 10. Juni 2023, 15:07:30
Der BerArzt des BAPersBw wird abschließend den medizinischen Sachverhalt prüfen.
Wenn dabei nicht noch zu klärende Fragen auftreten und dieser auch die DU feststellt, folgt die Entlassung.

Zu den Fristen z.B. hier:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.msg732608.html#msg732608

Autor LogDa
 - 10. Juni 2023, 15:00:02
Zitat von: Schwarzbacher am 10. Juni 2023, 14:41:27
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__55.html

Gesendet von meinem SM-A346B mit Tapatalk


Guten Tag
Danke für Ihre Antwort mit dem Gesetz
Diese kenne ich schon und bringen mich bei meiner Fragestellung leider nicht weiter
Danke trotzdem
Autor Schwarzbacher
 - 10. Juni 2023, 14:41:27
https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__55.html

Gesendet von meinem SM-A346B mit Tapatalk

Autor LogDa
 - 10. Juni 2023, 14:37:11
Hallo an alle
Bei mir läuft aktuell ein DU Verfahren.
Bin schon sehr lange KZH geschrieben.
Nun kam vom BAPers, Einleitung DU Verfahren nach § 55/2
Truppenärztliches Gutachten wurde verlangt und auch schon erstellt und versendet.
Nach Rücksendung des Gutachtens und meiner Akte seitens BAPers noch ein 90/5 Festellung Dienstunfähigkeit

Was erwartet mich noch bzw was kommt jetzt noch bzgl Anträge oder Stellungnahmen?
Oder wird jetzt nach Prüfung des Gutachtens als nächstes der Bescheid kommen, damit ich die BW verlassen und darf und zum welchen Zeitpunkt?
Vllt hat jemand Erfahrungen damit und tauscht sie hier gerne mit aus
Danke im voraus