Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 18. Juli 2023, 14:20:17
Ich kann diese Argumentation nachvollziehen - halte die Basis aber eher für einen redaktionellen Fehler und bleibe bei der Auslegung mit Verständnis für den Fehler.
Autor Pericranium
 - 18. Juli 2023, 14:08:13
Ich sehe das wie HubschrauBär und Ralf.

Man kann die Vorschrift so verstehen, dass man in Bahnhöfen die Kopfbedeckung tragen muss, wenn man mit "kostenlosem Bahnfahren in Uniform" unterwegs ist, aber nicht, wenn man z.B. auf Dienstreise ist und für das Ticket bezahlt hat oder auf Dienstreise ist und für das Ticket gezahlt wurde.

Das das Quatsch ist, ist klar, aber so ist die Vorschrift zu verstehen. Sollte geändert werden.
Autor UZwGBw
 - 16. Juli 2023, 12:31:18
Der Hinweis auf das Projekt "Bahnfahren in Uniform" macht halt keinen Sinn. Auch wenn das natürlich auf viele Soldaten am Wochenende zutrifft. Aber der Reisegrund / die Abrechnungsgrundlage sind für die Anzugordnung nicht relevant. Uniform am Bahnhof? - Kopfbedeckung auf.
Autor arcd008
 - 16. Juli 2023, 09:36:19
Hi,

insgesamt macht das doch Sinn...auch bei Bahnhöfen:
Um zu vermeiden, daß auf dem Weg von der Straßenbahn ins Bahnhofsgebäude Kopfbedeckung auf, im Bahnhofsgebäude Kopfbedeckung ab und auf dem Bahnsteig wieder Kopfbedeckung auf, darf auch im Bahnhofsgebäude die Kopfbedeckung getragen werden. Macht ja eigentlich auch praktisch Sinn, wenn ich mit Gepäck reise, um nicht dauernd mit der Kopfbedeckung beschäftigt zu sein.

@ UZwGBw
da stimme ich Dir zu.
"innerhalb von Bahnhöfen" ist unpräzise...es müßte heißen, "innerhalb von Bahnhofsgebäuden"...und die Beschränkung auf das Projekt kBiU macht auch keinen Sinn.

Geschlossene Räume sind "nach allen Seiten von Wänden mit oder ohne Fenster eingegrenzt, auf Material oder Beschaffenheit der den Raum umgrenzenden Wände, Türen und Fenster kommt es grundsätzlich nicht an. Umfasst sind damit Wände aus Beton ebenso wie aus leichteren Materialien"

Insoweit ist ein überdachter Bahnsteig kein geschlossener Raum, eine Bahnhofshalle mit Dach und Seitenwänden m.E. jedoch schon


so long

arcd008
Autor F_K
 - 15. Juli 2023, 09:55:01
Anmerkung:

Ein Bahnhof ist eine verkehrliche Anlage, dieser muss nicht ein Gebäude haben.
Viele Gebäude sind keine geschlossenen Räume (ersteres wird durch Landesbauordnungen bestimmt, letzteres ist eher eine juristische Definition).
Viele Bahnhöfe haben mehrere Gebäude und oft auch geschlossene Räume.

Also mit Verstand / Verständnis die Uniform entsprechend anpassen.
Beispiel: Ist es so kalt, dass der Mantel "am Gleis" notwendig ist, ist man eher nicht in einem geschlossenem Raum, also ist Kopfbedeckung vermutlich angemessen.
Autor UZwGBw
 - 15. Juli 2023, 09:19:53
So las ich das ebenfalls und schrieb einen entsprechenden Verbesserungsvorschlag. Dieser wurde abgelehnt. Aber warum sollte man auch bei der Formulierung auf einen Juristen hören  ;D
Autor Ralf
 - 15. Juli 2023, 05:56:18
Wenn ich 207 iZm 110 sehe, ist in Bahnhöfen keine Kopfbedeckung zu tragen, es sei denn, ich bin im Projekt Bahnfahren in Uniform unterwegs.
Autor HubschrauBär
 - 14. Juli 2023, 20:03:17
Wo eine Kopfbedeckung zu tragen ist und wo keine zu tragen ist ergibt sich grundsätzlich aus Nr 207 (A1-2630/0-9804)

"Außerhalb von Gebäuden" : "ist zu tragen"
"Innerhalb geschlossener Räume" : "ist abzulegen"

Hier ergibt sich schon eine gewisse Unschärfe. Die meisten Bahnhofsgebäude sind wohl nicht unbedingt "geschlossene Räume", wohl aber Gebäude.
Also hier quasi eine "kann-Bestimmung"

Nr 110 (zweiter Absatz, letzte Punktaufzählung)
legt fest, dass
"... im Rahmen des Projekts "kostenloses Bahnfahren in Uniform"... abweichend von Nr 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen"

Am Ende wird es wohl so gedacht sein, dass grundsätzlich in Bahnhöfen Kopfbedeckung getragen werden soll.
Ist nunmal ein wenig "halbgar" geschrieben.
Autor F_K
 - 14. Juli 2023, 19:40:00
Aus Interesse:

Quelle für die Anekdote?

(AFAIK ist ein Bahnhof ein öffentliches Gebäude / Bauwerk, unabhängig vom Ticket)
Autor HubschrauBär
 - 14. Juli 2023, 18:39:31
Alternativ bietet der Feldanzug etwas mehr Eskalationsstufen, falls es richtig kalt wird.

Lustiges "Klugscheißer-Sidenote":

Wer sich i.R. "kostenlos Bahnfahren in Uniform" im Bahnhof befindet muss Kopfbedeckung tragen.
Wer z.B. mit seiner Monatsmarke auf dem Weg zum/vom Dienst ist muss sie abnehmen (sofern der Bahnhof ein geschlossenes Gebäude ist)
Autor F_K
 - 14. Juli 2023, 09:32:21
Anmerkung:

Bitte auf Basis einer aktuelle Regelung informieren (also z. B. A1-2630/0-9804 ).

Die Ganzjahresjacke gibt es gefüttert - und halt den Mantel - ich kann das Problem nicht ganz nachvollziehen.
Autor GastNutzer
 - 14. Juli 2023, 09:17:44
Guten Tag,

beim Blick in die ZDV 37/10 ist mir folgendes aufgefallen: Bei Dienstanzug Heer, Abwandlung Pullover steht dort: ,,Der Pullover, grau oder schwarz darf auf dem Weg zum und vom Dienst sowie innerhalb militärischer Anlagen getragen werden".

Darf der Pullover also nicht zu privaten Bahnfahrten getragen werden? Das würde für mich wenig Sinn ergeben. Was ist am Pullover denn auszusetzen?

Welche Jacke kann man eigentlich im Winter zum Dienstanzug tragen? Der Mantel erscheint mir als sehr auffällig und unpraktisch, habe ich auch noch nie gesehen, dass jemand im Mantel Bahn fährt. Die Dienstjacke selbst wärmt nicht, und auch die Ganzjahresjacke ist bei Temperaturen unter Null grad viel zu kalt, wenn man eine halbe Stunde und länger am eisigen Bahnsteig warten muss, weil die DB mal wieder sehr pünktlich war.

Danke für Eure Antworten