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Zitat von: Feldhebel am 30. Juni 2023, 12:08:18
Lauf BFD wäre es (so erinnere ich mich) rein rechtlich kein Problem gleichzeitig in einer Vollzeit Weiterbildung zu sein und vollzeit zu arbeiten. Oder gibt es ein Gesetz, dass dem etwas entgegensetzt?
Zitat von: christoph1972 am 30. Juni 2023, 12:04:50
Das BVA kann bei Entlassung auch erst anfangen zu arbeiten, wenn von der PBSt. die Daten in SASPF eingepflegt sind und übertragen sind.
Zitat von: Feldhebel am 30. Juni 2023, 13:20:09Zitat von: christoph1972 am 30. Juni 2023, 12:58:24
Gehe ich von 2551€ brutto aus, sind es bei StKl. VI ohne SV-Anteile etc. 690,66 € an Lohnsteuer. Bei StKl. IV sind es 330,16€. Differenz sind also pro Monat 360,50€. Mal 3 Multipliziert (April, Mai, Juni) sind 1081,50€.
Annahmen sind: Keine Kinder, keine Kirchensteuer, kein Faktor-Verfahren, keine SV-Beitragsberücksichtigung.
Das BVA hat die Differenz zwischen IV und VI abgezogen und den Rest ausbezahlt.
Der Arbeitgeber/Dienstherr - steuerlich sind alle Bw-Angehörigen beim jeweiligen BVA angestellt bzw. verbeamtet bzw. als Soldaten, Richter, wie auch immer tätig - ist verpflichtet bei unselbstständiger Tätigkeit die Lohnsteuer an das jeweilige Finanzamt abzuführen.
ÜG gelten als unselbstständiges Einkommen, daher muss das BVA die Lohnsteuer abführen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst Du Dir über die Einkommensteuererklärung in 2024 für 2023 zurück.
Eigentlich sollte das BVA Dir auch Besoldungsmitteilungen zuschicken!? Danach vielleicht mal fragen, dann klärt sich das evtl. auch auf. Also StKl. VI bedeutet wirklich üble Lohnsteuerabzüge.
Hat man das vorher bei der Entlassung nicht vom Sozialdienst erklärt bekommen? Steuerliche Themen sind natürlich wenig sexy und zum Teil echt kompliziert
Das war jetzt hoffentlich etwas erhellend. Ich bin selbst nicht beim BVA tätig, sondern habe früher mal im Bereich einer Personalstelle (zivil) für Beamte gearbeitet. Also die Berechnung der Abzüge stimmt sicherlich nicht auf den Euro und Cent genau, sondern ist mehr ein Anhaltspunkt für Dich, damit Du nächsten Monat ungefähr weißt, was das BVA vermutlich überweist.
"Also die Berechnung der Abzüge stimmt sicherlich nicht auf den Euro und Cent genau"
Äh doch
Ich bin tief beeindruckt
Ich hatte eben ein sehr nettes Gespräch mit der Bearbeiterin. Die arbeitet wohl auch noch Freitag Nachmittag. Mir wurde mehr oder weniger das erklärt, dass du auch geschrieben hast. Habe auch gleich gefragt was ich mit 2551 brutto in Stkl6 erwarten kann.. Sie meinte Sie simuliert das mal kurz und kam tatsächlich auf den Cent auf den von dir genannten Betrag. (also 2551 -690,66)
Vielen Dank dass du dir die Mühe gemacht hast und mir das so genau erklärt hast.
Ich denke, dass dann die Differenz von den 1081,50 und den ca. 1250 den etwa 1,5 Monaten 15% mehr an ÜG entspricht. Aber ganz ehrlich.. das rechne ich nun nicht mehr nach. Nun weiß ich auf jeden Fall, dass ab nächsten Monat alles planmäßig laufen wird und dass ich der inkompetente bin und nicht die nette Frau vom BVASchon bisschen peinlich
Zitat von: christoph1972 am 30. Juni 2023, 12:58:24
Gehe ich von 2551€ brutto aus, sind es bei StKl. VI ohne SV-Anteile etc. 690,66 € an Lohnsteuer. Bei StKl. IV sind es 330,16€. Differenz sind also pro Monat 360,50€. Mal 3 Multipliziert (April, Mai, Juni) sind 1081,50€.
