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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 29. Juni 2023, 19:49:48
Ja sind einzurechnen: § 40 (6) SG. Punkt.
Aber:
Ansonsten bitte auch mal die Forensuche bemühen, das Thema hatten wir erst vor wenigen Tagen: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73591.msg742504.html#msg742504

Und weil du immer auch "gesetzliche" Regelungen hinweist eine allgemeingültige Aussage für Hobbyjuristen:
Und - ich werde es nicht müde zu betonen - es gibt neben gesetzl., untergesetzl. Regelungen und Bw-spezifische Reglungen auch noch den Bedarf, der auch entsprechend einwirkt. Und das heißt: wenn kein Bedarf, braucht es auch keine gesetzl. Regelung.
Das trifft hier zwar explizit nicht zu, ist aber als Hinweis auf die wiederholte Frage nach einer "gesetzl. Regelung" zu verstehen.
Fiktives Beispiel: es können Menschen mit einem Studium in einem höheren Dienstgrad eingestellt werden. Gibt es aber keinen Bedarf, dann auch keine Einstellung.
Autor anschmitz
 - 29. Juni 2023, 18:38:47
Werter KlausP,

besten Dank für die schnelle Antwort.
In A2-1300/0-0-2 "Die Reserve" (offen) und A-1340/49 "Beförderung, Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten" (offen) konnte ich dazu leider nichts finden.

In welchen Vorschriften kann ich zu meiner Fragestellung nachlesen?
Hätten Sie die entsprechenden Vorschriften-Nummern für mich?

Besten Dank.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
AS
Autor KlausP
 - 29. Juni 2023, 18:26:11
Eine gesetzliche Regelung (Soldatengesetz, Soldatenlaufbahnverordnung...) werden Sie nicht finden. Das sind bundeswehrinterne nachgesetzliche Regelungen (Vorschriften, Befehle, Weisungen). Bei Wiedereinstellungen Gedienter sind ALLE Vordienstzeiten, egal in welchem Dienstverhältnis erworben, taggenau anzurechnen. Und das ist auch nicht neu.
Autor anschmitz
 - 29. Juni 2023, 17:29:52
Werte Kameraden,

ich bin aktuell Reservist in der Laufbahngruppe der Mannschaften und in einem GebJgBtl beordert. Ich übe regelmäßig (Gesamt aktuell ca. 100+ Übungstage).
2020 habe ich FWDL 12 geleistet. Leider hatte ich dort keine Möglichkeit die SGA GebJg oder andere TIV-ID zu absolvieren.
Ich habe ein abgeschlossenes Studium M.Sc. BWL.
Eine Bewerbung Seiteneinsteiger mit höheren DG als Offz verlief aufgrund mangelndem Bedarfes im Sande. Die OffzEignung vom ACFüKrBw ist mittlerweile "abgelaufen".

Nun möchte ich mich als ROA i.d.W. SaZ 3 bewerben. Bestenfalls als ROA GebJgOffz.

In einem Telefonat mit einem zuständigen Sachbearbeiter bei BAPersBw teilte man mir mit, dass die Vordienstzeit und die geleisteten RDL-Tage auf einen möglichen SaZ 3 angerechnet werden würden. Insofern stünde in Frage, ob ein Laufbahnwechsel ROA i.d.W. für mich überhaupt möglich sei, weil möglichweise nicht ausreichend Restdienstzeit zur Verfügung stünde, um alle notwendigen Lehrgänge zu durchlaufen.

Frage 1:
Müssen Vordienstzeit und RDL-Tage auf SaZ 3 angerechnet werden oder ist das eine Soll/Kann-Bestimmung?
Aus welcher (gesetzlichen) Regelung ergibt sich die Anrechnung?

Frage 2:
Aus welcher (gesetzlichen?) Regelung ergibt sich die Notwendigkeit, dass in der Restdienstzeit (hier: SaZ 3) zeitlich alle Ausbildungsabschnitte durchlaufen werden können müssen?
(Ich kenne Kameraden, die haben bspw. nach ROA i.d.W. SaZ 2 den OL3 im Rahmen einer (sehr langen) RDL abgeleistet.)


Besten Dank für eure Antworten.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

AS