ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 10. Juli 2023, 17:17:25
@ Phoenix:
Genau, man benötigt ein Berufsschulzeugnis ggf. für 2 Dinge:
- Nachweiss der Schulpflicht (dass man diese erfüllt hat)
- ggf. Um einen Schulabschluss nachträglich in Verbindung mit der Ausbildung anerkannt zu bekommen.
Ein Abiturient hat aber Abitur, damit (idR) die Schulpflicht erfüllt und schon den "höchsten" Schulabschlus.
Zitat von: F_K am 09. Juli 2023, 10:26:55
Nachfrage:
Wozu benötigt ein Abiturient ein solches Zeugnis?
ZitatDa gibt es keinen Unterschied bei dem IHK-Berufsabschlusszeugnis.
Zitat von: Micha88 am 08. Juli 2023, 21:18:25
Nein. Es gibt kaum freie Stellen im Bereich TrspFw .
Deswegen mache ich eine neue ZAW. TrspFw ist eigentlich auch eher langweilig(finde ich).
Hätte mich nur mal interessiert, ob die Stelle im Norden ist ?
Vor 5/6 Monaten fragte ich nämlich nach freien Stellen für mich.
Da gab es absolut nichts 😅
Aber nun hat sich was anderes ergeben.
Zitat von: Micha88 am 08. Juli 2023, 12:53:28
Darf man mal fragen wo die TrspFw Stelle ist?
Zitat von: Ralf am 08. Juli 2023, 05:09:35
Mit Abitur und einem BA erfüllst du auf jeden Fall die Voraussetzungen. Bei Übernahme zum OA würdest du OFähnr werden.
Da du den Antrag ja abgegeben hast, würde ich darauf bestehen, dass du noch mitbetrachtet wirst. Ein wenig Zeit ist auch noch, weil du die GA schon gemacht hast und damit drei Monate Vorsprung vor den Neueinsteigern hast.
Ein wenig musst du dich aber auch an die eigene Nase fassen: Anfang Mai nachgefragt und erst Anfang Juli eine Antwort bekommen, da hättest du besser etwas früher nachgehakt.
Das Studium nützt dir erst einmal nichts für den TrspFw.
Nun blicke ich mit deinem Gesellenabschluss nicht ganz durch. Ich kenne aber auch nur die duale Berufsausbildung,
Wenn du einen anerkannten Berufsabschluss auf Gesellenebene hast (IHK), sollte der doch ausreichen. Wenn das so eine Sonderausbildung ist, wäre das durch das BAPersBw über Kdo SKB zu prüfen, ob er anerkennenswert ist. So sind bspw. 2-Jährige Ausbildungen nicht verwertbar. Und wenn du nur den Theorieanteil gemacht hast, würde in der Tat was fehlen.
Zitat von: thelastofus am 08. Juli 2023, 10:45:06Sowohl die Prüfungen als externer Prüfling als auch die von Bildungsträgern schließen mit der gleichen Prüfung, wie die duale Ausbildung ab, soweit die Prüfung vor der IHK stattfindet. Da gibt es keinen Unterschied bei dem IHK-Berufsabschlusszeugnis.ZitatIch kenne aber auch nur die duale Berufsausbildung,
Wenn du einen anerkannten Berufsabschluss auf Gesellenebene hast (IHK), sollte der doch ausreichen. Wenn das so eine Sonderausbildung
Das sind meiste Externen Prüfungen oder Bildungsmaßnahmen über Träger wo man nur die IHK Prüfung ablegt. Denkbar ist auch, das man nach Berufserfahrung zur Tätigkeit zugelassen wird.