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Autor SolSim
 - 17. Juli 2023, 13:31:56
Bin mal gespannt ob der TE berichtet, wie es heute gelaufen ist.
Autor justice005
 - 17. Juli 2023, 10:22:18
ZitatWäre ich hier Chef würde ich den Ball wohl eher flach halten und das Ganze als Musterbeispiel dafür hernehmen, was passiert, wenn wirklich mal Alles schiefläuft.

So sehe ich das auch.
Autor slider
 - 17. Juli 2023, 07:47:19
Wäre ich hier Chef würde ich den Ball wohl eher flach halten und das Ganze als Musterbeispiel dafür hernehmen, was passiert, wenn wirklich mal Alles schiefläuft. Hier hat nun wirklich jeder Beteiligte Fehler gemacht. Hoffe wenigstens, dass alle Beteiligten auch den Arsch in der Hose haben ihren Anteil korrekt gegenüber dem Chef wiederzugeben.
Autor arcd008
 - 16. Juli 2023, 09:19:08
Hi,

Zitat von: F_K am 15. Juli 2023, 09:57:58
Nur für mich als Laie:
Die Krankschreibung von Donnerstag endete Donnerstag (nach Dienst oder 24:00).
Wenn mam dann deutlich nach Dienstbeginn nicht am Dienstort ist - kann dies nachträglich durch eine (spätere) Krankschreibung "geheilt" werden?

da würde ich ebenfalls als Laie sagen "kommt auf die Krankschreibung an" bzw. Krankheit an. Wenn man sich den Fuß 3h nach Dienstbeginn auf der Mountainbikestrecke im Funpark bricht, dann ist das was anderes als ein grippaler Infekt, der nicht plötzlich auftritt, insbesondere eher nicht zwischen Dienstbeginn und Krankschreibung. Erstere dürfte nicht dazu führen, dass man rückwirkend zum Dienstbeginn "krank" war, letztere schon.

Grundsätzlich muss aber eine spätere Krankschreibung auch rückwirkend möglich sein, sonst hätte man ja viele Fallkonstellation, in denen man sich halbtot zum Dienstbeginn in die Kaserne schleppt oder schleppen lassen müßte, um dem Diszi zu entgehen.

Oder übersehe ich was?

so long

arcd008
Autor ulli76
 - 15. Juli 2023, 21:34:10
Wenn ich das richtig gelesen hatte, hatte er für Freitag schon Stunden eingereicht, die aber noch nicht genehmigt waren.
Deswegen dachte er wohl, dass der Status kzH für den Tag nicht notwendig ist (weil bei Stunden würden die ja nicht gutgeschrieben).

Eine Möglichkeit wäre gewesen, angesichts des kzH den Antrag zurückzuziehen.

Noch ein Tipp: Ja, ihr sollt den Dienstweg einhalten. Meistens. Es gibt Sachen die kann man aber nur mit dem passenen Vorgesetzten (hier Chef statt Zugführer) klären. Also wenn wir sagen "ruf Chef an", dann ruft Chef an.
Autor wolverine
 - 15. Juli 2023, 18:54:50
Ich gehe nach der Schilderung davon aus, dass der Urlaub  Freitag vorher eingereicht war, eventuell noch nicht genehmigt. Und der Arzt sollte sich an seine Diagnose und Empfehlung wohl noch erinnern können. Diese Diagnose und die Krankschriebung standortfremd am Freitag sprechen für mich dafür, dass der Soldat wohl krank war.
Autor F_K
 - 15. Juli 2023, 18:29:24
@ Wolverine:

Dass der Befehl, im genehmigten Urlaub zu erscheinen, "suboptimal" ist, braucht nicht diskutiert werden. Da sind wir einer Meinung.

Ob und wie das Gespräch mit dem TrArzt lief, wird schwer zu rekonstruieren sein - das DOKUMENT belegt die Krankschreibung am Donnerstag. (dieses Dokument, in Verbindung mit dem danach gestellten Urlaubsantrag für Freitag belegt den guten Gesundheitszustand des TE).

Der TE war am Freitag nicht zum Dienstbeginn vor Ort - die Krankschreibung erfolgte NACH div. Anrufen (hätte laut Befehl zum Dienstbeginn vor Ort, ggf. telefonisch erfolgen müssen).

Nunja, es gibt einen DV, der muss und wird sich drum kümmern ...
Autor wolverine
 - 15. Juli 2023, 18:28:11
Ich musste das einmal zur alten 10/5 entscheiden: der DV kann KZH nicht einfach übersteuern. Wenn er damit nicht einverstanden ist - z. B. Wegen der Reisefähigkeit - muss er mit dem Arzt ein Einvernehmen herstellen. Jedenfalls heißt KZH ,,von allem Diensten befreit".
Autor christoph1972
 - 15. Juli 2023, 18:10:39
Nochmals den Ausgangsthread gelesen, den Krankenmeldeschein beim ZgFhr abgegeben. Der ZgFhr ist nicht der DV St. 1, der über das KzH entscheidet. Der DV St. 1 hat die Entscheidung vom ZgFhr überstimmt. Das ist jetzt vielleicht nicht die allerklügste Führungsentscheidung, aber er darf sie treffen.

