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Autor T108
 - 10. August 2023, 10:21:35
Ich empfehle dir hier, wenn vorhanden, den Posten als Bewaffneter Diensthundeführer.

Ich habe im Familienkreise jemand der das macht und verdient knapp 3300 Netto , wobei man aber auch sagen muss das einem der Schichtdienst schmecken muss.
In dem Fall sind es 12 Stunden Schichten , 3 Tag, 3 Nacht, 3 Freie Tage. Insgesamt kommt man auf cirka 15 Tage Normalen Dienst in einem Monat.

Nicht berücksichtigt sind hier Zusatzdienste die man annehmen kann.

Wochenende ist oft auch verplant mit Arbeit.
Autor BulleMölders
 - 20. Juli 2023, 12:45:29
Ihr wisst aber schon noch um was es hier in dem Thema eigentlich geht? Bestimmt nicht um die P8 und verstärkte Verschlüsse.

Aber es ist auch immer schön zu sehen wie gewisse Leute ohne Schwierigkeiten immer wieder vom eigentlichen Thema abkommen.
Autor christoph1972
 - 20. Juli 2023, 10:53:08
Zitat von: F_K am 20. Juli 2023, 10:28:49
Leicht Offtopic:

@ Christoph:

Dann habe ich entweder veraltete oder falsche Informationen im Kopf gehabt - Danke für das Update.

Zusatzfrage: Setzt die BW nicht inzwischen P8 mit verstärktem Verschluss ein? Ist dass dann "A2"?

Meiner beschränkten Kenntnis nach, ist dass immer noch eine P8 A1. Der Verschluss wird im Rahmen der MESt 3 oder 4 und nach entsprechender Schussbelastung dann gegen die modernere Variante (aus-) getauscht. Gerissene/gebrochene Verschlüsse waren vor etwa 10 Jahren (?) mal ein Thema. Da wird dann durch das jetzige BAAINBw mit einer Änderung der entsprechenden Vorschriften und technischen Regelungen reagiert.
Autor F_K
 - 20. Juli 2023, 10:28:49
Leicht Offtopic:

@ Christoph:

Dann habe ich entweder veraltete oder falsche Informationen im Kopf gehabt - Danke für das Update.

Zusatzfrage: Setzt die BW nicht inzwischen P8 mit verstärktem Verschluss ein? Ist dass dann "A2"?
Autor christoph1972
 - 20. Juli 2023, 10:13:39
Zitat von: F_K am 20. Juli 2023, 10:02:06
@ Christoph:

Danke für die Klarstellung - hier beleuchten Gesetz und GewO halt unterschiedliche Aspekte.

Unterlagen einer "alten", zivilen Wachschutzausbildung beinhalten aber sicherlich nicht das UZwGBw, da dies für "normale" Wachleute keine Bedeutung hat.

Die Vertragsgestaltung, die die BW vornimmt, könnte auch anders gestaltet sein. So, wie es nun ist, kommt halt die GewO ins Spiel.

Frage: Meines Wissens nach ist eine P8 (H&K USP, 9 mm, 4 Zoll mit Lauf mit Zügen und Feldern) nicht zivil zu kaufen - technisch ist eine USP mit Polygonlauf eh besser ... gibt es dann für die Unternehmen eine "Sonderlösung", oder wird eine "normale" USG mit Polygonlauf erworben?

Die P 8 A 1 kann man zivil ganz normal kaufen bei bspw. Frankonia.  https://www.frankonia.de/p/heckler-koch/pistole-p8-a1/182691
Autor F_K
 - 20. Juli 2023, 10:02:06
@ Christoph:

Danke für die Klarstellung - hier beleuchten Gesetz und GewO halt unterschiedliche Aspekte.

Unterlagen einer "alten", zivilen Wachschutzausbildung beinhalten aber sicherlich nicht das UZwGBw, da dies für "normale" Wachleute keine Bedeutung hat.

Die Vertragsgestaltung, die die BW vornimmt, könnte auch anders gestaltet sein. So, wie es nun ist, kommt halt die GewO ins Spiel.

