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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: DerSchorch95! am 12. Juli 2023, 13:20:10Zitat von: Thomi35 am 12. Juli 2023, 12:20:08Zitat von: DerSchorch95! am 11. Juli 2023, 21:02:04
Guten Tag,
bisher habe ich leider keinen Bestätigungslink erhalten (DerSchorch95), so schreibe ich als "Gast".
Erledigt!
Ich kann mich leider nicht anmelden, da kommt die Meldung dass die Email-Adresse vor dem Einloggen erst überprüft werden muss.
ZitatIst es richtig, dass die EinsFüFw in Erndtebrück, Kalkar und Holzdorf beheimatet sind? Und die FlugberaterFw auf verschiedenen Fliegerhorsten/Flugplätzen?Das kann man so grob sagen, ja. FlugberaterFw sind dann auch noch in den entsprechenden vorgesetzten Dienststellen.
ZitatDie GA findet dann in Heide an der USLw statt oder? Er meinte, ich soll vorab schon einmal anfragen, ob es dann möglich ist im November 2 Tage frei für die Abschlussprüfung zu kriegen. Er macht aber zu den Unterlagen auch einen entsprechenden Eintrag. Ist das in der GA ohne Probleme möglich? Ich denke später wird das eher schwieriger, die Möglichkeit besteht ja immer nur im Mai/November.Ja in Heide, dann weiter nach Appen. Ob bzw. eher wann das in der GA möglich ist, muss man halt nach dem Dienstplan sehen, aber wenn Vorgesetzte das unterstützen und wollen, findet sich idR ein Weg.
ZitatAber wie in den Wald hineinruft... wenn der Bewerber sich nicht wirklich vorbereitet und auch nicht daran denkt, dass eine Wunschverwendung am Wunschstandort nicht immer möglich ist und nicht nur in böser Absicht verweigert wirdAbsolut richtig.
Zitat von: Ralf am 12. Juli 2023, 05:33:34ZitatNun habe ich eine Frage dazu. Besteht die Möglichkeit, im Oktober erstmal als Msch FA eingestellt zu werden, und dann wenn ich im Februar den IHK Abschluss bestehe zum StUffz FA nachzubefördern? Das wäre dann zumindest auch innerhalb der ersten 6 Monate und die Bw könnte mich falls ich die dann nicht bestehe, immer noch entlassen. Ansonsten meinte der Einplaner, würde er mir eine Stelle mit ZAW heraussuchen (dadurch würde die Bw und ich aber auch Zeit "verlieren"). Ansonsten würde ich die jetzige Stelle verlieren und dann hoffen, dass es im Januar eine ähnliche Stelle gibt. Ärgerlich wäre nur, da die jetzige auch heimatnah wäre.Ich sehe das nicht, dass du auf die selbe Stelle eingestellt werden kannst, zum einen ist sie darauf ausgerichtet, dass jemand mit Beruf kommt (ohne Beruf beträgt die Ausbildungszeit 2 Jahre länger und der DP wäre vakant. Zum anderen, falls du die Prüfung nicht schaffst ist es ja auch nicht gesagt, dass du bei der Bw die entsprechende ZAW machen dürftest (weil schon durchgefallen).
Das kannst du nur mit deinem Einplaner besprechen, denn der kennt die Modalitäten deiner Stelle und ob er sich auf das Risiko einer Einplanung einlässt, dazu muss er auch ggf. mit dem Verband sprechen.ZitatWenn ich als EinsFüFw anfangen würde ist es eigentlich problematisch, dass ich fast 5 Jahre in meinem eigentlichen Beruf nicht mehr gearbeitet habe? Teile habe ich zwar im Support auch nutzen können (Personalplanung, Materialbewirtschaftung), aber nur in geringerem Maße.Es ist ohne Relevanz, wie lange du nicht Beruf gearbeitet hast, der Abschluss zählt.
Der Einplaner meinte dann noch, dass es wohl auf eine Stelle dann auch eine Verpflichtungsprämie gäbe.
Da man ja immer wieder von schlechter Beratung spricht (Gutes wird naturgemäß als selbstverständlich hingenommen) , hier wurde gut beraten und es ist auch ein Beispiel, warum es eben nicht immer innerhalb von wenigen Tagen klappt, insbesondere, wenn es dann noch in Einzelabsprachen mündet.
Zitat von: Thomi35 am 12. Juli 2023, 12:20:08Zitat von: DerSchorch95! am 11. Juli 2023, 21:02:04
Guten Tag,
bisher habe ich leider keinen Bestätigungslink erhalten (DerSchorch95), so schreibe ich als "Gast".
Erledigt!
Zitat von: DerSchorch95! am 11. Juli 2023, 21:02:04
Guten Tag,
bisher habe ich leider keinen Bestätigungslink erhalten (DerSchorch95), so schreibe ich als "Gast".
ZitatNun habe ich eine Frage dazu. Besteht die Möglichkeit, im Oktober erstmal als Msch FA eingestellt zu werden, und dann wenn ich im Februar den IHK Abschluss bestehe zum StUffz FA nachzubefördern? Das wäre dann zumindest auch innerhalb der ersten 6 Monate und die Bw könnte mich falls ich die dann nicht bestehe, immer noch entlassen. Ansonsten meinte der Einplaner, würde er mir eine Stelle mit ZAW heraussuchen (dadurch würde die Bw und ich aber auch Zeit "verlieren"). Ansonsten würde ich die jetzige Stelle verlieren und dann hoffen, dass es im Januar eine ähnliche Stelle gibt. Ärgerlich wäre nur, da die jetzige auch heimatnah wäre.Ich sehe das nicht, dass du auf die selbe Stelle eingestellt werden kannst, zum einen ist sie darauf ausgerichtet, dass jemand mit Beruf kommt (ohne Beruf beträgt die Ausbildungszeit 2 Jahre länger und der DP wäre vakant. Zum anderen, falls du die Prüfung nicht schaffst ist es ja auch nicht gesagt, dass du bei der Bw die entsprechende ZAW machen dürftest (weil schon durchgefallen).
ZitatWenn ich als EinsFüFw anfangen würde ist es eigentlich problematisch, dass ich fast 5 Jahre in meinem eigentlichen Beruf nicht mehr gearbeitet habe? Teile habe ich zwar im Support auch nutzen können (Personalplanung, Materialbewirtschaftung), aber nur in geringerem Maße.Es ist ohne Relevanz, wie lange du nicht Beruf gearbeitet hast, der Abschluss zählt.
Der Einplaner meinte dann noch, dass es wohl auf eine Stelle dann auch eine Verpflichtungsprämie gäbe.