Die Truppenärztin hat sich leider beschwatzen lassen. Ein KzH ab Donnerstag bis einschließlich Sonntag oder besser Montag wäre sicher die bessere Entscheidung gewesen.

Das wird jetzt sicher für Gesprächsbedarf sorgen. Eine Reihe nicht ganz so guter Entscheidungen, führt (vermutlich) jetzt zu einer Beschwerde und ggf. einem Diszi-Verfahren. Das könnte direkt aus einer Lehrstunde im Wehrrecht stammen.
Autor wolverine
 - 15. Juli 2023, 17:56:05
Die Empfehlung schloss ursprünglich den Freitag mit ein und wurde dann wegverhandelt. Hier liegt für mich der Hase im Pfeffer. Ein vernünftiger Arzt macht so etwas nicht, sondern weißt schon aus Fürsorge hin, dass der Urlaub/ Überstunden zurückgenommen wird und statt dessen krankgeschrieben wird. Genesung ist etwas anderes als Urlaub.
Ob das mit den üblicherweise freien Montag auch so war, weiß ich nicht.

Dann wurde am Freitag jedenfalls standortfern noch einmal krankgeschrieben und Montag trotz Urlaub in den Dienst befohlen.

Vorausgesetzt, das stimmt alles so, viel Spaß dabei.
Autor F_K
 - 15. Juli 2023, 17:05:24
Anmerkung:

Der TE war / ist trotz Krankheit reisefähig (gewesen) und darf natürlich am Do Abend nach Hause fahren - er muss nur zum Dienstantritt wieder zum Dienst erscheinen.
Autor christoph1972
 - 15. Juli 2023, 17:01:54
Ein KzH ist eine ärztliche Empfehlung an den DV. Wenn der DV entscheidet, nach Rücksprache mit dem Arzt, dass das KzH auch auf Stube verbracht werden kann, dann ist das so und ich kann als Betroffener viel motzen, nützt in der Regel nichts. Schönes Beispiel - der Soldat hat einen heftigen grippalen Infekt mit Fieber, bekommt entsprechend Medikamente ausgehändigt. TrArzt empfiehlt KzH. DV weiß, Soldat kommt nur mit dem Auto nach Hause und ist alleinstehend. Die Fürsorgepflicht betrachtet, dürfte der DV den Soldaten nicht ins KzH schicken, weil der Infekt mit Fieber kein sicheres Führen des Kfz zulässt. Also Unterbringung nach Möglichkeit in einer Einzelstube, bis die Medikamente anschlagen und der Soldat zu Hause auskurieren kann.

Ja, in der Praxis ist KzH gleichbedeutend mit der Soldat darf nach Hause, muss aber nicht. Das darf man auch nicht aus den Augen verlieren.
Autor MikeEchoGolf
 - 15. Juli 2023, 11:24:52
Zitat von: wolverine am 14. Juli 2023, 14:55:55
Naja, lege ich den geschilderten Sachverhalt zu Grunde, war da noch ein KZH. Sowas kann man auch nicht wegverhandeln. Da wird KZH erteilt und der Urlaub wieder gutgeschrieben.

Danke Dir, habe tatsächlich den wichtigen Teil nicht gesehen und bin nicht davon ausgegangen, dass ein Schein überhaupt vorlag.
ZitatNachdem ich den KZH schein meinem ZgFhr gab
Autor F_K
 - 15. Juli 2023, 09:57:58
@ Justice:

Nur für mich als Laie:

Die Krankschreibung von Donnerstag endete Donnerstag (nach Dienst oder 24:00).
Wenn mam dann deutlich nach Dienstbeginn nicht am Dienstort ist - kann dies nachträglich durch eine (spätere) Krankschreibung "geheilt" werden?
Autor justice005
 - 15. Juli 2023, 09:30:27
Wenn der Fragesteller am Freitag morgen krank geschrieben wurde, dann war er nicht dienstfähig und konnte nicht zum Dienst erscheinen. Punkt. Aus. Ende.

Es ist schon merkwürdig, dass solche Probleme immer wieder dieselben Soldaten haben, also zumeist diejenigen, die zuvor schon des öfteren angeeckt sind. Aber nüchtern rechtlich spielt es keine Rolle.

Der Fragesteller war weder am Donnerstag noch am Freitag dienstfähig und damit war er nicht unerlaubt abwesend. Mehr gibts nicht zu sagen. Sollte es ein Diszi geben, dann empfehle ich dem Fragesteller, den Tenor (Sachverhalt) der Disziplinarverfügung hier wiederzugeben und dann kann man auch etwas sinnvolles dazu sagen, zum Beispiel ob sich eine Beschwerde lohnt oder nicht.