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Autor schlammtreiber
 - 17. Juli 2023, 12:42:10
Zitat von: F_K am 17. Juli 2023, 12:30:47
Insoweit ist eine Argumentation "Ich WILL aber AUCH Barett tragen (weil ich es "schöner" finde)" nicht wirklich stichhaltig.

Im Rahmen der Fürsorgepflicht kann der Vorgesetzte dem Soldaten diesen Herzenswunsch natürlich trotzdem erfüllen, indem er eine Versetzung zum Seebataillon (MUT) oder Objektschutzregiment (LUT) in die Wege leitet  ;)

Ob der Betroffene es dort dann auch noch schöner findet, sei dahingestellt.
Autor F_K
 - 17. Juli 2023, 12:30:47
Die Kopfbedeckung ist ein Uniformteil - jedem Soldaten ist eine befohlen.
Es ist richtig, dass diese alle "gleichwertig" sind.

Aus Gründen, hier Einführung der Bekleidung für Frauen (damals), trägt diese Gruppe eine bestimmte Uniform inklusive Kopfbedeckung.
Also tatsächlich ein sachlicher Grund - rechtlich völlig einwandfrei - für die Frage der langen Haare höchstrichterlich bestätigt.
(Und der Eingriff ist wesentlich schwerer und tiefgreifender - und greift tatsächlich in Rechte der Betroffenen ein).

Insoweit ist eine Argumentation "Ich WILL aber AUCH Barett tragen (weil ich es "schöner" finde)" nicht wirklich stichhaltig.
Autor SanStffEins
 - 17. Juli 2023, 10:34:41
Habe ich tatsächlich schon gemacht, aber es bleibt halt genau das: Ein Vorschlag.

Solange damit argumentiert wird, dass es keine "bessere" oder "schlechtere" Kopfbedeckung gibt, wird sich das nicht ändern.

Autor ulli76
 - 13. Juli 2023, 12:23:49
Man kann doch Änderungsvorschläge für Vorschriften einbringen?
Autor BulleMölders
 - 13. Juli 2023, 11:00:48
Entweder zurück zum Thema oder hier ist dicht.
Autor seltsam_
 - 13. Juli 2023, 09:32:39
Zitat von: Micha88 am 12. Juli 2023, 18:36:39
Es gibt Sachen die man wohl hinnehmen muss... unter anderem sowas. Aber gut muss ich das nicht finden 😂 schrecklich ...
D.H., Du würdest die Behandlung oder Dienstleistung von diesen SoldatInnen dann ablehnen? Was mag da erst passieren, wenn es divers wird?
Autor Micha88
 - 12. Juli 2023, 18:36:39
Es gibt Sachen die man wohl hinnehmen muss... unter anderem sowas. Aber gut muss ich das nicht finden 😂 schrecklich ...
Autor F_K
 - 12. Juli 2023, 16:09:50
Anmerkung:

Meine spaßige Anmerkung mit Soldat und Rock bezog sich auf diese "Geschichte":
https://www.mimikama.org/der-bundeswehrsoldat-mit-rock/

Die Vorschriftenlage ist glasklar.
Autor Shonyu
 - 12. Juli 2023, 14:29:04
A1-2630/0-9804 Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr

Nr. 402 Barett b) Luftwaffe: Soldatinnen und Soldaten im Wachbataillon BMVg, der Objektschutzkräfte, im Militärmusikdienst (bei Einsätzen  im  protokollarischen  Dienst)  und  im  Organisationsbereich  CIR  sowie  Soldatinnen  in  den  Laufbahnen des Sanitätsdienstes tragen zur Kennzeichnung ein marineblaues Barett.

Nicht "meinen" - die Vorschrift ist eindeutig. Nebenbei: Nr.240 Abwandlungen der Grundform regelt auch, dass nur Soldatinnen die Abwandlung "Rock" nutzen.