Annahmen sind: Keine Kinder, keine Kirchensteuer, kein Faktor-Verfahren, keine SV-Beitragsberücksichtigung.
Das BVA hat die Differenz zwischen IV und VI abgezogen und den Rest ausbezahlt.
Der Arbeitgeber/Dienstherr - steuerlich sind alle Bw-Angehörigen beim jeweiligen BVA angestellt bzw. verbeamtet bzw. als Soldaten, Richter, wie auch immer tätig - ist verpflichtet bei unselbstständiger Tätigkeit die Lohnsteuer an das jeweilige Finanzamt abzuführen.
ÜG gelten als unselbstständiges Einkommen, daher muss das BVA die Lohnsteuer abführen. Zu viel gezahlte Lohnsteuer holst Du Dir über die Einkommensteuererklärung in 2024 für 2023 zurück.
Eigentlich sollte das BVA Dir auch Besoldungsmitteilungen zuschicken!? Danach vielleicht mal fragen, dann klärt sich das evtl. auch auf. Also StKl. VI bedeutet wirklich üble Lohnsteuerabzüge.
Hat man das vorher bei der Entlassung nicht vom Sozialdienst erklärt bekommen? Steuerliche Themen sind natürlich wenig sexy und zum Teil echt kompliziert
Das war jetzt hoffentlich etwas erhellend. Ich bin selbst nicht beim BVA tätig, sondern habe früher mal im Bereich einer Personalstelle (zivil) für Beamte gearbeitet. Also die Berechnung der Abzüge stimmt sicherlich nicht auf den Euro und Cent genau, sondern ist mehr ein Anhaltspunkt für Dich, damit Du nächsten Monat ungefähr weißt, was das BVA vermutlich überweist.
Zitat von: christoph1972 am 30. Juni 2023, 12:04:50
Denkfehler? StKl. 6 ist deutlich schlechter als StKl. 4. Wenn jetzt für die Nach-Bw-Beschäftigung die StKl. 4 angewendet werden soll, dann führt das bei Nachberechnung von StKl. 6 für die ÜG zu einer Nachzahlung von Steuern. Also ist ein geringer Zahlbetrag ganz normal, weil die nachzuzahlenden Steuern auf einen Schlag abgezogen werden. Geht vielen TG-Empfängern auch so, wenn das TG bereits gezahlt wurde, die Daten beim BVA aber nach deren Annahmeschluss erst übermittelt wurden, hat man schon mal die Steuern von 2 Monaten TG nachzuzahlen und die Zahlsumme verringert sich entsprechend.
Das BVA kann bei Entlassung auch erst anfangen zu arbeiten, wenn von der PBSt. die Daten in SASPF eingepflegt sind und übertragen sind.
Ansonsten mit dem BFD/Sozialdienst Kontakt aufnehmen und sich die Sache noch mal detailliert erklären lassen. Es gibt da immer wieder Stolpersteine beim Ausscheiden.
Zitat von: didi62 am 30. Juni 2023, 10:58:33
Das klingt mich nicht logisch. Erhöhte ÜG gibt es nur während einer Ausbildung in Vollzeit. Aber eine Ausbildung in Vollzeit bei gleichzeitiger Vollzeitbeschäftigung? Was sagt der BFD dazu?
Zitat von: Feldhebel am 30. Juni 2023, 10:02:21Zitat
Übergangsgebührnisse werden grundsätzlich nach Steuerklasse sechs versteuert. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist dem BVA schriftlich angezeigt werden.