Frage: Meines Wissens nach ist eine P8 (H&K USP, 9 mm, 4 Zoll mit Lauf mit Zügen und Feldern) nicht zivil zu kaufen - technisch ist eine USP mit Polygonlauf eh besser ... gibt es dann für die Unternehmen eine "Sonderlösung", oder wird eine "normale" USG mit Polygonlauf erworben?
Autor christoph1972
 - 20. Juli 2023, 09:50:14
Zitat von: F_K am 19. Juli 2023, 18:16:14
Hinweis:

Der Hinweis auf GewO oder "Unterlagen" geht hier fehl, die Bewachung der BW ist durch ein Gesetz geregelt - dieses regelt explizit die Anforderungen an "zivile Wachpersonen".

Quelle hatte ich genannt.

Lieber F_K, § 1 III UZwGBw stellt lediglich auf die persönliche Eignung, Bildung und Zuverlässigkeit der Wachperson ab. Die entsprechende behördliche Erlaubnis - Bewachungserlaubnis - ist überhaupt Voraussetzung um die gewerbsmäßige Bewachung legal durchführen zu dürfen. Die Erteilung ebendieser Erlaubnis richtet sich nach § 34a GewO iVm BewachV.

Daneben kommt eben noch die waffenrechtliche Erlaubnis, die das beauftragte Bewachungsunternehmen haben muss, um die P 8 beschaffen zu dürfen und auch die dazugehörige Munition zu kaufen. Denn weder die Waffen, noch die Munition, werden von der Bundeswehr gestellt.

Die Bundeswehr gibt vor, welche Waffe zu benutzen ist, nämlich eben die H & K P 8 in 9mm Para, genau wie den Munitionstyp Vollmantelgeschoss.

Liegt die gewerberechtliche Erlaubnis nicht vor, so wird der potenzielle Auftragnehmer wegen Nichteignung von der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
Autor F_K
 - 19. Juli 2023, 18:16:14
Hinweis:

Der Hinweis auf GewO oder "Unterlagen" geht hier fehl, die Bewachung der BW ist durch ein Gesetz geregelt - dieses regelt explizit die Anforderungen an "zivile Wachpersonen".

Quelle hatte ich genannt.
Autor christoph1972
 - 19. Juli 2023, 17:48:45
Zitat von: F_K am 19. Juli 2023, 17:00:21
@ thelastofus:

Die wenigsten Unterkünfte werden wohl 24/7 mit Schusswaffen bewacht.

However - das Kriterium ist das Polizeirecht der Bundeswehr - mit sehr weitreichenden Mittel, und dieses Recht können zivile Firmen, die nichtöffentliche Bereiche ziviler Firmen bewachen eben nicht nutzen.

Die Wachausbildung der BW ist auch nicht "so toll", im Umfang auch ca. 1 Woche - Been there, done that (both sides), no T Shirt .

Und die Praxis zeigt - es funktioniert - die Ausbildung ist der "Zaunsituation" angemessen.

Zitat aus § 34a Ia GewO:

"Für die Durchführung folgender Tätigkeiten ist zusätzlich zu den Anforderungen des Satzes 1 Nummer 1 der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich:

1.     Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
2.    Schutz vor Ladendieben,
3.    Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
4.    Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion,
5.    Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.".

Alle anderen Anforderungen ergeben sich im Zweifel aus anderen Vorschriften zB LuftSiG, AtG oder ggf. vertraglichen Vereinbarungen. Die Nrn. 4 +5 sind erst später dazugekommen.

Man mag darüber denken wie man will, der Gesetzgeber lässt es zu, dass der bewaffnete Objektschutz mit Unterrichtung (außer Atomanlagen) wahrgenommen wird.
Autor F_K
 - 19. Juli 2023, 17:00:21
@ thelastofus:

Die wenigsten Unterkünfte werden wohl 24/7 mit Schusswaffen bewacht.

However - das Kriterium ist das Polizeirecht der Bundeswehr - mit sehr weitreichenden Mittel, und dieses Recht können zivile Firmen, die nichtöffentliche Bereiche ziviler Firmen bewachen eben nicht nutzen.

Die Wachausbildung der BW ist auch nicht "so toll", im Umfang auch ca. 1 Woche - Been there, done that (both sides), no T Shirt .

