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ZitatIch hatte die Diskussion mit einem anderen Kameraden, der sagt das ich nach drei Jahren das Recht habe auf die Beförderung und dies ansonsten einklagen kann.Dann soll er dir mal erklären, wie er sich das vorstellt. SLV § 44 sieht hier nur vor: "Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre" und "zum Leutnant nach 36 Monaten."