Ansonsten Fragen an BVA per Mail gestellt?
Ja das ist mir bekannt. Da der Brief mit den Fragen zu meinem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis nach der BW ja viel zu spät kam, hatte ich die Hoffnung, dass bei mir automatisch StKl. 6 verwendet wird. Dem war aber nicht so. Man hat mich automatisch in die 4. Das hat man aber nach nun 3 Monaten endlich geändert.
Nun ging es um einen Zeitraum, in dem ich noch in einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme war, jedoch schon in Vollzeit gearbeitet habe. Hier stehen mir ja 90% zu (altes Recht). Da gab es dann ein hin und her, weil man sich nicht sicher war ob ich nun 90% bekomme oder ob man mir, warum auch immer, mein Einkommen aus der Arbeit als Weiterbildungsmaßname anrechnet und somit die ÜG enorm kürzen kann. Letztlich bekam ich nun eine schriftliche Bestätigung, dass ich für den besagten Zeitrum von etwa 1,5 Monaten noch die 90% bekomme.
Nun kamen heute die ÜG. Ich rechnete mit etwa 2100 - 2300 (Stkl6, also 18XX + 1,5 Monate 15% Nachzahlung) und bekam aber etwa 1250. Ergibt halt auch null Sinn, da ich mit den regulären 75% schon bei etwa 1800 - 1900 (Stkl. 6) liegen müsste.
Zitat von: Feldhebel am 30. Juni 2023, 10:02:21Zitat
Übergangsgebührnisse werden grundsätzlich nach Steuerklasse sechs versteuert. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist dem BVA schriftlich angezeigt werden.
Ansonsten Fragen an BVA per Mail gestellt?
Nun ging es um einen Zeitraum, in dem ich noch in einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme war, jedoch schon in Vollzeit gearbeitet habe. Hier stehen mir ja 90% zu (altes Recht). Da gab es dann ein hin und her, weil man sich nicht sicher war ob ich nun 90% bekomme oder ob man mir, warum auch immer, mein Einkommen aus der Arbeit als Weiterbildungsmaßname anrechnet und somit die ÜG enorm kürzen kann. Letztlich bekam ich nun eine schriftliche Bestätigung, dass ich für den besagten Zeitrum von etwa 1,5 Monaten noch die 90% bekomme.
Zitat
Übergangsgebührnisse werden grundsätzlich nach Steuerklasse sechs versteuert. Sollte dies nicht gewünscht sein, ist dem BVA schriftlich angezeigt werden.
Ansonsten Fragen an BVA per Mail gestellt?
Zitat von: Feldhebel am 30. Juni 2023, 07:59:29
Guten Morgen liebe Leute!
Vor etwa 3 Monaten habe ich als HF SaZ12 die Bundeswehr verlassen.
Seit diesem Tag hatte ich nur Probleme mit dem BVA Stuttgart.
So wurde
- meine Steuerklasse falsch eingetragen (4 statt 6),
- Übergangsgebührnisse nun zum 4. mal falsch berechnet,
- ans Telefon geht selbstverständlich meist auch keiner,
Ich könnte jetzt einen Roman verfassen, was alles schief gelaufen ist und wie die einfachsten Dinge immer wieder falsch gemacht wurden. Ich habe mir echt große Mühe gegeben und Informationenen gut aufbereitet in Masse an das BVA geschickt aber es ist, als würde am anderen Ende der Leitung nur der Praktikant die Würfel rollen lassen. Diese Erfahrungen decken sich leider auch 1:1 mit den Bewertungen die im Internet über diese Anstalt zu finden sind.
Was kann man in einem solchen Fall tun? Hätte ich nicht bereits ein Erwerbseinkommen (aus nicht öffentlicher Hand) wäre ich spätestens diesen Monat vor die Hunde gegangen.
edit: ich habe den Betreff mal auf eine sachlichere Ebene umgeschrieben.