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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 05. Juli 2023, 10:45:29
@ Mert22:

Mit dem Unterhaltsicherungsgesetz bzw. Lohnweiterzahlung hast Du keine finanziellen Einbußen, sondern sogar etwas "mehr Geld", da es zusätzlich noch ein Tagegeld gibt (plus Verpflegung und anderes).

Du erhältst nicht nur eine "PK", sondern eben auch die Tauglichkeit plus eine (initiale) Befähigung (ATN bzw. nun "Tiv ID" oder so), damti kannst Du dann auch an DVags teilnehmen - es ist also ein sehr gute Einstieg in eine "Reservistenkarriere".

Ob Du diese dann weiter verfolgst, ist natürlich Deine Entscheidung, viel Erfolg.
Autor Mert22
 - 04. Juli 2023, 20:38:42
Joa, klingt vernünftig. So mach ichs wohl. Vielleicht reichts mir nach der ASA ohnehin schon mit Militär ^^
Autor F_K
 - 03. Juli 2023, 14:03:08
Nun, offensichtlich "gut" für die zivile Seite, damit aber nicht zwingend "gut" für die mil. Seite.

Wenn Dein Leiter die ASA vorgeschlagen hat, dann mache das doch - dann bist Du Reservist, hast zumindest ein Grundverständnis des "Soldat sein" - und damit viel bessere Chancen, eine Beorderung zu finden - viel Erfolg.
Autor Mert22
 - 03. Juli 2023, 13:51:51
ZitatFrage: Gibt es denn Fähigkeiten, die so "gut" sind, dass sich die BW (militärischer Teil) das ganze Spiel mit ASA antun möchte?

Naja, was heißt schon "gut". Es sind zumindest Fähigkeiten die so innerhalb der BW nicht ausgebildet werden (können). Irgendwer irgendwo war wohl der Meinung dass die Fähigkeiten gut genug sind, sonst wäre ich schließlich nicht eingestellt worden. Ob diese Fähigkeiten im militärischen Alltag auch so relevant sind kann ich nicht natürlich beurteilen.

Jedenfalls hat mein Dienststellenleiter selbst eine ASA vorgeschlagen, daher kam ich ursprünglich überhaupt auf die Idee...
Autor F_K
 - 03. Juli 2023, 12:03:17
Frage: Gibt es denn Fähigkeiten, die so "gut" sind, dass sich die BW (militärischer Teil) das ganze Spiel mit ASA antun möchte?
Autor KlausP
 - 03. Juli 2023, 11:35:17
So lange Sie nicht auf einem militärischen Dienstposten eingeplant (Fachbegriff: beordert) sind hat sich das doch sowieso erledigt.
Autor Mert22
 - 03. Juli 2023, 11:27:09
Danke, das klärt soweit schon mal die Rechtsgrundlage.

In der A1-1300/0-5000 heißt es ja immer wieder "Über die Freigabe entscheidet die jeweilige Personal bearbeitende Dienststelle im Einvernehmen mit der Beschäftigungsdienststelle". Das hört sich für mich, als jemand der nichts mit Juristerei und Verwaltung am Hut hat, stark nach einer Kann-Bestimmung im Sinne einer Ermessensentscheidung an.

Gibt es da Erfahrungswerte? Wie wird das ausgelegt? Werden solche Freigabe-Anträge in der Praxis regelmäßig abgelehnt? Oder eher wohlwollend bewilligt sofern nichts zwingend dagegen spricht? Oder ist das tatsächlich eine individuelle Abwägung für jeden Antrag aufs neue und man kann vorher überhaupt nicht einschätzen ob sein Antrag Aussicht auf Erfolg hat?