(Stand ist allerdings 12/2019 - das ist die Fassung, die die Googlesuche ausgibt)
Autor StierNRW
 - 12. Juli 2023, 11:10:58
Es scheint so zu sein bei den Kameradinnen LUT SanDst:

- wenn als Dienstanzug Rock, dann mit marineblauem San-Barett

- wenn als Dienstanzug Hose, dann mit dem entsprechendem Luftwaffen-Schiffchen

Dienstanzug Hose macht für Frauen ja auf jeden Fall Sinn im Winter, wenn mal (kleiner) Dienstanzug befohlen wird.

Dazu kommt noch, wenn großer Dienstanzug befohlen ist, der ja von allen nur mit Hose + Kampfstiefeln getragen wird.

Diese Vorschrift mit "Rock plus Barett" stammt halt noch aus einer Zeit, wo es nur eine ziemlich überschaubare Anzahl weiblicher Luftwaffensanis gab.

Es wurde halt einmal so für Frauen festgelegt und die Vorschrift daraufhin nie geändert.

Und wie F_K schon richtig sagt:

Zitat von: F_K am 12. Juli 2023, 10:37:30Also einfach akzeptieren - oder halt klagen - wir leben in einem Rechtsstaat.

Autor F_K
 - 12. Juli 2023, 10:37:30
Frauen dürfen auch lange Haare (gezopft) tragen, Männer nicht.

Es gibt also (noch!?) geschlechtsspezifische Unterschiede, dass ist die Befehlslage - und Teile davon haben schon einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten.

Also einfach akzeptieren - oder halt klagen - wir leben in einem Rechtsstaat.
Autor SanStffEins
 - 12. Juli 2023, 10:22:50
Ich habe tatsächlich noch keine einzige Dame mit Barett und FA gesehen. Aber es gibts ja auch den Disziplinarvorgesetzten der den Anzug festlegt;)

Es geht aber nicht darum was (und warum) Frauen dürfen, sondern warum Männer es nicht dürfen.
Autor StierNRW
 - 12. Juli 2023, 08:32:20
@SanStffEins

Zitat von: SanStffEins am 12. Juli 2023, 08:01:52
Als LUT SAN bekommen nur Frauen das Barett. Ich schließe also aus der Vorschrift, dass auch Frauen im Feldanzug Grundform das Barett tragen dürfen.

Das nehme ich auch an. Zumindest habe ich schon Kameradinnen im Feldanzug, Grundform, mit dem Luftwaffen-San-Barett gesehen (Ich gebe aber zu: selten).

Viele Grüße,
StierNRW
Autor SanStffEins
 - 12. Juli 2023, 08:01:52
Da die Vorschrift als "offen" eingestuft ist, zitiere ich mal:

"Die ausschließlich auf Soldatinnen bezogene Festlegung gründet sich auf der Einstellung der ersten
Soldatinnen im Jahr 1975 und deren ursprüngliche Ausstattung."

S. 169, die Fußnote.

Man kann zwar Einhörner an LKW Kleben aber Kopfbedeckungen sind aufs Geschlecht festgelegt. Ich weiß schon warum ich immer versteckt werde wenn die GleibMil vorbei kommt...

@StierNRW:
Gleiche Vorschrift, S. 45 und 47, da steht das mMn. genau so drin. Zumindest auf den Dienstanzug bezogen. Den Feldanzug Grundform kann man ja ebenfalls mit Barett abändern (S. 20) und bei Luftwaffe wird das Marineblaue Barett aufgeführt.
Als LUT SAN bekommen nur Frauen das Barett. Ich schließe also aus der Vorschrift, dass auch Frauen im Feldanzug Grundform das Barett tragen dürfen.
Autor F_K
 - 11. Juli 2023, 17:53:44
Spaßige Anmerkung:

Es soll ja einen Soldaten geben, der Rock zum DA trägt - wer also als Mann "Barett" möchte, trägt halt Rock dazu - jeder nach seinem Geschmack..