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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Theseus901 am 18. Juni 2023, 17:17:51
Schönen guten Tag zusammen,
ich hätte mal eine medizinische Fachfrage. Nehmen wir an, eine nach Beginn der Dienstzeit eingetretene Folge einer Gesundheitsstörung ist mittels fachärztlicher Einschätzung mit einer IIIer-Ziffer bewertet worden. Die Einstufung dieser Sache in der ,,Wehrmedizinischen Begutachtung" hatte sich aber in der Vergangenheit mehrfach geändert. Was würde passieren, wenn sich die Einstufung in der Zukunft wieder ändern sollte? Die Sache ist irreversibel. Kriegt man dann automatisch eine andere Ziffer dafür bei der nächsten Untersuchung bzw. die entsprechenden Ausschlüsse?
In der Vorschrift unter 1.4.1 habe ich folgendes gefunden: ,,Eine Änderung des Tauglichkeits-/Verwendungsgrades nach der Einstellung während der Dienstzeit ist nicht zulässig. Während der Dienstzeit kann sich nur die Verwendungsfähigkeit für bestimmte Anforderungen ändern."
Das verstehe ich nicht ganz; behält man dann auf jeden Fall die ,,Dienstfähigkeit", aber es könnten prinzipiell nachträglich alle Verwendungen ausgeschlossen werden, übertrieben gesagt? Oder bleibt die Einschätzung einer Gesundheitsstörung grundsätzlich bestehen und wird nicht revidiert?
Vielen Dank für eure Unterstützung.