Und die Praxis zeigt - es funktioniert - die Ausbildung ist der "Zaunsituation" angemessen.
Autor thelastofus
 - 19. Juli 2023, 16:22:33
Es gibt auch nichtmilitärische nichtöffentliche Bereiche wo bewaffnet bewacht wird und das sind keine Firmen, und da braucht man dann sehr wohl die SKP 34a. Kann man hier verständlicherweise nicht weiter drauf eingehen, obwohl dort auch private im Einsatz sind.

Zudem sind auch Flüchltlingsunterkünfte auch durch so ein Pesonal zu bewachen und dies sind nicht öffentlich. Öffentlich ist auch nicht das Merkmal. Meine Unterlagen sprechen von besonders kritishcen oder sensiblen Bereichen

Es ist eher erschreckend das die Bw das nicht fordert, weil in der Unterrichtung kann man auch 40h einfach schlafen.

Aber der TE hat ja die Prüfung von daher wird es schon passen.
Autor F_K
 - 19. Juli 2023, 14:58:46
Zur Sache:

Natürlich sind Kasernen NICHT öffentlich, es sind ja militärische (Sicherheits-) Bereiche - und um dies sicherzustellen, gibt es sogar (bewaffnete) Wachen - deshalb dieser Thread.

Der "Zaun" hält eben die "Öffentlichkeit" und die Wache "auseinander" - und dadurch gibt es sehr wenig Konfliktpotential, sicherlich völlig anders als U Bahn oder Disco.
Autor thelasofus
 - 19. Juli 2023, 14:46:05
ZitatEs reicht tatsächlich die Unterrichtung gem. § 34a GewO. Die Waffensachkunde für Bewacher ist vom Umfang des zeitlichen Ansatzes höher, da insbesondere die Notwehr/Nothilfe da besonders geschult werden soll. Kasernen gelten nicht als "öffentlicher" Bereich, wie z. B. City-Streife oder U-Bahn-Wache oder Diskothekenbewachung.
Tatsächlich ist die Waffensachkunde eher der limitierende Teil, weil die Prüfung doch "gefühlt" schwieriger ist und viele Sicherheitsmitarbeiter den Waffenumgang trotz besserer Bezahlung nicht möchten.

Gut das wusste ich nicht. Allerdings hat mein damaliger AG grundsätzlich nur Leute mit 34a Prüfung für derartige Objekte/Kunden eingesetzt, war dann eben intern. WSK kann ein Problem sein, ja aber mit guter Vorbereitung machbar.

ZitatLuftfahrt i. S. von Passagierkontrollen, Personen-, Post- Waren-, Frachtkontrollen erfordert eine ganz andere Ausbildung.
Mir bewusst, da ich selbst diese Ausbildung habe, aber auch ein Flughafen hat nicht sensible Bereiche wo man auch ohne LSA arbeiten kann, und es war ja nur ein Hinweis auf diese Richtung.

ZitatWerkschutz ist vielerorts einfach Objektschutz unter dem Begriff Werkschutz.

Auch das ist richtig, habe damals den Werkschutzlehrgang 1 un 2 (3 bzw.4 war fast nicht zu bekommen, das war noch vor der Ausbildung FSS)

ZitatAtomanlagen erfordern tatsächlich eine andere Stufe der Qualifikation, aber da war nicht nachgefragt.

So es die noch gibt..
Ja, es war nicht nachgefragt. Man kann ja in diese Richtung gehen (FSS, SFS plus die nötigen Zusätze) dann wäre man besser bezahlt und hätte einen sicheren Job als der normale 34a ler der auch schnell ersetzbar ist.

Mein EX AG hat jahrelang verschiedene Liegenschaften der Bw bewacht bis mal eine Ausschreibung verloren wurde oder es wurde anders vergeben. Erfahrungen war immer gut, allerdings war die Bezahlung damals extrem schlecht, war auch vor Zeiten des Mindestlohns.  Erfahrungen waren mal so oder so. Mal war der Umgang Respektvoll mal wurde man von den Soldaten nicht ernst genommen.

Aber immer noch besser als Securitas oder Ponds die ja eher im US Bereich bekannt (und berüchtigt) sind, wobei Securitas glaube ich gar nicht mehr aktiv ist in diesem Bereich.

