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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Jenny456 am 22. Juni 2023, 15:47:31ZitatKein Trennungsgeld erhalten hingegen Soldatinnen und Soldaten, die nach Versetzung an einen früheren Standort, für den bereits eine Zusage der Umzugskostenvergütung besteht, täglich zwischen Wohnung
und Dienstort pendeln, sogenannte Tagespendler. Die unterschiedliche Behandlung von Tages- und Wochenendpendlern sollte zu Gunsten der Tagespendler angeglichen werden.
Das würde doch dann aber TG 6 ausschliessen, oder?
Zitat von: LwPersFw am 22. Juni 2023, 15:40:35
Stellungnahme BMVg
Mit der Umsetzung des Wahlrechtes (3+5 Regelung) zu einem noch festzusetzenden Stichtag werden frühere Versetzungen nicht mehr betrachtet und es entfällt die unterschiedliche Behandlung. "[/i]
Zitat von: Jenny456 am 22. Juni 2023, 15:16:06
Wenn man mit anerkanntem Hausstand (ledig / 35 Km entfernt / kein TG Empfänger) versetzt wird, ist man an dem neuen Dienstort (200Km entfernt) TG Empfänger.
Zitat von: Jenny456 am 22. Juni 2023, 15:16:06
Wenn man dann an den alten Dienstort zurück versetzt wird, ist man dann automatisch §6 TG Empfänger? Der Hausstand wurde nicht verändert - Dann entsprechend wieder 35 Km entfernt.