Das ganze Verfahren klingt für mich im Moment so ein bisschen nebulös: Man kann es beantragen, ob dabei was raus kommt oder nicht ist aber völlig offen, je nachdem wie die Personalführende Dienststelle entscheidet. Die Grundlagen dieser Entscheidung sind aber auch etwas nebulös (für mich).
Autor LwPersFw
 - 02. Juli 2023, 18:27:26
Für Zivilpersonal der Bw, also auch die Beamten/innen gilt:

Reservistendienst von beordertem Zivilpersonal

3106. Zivilpersonal, das für Beorderungen durch die jeweiligen PersBSt freigestellt worden ist, leistet
nur in seinen Beorderungsverwendungen (VstkgRes oder PersRes) oder in Fällen der Nr. 3107 dieser
Regelung RD. Das Einverständnis der PersBSt ist bei RD nach Nr. 2003 von mehr als einem Monat im
Kalenderjahr und/oder bei Unterschreiten der Schutzfrist einzuholen. Zudem ist vor jeder Heranziehung
das Einverständnis der zivilen Beschäftigungsdienststelle einzuholen. Die schriftliche Zustimmung der
PersBSt und der Beschäftigungsdienststelle sind im Regelfall durch die oder den Zivilbeschäftigten
einzuholen. Im Einzelfall kann dies nach Absprache auch vom Beorderungstruppenteil durchgeführt
werden. Dem BAPersBw sind Anforderungen zu RD nur bei erteilter Zustimmung vorzulegen


Reservistendienst von nicht beordertem Zivilpersonal

3107. Nicht beordertes Zivilpersonal kann RD leisten zur

• Teilnahme an der Allgemeinen Soldatischen Ausbildung (ASA),
• vorbereitenden Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung oder
• Vorbereitung auf militärische und militärfachliche Aufgaben der Bw sowie deren Wahrnehmung, wenn diese im Zivilstatus nicht möglich ist
• Vorbereitung und Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, an Olympischen Spielen sowie an Internationalen Militärmeisterschaften im Rahmen des Spitzensportes nach den Vorgaben des Abschnittes 3.3.3.8.

3108. Darüber hinaus ist RD von nicht beordertem Zivilpersonal ausgeschlossen.
Die Teilnahme erfordert in jedem Einzelfall das Einverständnis der Betroffenen und der zuständigen PersBSt."


Siehe : A2-1300/0-0-2 Die Reserve


Ergänzend: A1-1300/0-5000 Freigabe von Zivilpersonal für Beorderungen

Autor Mert22
 - 02. Juli 2023, 17:48:16
Hallo liebes Forum,

eines vorweg, ich weiß es gibt offizielle Ansprechstellen für sowas, auch genug Infos im Netz, finde es aber immer gut hier ein paar Erfahrungen aus erster Hand zu bekommen. Es ist so, dass ich derzeit ziviler Angesteller in der Bundeswehr"verwaltung" (ich kann diesen Ausdruck nicht leiden, mit Verwaltung hab ich nichts am Hut) bin und mir schon lange überlege ob ich mich nicht auch militärisch engagieren möchte. Da wäre natürlich der Reservedienst eine naheliegende Möglichkeit.

Als ungedienter 0815-Typ, werde ich, so würde ich das erstmal annehmen, mit einem sehr niedrigen Dienstgrad einsteigen, insb. in die Ausbildung, während meine Entgeltgruppe (bzw. Besoldundsgruppe wenn ich mich doch überreden lassen sollte, mich verbeamten zu lassen) im zivilen Bereich etwas höher liegt. Das ist mir eigentlich ziemlich egal (der Dienstgrad interessiert mich an und für sich nicht) aber wie wird das dann finanziell "abgerechnet"? Bekomme ich dann weiter meine normalen Bezüge? Geht das dann überhaupt als einfacher Mannschafter so relativ "hohe" Bezüge zu bekommen?

Wie verhält sich das dann auch, mein Arbeitgeber der mich für die Ausbildung, Wehrübung etc. freistellen müsste ist ja der selbe, der auch die Ausbildung und Wehrübung abhält (Bundeswehr->Bundeswehr). Geht das überhaupt? Spielt die Bundeswehr da mit oder wird so etwas eher nicht gerne gesehen? Hat jemand Erfahrung ob die zivile Dienststelle einen dafür problemos freistellt oder ob da eher auf "unabkömmlich" argumentiert wird?

Vielleicht kann mir da ja jemand ein paar Infos geben.

Vielen Dank schon mal.