Autor christoph1972
 - 19. Juli 2023, 13:43:32
Zitat von: thelasofus am 19. Juli 2023, 13:06:17
Zitat1 Woche Unterrichtung bei der IHK

Sicher? Ich meine in bestimmten Bereichen die normale Unterrichtung nach 34a nicht (mehr) ausreicht. Es ist hier die sog. Sachkundeprüfung nach 34a erforderlich. Und die ist je nach Vorbildung usw. nicht ganz einfach zu bestehen, gerade der PA aus Ordnungsamt und IHK kann schön böse sein. 1 Woche Unterricht ja, aber die Prüfung ist für den ein anderen nicht ganz so einfach.

Ich meine mich zu erinnern das man die Prüfung immer braucht wenn Waffen im Spiel sind (GWT, Alarmverfolger, sowie bewaffneter Werkschutz (den es auch außerhalb der Bw gibt, AWK usw.) und im öffentlichen Bereich ("Citystreife" oder U-Bahn Wache).

Kann aber ja sein, das es anders ist, bin ja nicht betroffen, (hätte die 34a Prüfung)


Das ganze ist sicher ein guter Einstieg. Zu meiner Zeit (als zivile Wachen noch nicht überall waren), waren das oft "Rentnervereine". Persönlich würde ich mich da eher in den Bereich Luftfahrt oder Kraftwerk orientieren, da kann man besser verdienen (und ist oft auch direkt angestellt und nicht beim Sicherheitsdienst)

@thelastofus

Ich war früher im Bereich Gewerberecht tätig. Es reicht tatsächlich die Unterrichtung gem. § 34a GewO. Die Waffensachkunde für Bewacher ist vom Umfang des zeitlichen Ansatzes höher, da insbesondere die Notwehr/Nothilfe da besonders geschult werden soll. Kasernen gelten nicht als "öffentlicher" Bereich, wie z. B. City-Streife oder U-Bahn-Wache oder Diskothekenbewachung.
Tatsächlich ist die Waffensachkunde eher der limitierende Teil, weil die Prüfung doch "gefühlt" schwieriger ist und viele Sicherheitsmitarbeiter den Waffenumgang trotz besserer Bezahlung nicht möchten.

Luftfahrt i. S. von Passagierkontrollen, Personen-, Post- Waren-, Frachtkontrollen erfordert eine ganz andere Ausbildung.

Werkschutz ist vielerorts einfach Objektschutz unter dem Begriff Werkschutz. Je nach Auftraggeber gibt es da aber Wünsche, hinsichtlich der notwendigen Qualifikation.

Atomanlagen erfordern tatsächlich eine andere Stufe der Qualifikation, aber da war nicht nachgefragt.

Autor thelasofus
 - 19. Juli 2023, 13:06:17
Zitat1 Woche Unterrichtung bei der IHK

Sicher? Ich meine in bestimmten Bereichen die normale Unterrichtung nach 34a nicht (mehr) ausreicht. Es ist hier die sog. Sachkundeprüfung nach 34a erforderlich. Und die ist je nach Vorbildung usw. nicht ganz einfach zu bestehen, gerade der PA aus Ordnungsamt und IHK kann schön böse sein. 1 Woche Unterricht ja, aber die Prüfung ist für den ein anderen nicht ganz so einfach.

Ich meine mich zu erinnern das man die Prüfung immer braucht wenn Waffen im Spiel sind (GWT, Alarmverfolger, sowie bewaffneter Werkschutz (den es auch außerhalb der Bw gibt, AWK usw.) und im öffentlichen Bereich ("Citystreife" oder U-Bahn Wache).

Kann aber ja sein, das es anders ist, bin ja nicht betroffen, (hätte die 34a Prüfung)


Das ganze ist sicher ein guter Einstieg. Zu meiner Zeit (als zivile Wachen noch nicht überall waren), waren das oft "Rentnervereine". Persönlich würde ich mich da eher in den Bereich Luftfahrt oder Kraftwerk orientieren, da kann man besser verdienen (und ist oft auch direkt angestellt und nicht beim Sicherheitsdienst)