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Zitat von: F_K am 20. Juli 2023, 10:28:49
Leicht Offtopic:
@ Christoph:
Dann habe ich entweder veraltete oder falsche Informationen im Kopf gehabt - Danke für das Update.
Zusatzfrage: Setzt die BW nicht inzwischen P8 mit verstärktem Verschluss ein? Ist dass dann "A2"?
Zitat von: F_K am 20. Juli 2023, 10:02:06
@ Christoph:
Danke für die Klarstellung - hier beleuchten Gesetz und GewO halt unterschiedliche Aspekte.
Unterlagen einer "alten", zivilen Wachschutzausbildung beinhalten aber sicherlich nicht das UZwGBw, da dies für "normale" Wachleute keine Bedeutung hat.
Die Vertragsgestaltung, die die BW vornimmt, könnte auch anders gestaltet sein. So, wie es nun ist, kommt halt die GewO ins Spiel.
Frage: Meines Wissens nach ist eine P8 (H&K USP, 9 mm, 4 Zoll mit Lauf mit Zügen und Feldern) nicht zivil zu kaufen - technisch ist eine USP mit Polygonlauf eh besser ... gibt es dann für die Unternehmen eine "Sonderlösung", oder wird eine "normale" USG mit Polygonlauf erworben?
Zitat von: F_K am 19. Juli 2023, 18:16:14
Hinweis:
Der Hinweis auf GewO oder "Unterlagen" geht hier fehl, die Bewachung der BW ist durch ein Gesetz geregelt - dieses regelt explizit die Anforderungen an "zivile Wachpersonen".
Quelle hatte ich genannt.
Zitat von: F_K am 19. Juli 2023, 17:00:21
@ thelastofus:
Die wenigsten Unterkünfte werden wohl 24/7 mit Schusswaffen bewacht.
However - das Kriterium ist das Polizeirecht der Bundeswehr - mit sehr weitreichenden Mittel, und dieses Recht können zivile Firmen, die nichtöffentliche Bereiche ziviler Firmen bewachen eben nicht nutzen.
Die Wachausbildung der BW ist auch nicht "so toll", im Umfang auch ca. 1 Woche - Been there, done that (both sides), no T Shirt .
Und die Praxis zeigt - es funktioniert - die Ausbildung ist der "Zaunsituation" angemessen.
ZitatEs reicht tatsächlich die Unterrichtung gem. § 34a GewO. Die Waffensachkunde für Bewacher ist vom Umfang des zeitlichen Ansatzes höher, da insbesondere die Notwehr/Nothilfe da besonders geschult werden soll. Kasernen gelten nicht als "öffentlicher" Bereich, wie z. B. City-Streife oder U-Bahn-Wache oder Diskothekenbewachung.
Tatsächlich ist die Waffensachkunde eher der limitierende Teil, weil die Prüfung doch "gefühlt" schwieriger ist und viele Sicherheitsmitarbeiter den Waffenumgang trotz besserer Bezahlung nicht möchten.
ZitatLuftfahrt i. S. von Passagierkontrollen, Personen-, Post- Waren-, Frachtkontrollen erfordert eine ganz andere Ausbildung.Mir bewusst, da ich selbst diese Ausbildung habe, aber auch ein Flughafen hat nicht sensible Bereiche wo man auch ohne LSA arbeiten kann, und es war ja nur ein Hinweis auf diese Richtung.
ZitatWerkschutz ist vielerorts einfach Objektschutz unter dem Begriff Werkschutz.
ZitatAtomanlagen erfordern tatsächlich eine andere Stufe der Qualifikation, aber da war nicht nachgefragt.
Zitat von: thelasofus am 19. Juli 2023, 13:06:17Zitat1 Woche Unterrichtung bei der IHK
Sicher? Ich meine in bestimmten Bereichen die normale Unterrichtung nach 34a nicht (mehr) ausreicht. Es ist hier die sog. Sachkundeprüfung nach 34a erforderlich. Und die ist je nach Vorbildung usw. nicht ganz einfach zu bestehen, gerade der PA aus Ordnungsamt und IHK kann schön böse sein. 1 Woche Unterricht ja, aber die Prüfung ist für den ein anderen nicht ganz so einfach.
Ich meine mich zu erinnern das man die Prüfung immer braucht wenn Waffen im Spiel sind (GWT, Alarmverfolger, sowie bewaffneter Werkschutz (den es auch außerhalb der Bw gibt, AWK usw.) und im öffentlichen Bereich ("Citystreife" oder U-Bahn Wache).
Kann aber ja sein, das es anders ist, bin ja nicht betroffen, (hätte die 34a Prüfung)
Das ganze ist sicher ein guter Einstieg. Zu meiner Zeit (als zivile Wachen noch nicht überall waren), waren das oft "Rentnervereine". Persönlich würde ich mich da eher in den Bereich Luftfahrt oder Kraftwerk orientieren, da kann man besser verdienen (und ist oft auch direkt angestellt und nicht beim Sicherheitsdienst)
Zitat1 Woche Unterrichtung bei der IHK