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ZitatDa wäre doch einfach eine Einschränkung des Laufbahnwechsels in bestimmten Amortisationszeiten von bestimmten Ausbildungen zu formulieren.Das war ja schon nicht möglich in Bezug auf MilFD und Altersgrenze, dass man das über die Restnutzungszeit gesetzlich regelt.
ZitatDer ROA an sich ist ja eine "Ausbildungslaufbahn".Eben, ist ja auch eine Reservelaufbahn und keine aktive.
Zitat von: wolverine am 22. Juni 2023, 10:21:40Sie wird gerade überdacht und es gibt einen workaround, nämlich die Einstellung als OATrD mit einer Verpflichtungszeit von am Beispiel des 22 Monate FWD vn 4 oder 5 Jahren. Es steht ja so in der SLV, was an sich keine Begründung ist, sondern nur der Grund.
Wobei diese Regelung gerade in der Zeitendwende und bei Personalmangel dringend reformiert gehört. Mir konnte noch niemand den Sinn erklären. Wenn ein GWDL, FWDL oder auch SaZ anschließend noch ROA werden will für 2 oder 3 Jahre, soll er das doch machen. Vielleicht geht er dann noch auf OA, was wieder einer mehr wäre. Oder man hat eben eine ResOffz-Stelle besetzt. Ich sehr da nirgends Regelungsbedarf.
Zitat von: Marinello am 22. Juni 2023, 09:17:48
Da die Einstellungschancen und die Hochwertigkeit des ROAs über Lehrgänge außerhalb der BW doof sind, will ich das in der Dienstzeit machen.
Lg Marinello