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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi am 26. Juli 2023, 13:50:18
Das führt zu folgenden Problemen:
Die Thematik der alleinigen Zuständigkeit des Truppenarztes (= Sanitätsoffizier der durch die Verwaltung festgelegten Sanitätseinheit) wird nicht erwähnt - sie ist aber nicht wegzudiskutieren, weil gegeben.
Auch wenn ich - wie schon geschrieben - nie erlebt habe, dass die dort beschriebene Vorstellungspflicht beim eigenen Truppenarzt in der Praxis gelebt wurde bleibt dies doch die Vorschriftslage, denn "der (zuständige) Truppenarzt" ist halt durch die Verwaltung definiert. Und nur der kann entsprechend einem erkrankten Soldaten einen Status geben.
ZitatAuch wenn ich - wie schon geschrieben - nie erlebt habe, dass die dort beschriebene Vorstellungspflicht beim eigenen Truppenarzt in der Praxis gelebt wurde bleibt dies doch die Vorschriftslage, denn "der (zuständige) Truppenarzt" ist halt durch die Verwaltung definiert. Und nur der kann entsprechend einem erkrankten Soldaten einen Status geben.
Zitat von: LwPersFw am 25. Juli 2023, 12:41:59
Sollten Sie nach entsprechender Untersuchung und Behandlung dort als temporär nicht dienstfähig (krank
zu Hause) begutachtet werden, haben Sie unverzüglich Ihre zuständige Disziplinarvorgesetzte bzw. Ihren
zuständigen Disziplinarvorgesetzten in Ihrer Einheit/Dienststelle zu informieren oder, sofern Ihnen dies nicht
möglich ist, durch eine beauftragte Person benachrichtigen zu lassen.
Eine Benachrichtigung durch die behandelnde Sanitätseinrichtung erfolgt nicht, es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich!
Zitat von: LwPersFw am 25. Juli 2023, 12:41:59
Sollten Sie reisefähig sein, entscheidet ausschließlich die Truppen(zahn)ärztin bzw. der Truppen(zahn)arzt
der Ihrem Aufenthaltsort nächstgelegenen regionalen Sanitätseinrichtung über Ihre Dienstfähigkeit.
In jedem Fall haben Sie Ihre Disziplinarvorgesetzte bzw. Ihren Disziplinarvorgesetzten unverzüglich über die
Erkrankung oder den Unfall zu informieren oder, sofern Ihnen dies nicht möglich ist, durch eine beauftragte
Person benachrichtigen zu lassen.
Zitat von: Andi am 24. Juli 2023, 17:44:11
Das dachte ich beim ersten Nachdenken auch. Ärzte von anderen Standorten sind aber eben nicht "der Truppenarzt" des Soldaten, sondern platt gesagt nur beliebige approbierte Sanitätsoffiziere.
Ich zitiere mal aus dem aktuellen Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes :
"Weisung zum Verhalten von Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes
1 Bei Erkrankung außerhalb des Standortes sind Sie verpflichtet, die nächsterreichbare Sanitätseinrichtung der Bundeswehr (z.B. Truppenarzt, Truppenzahnarzt, Standortarzt oder Bundeswehrkrankenhaus) aufzusuchen oder falls Sie dazu nicht in der Lage sind, zu benachrichtigen.
2 Ist bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder bei einem Unfall (Notfall) eine Ärztin/Zahnärztin bzw. ein Arzt/Zahnarzt der Bundeswehr nicht rechtzeitig zu erreichen, können Sie die Hilfe einer zivilen Ärztin/Zahnärztin bzw. eines zivilen Arztes/Zahnarztes oder eines Krankenhauses in Anspruch nehmen, bis eine Ärztin/Zahnärztin bzw. ein Arzt/Zahnarzt der Bundeswehr die weitere Behandlung übernehmen kann.
3 In jedem Fall haben Sie Ihre Einheit/Dienststelle mit dem nebenstehenden Formular unverzüglich von der Erkrankung oder dem Unfall zu benachrichtigen oder, sofern Ihnen dies nicht möglich ist, durch eine beauftragte Person benachrichtigen zu lassen. Der Meldung ist die unten angefügte, von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelndem Arzt auszufüllende Bescheinigung in einem verschlossenen Umschlag beizufügen.
4 Sobald Sie reisefähig sind, müssen Sie zu Ihrer Einheit/Dienststelle zurückkehren. Über Ihre Dienstfähigkeit entscheidet allein Ihr Truppenarzt.
5 Bei schuldhafter Nichtbeachtung dieser Weisung sowie der Bestimmungen des Merkblattes für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes (Seite 1) gehen die entstehenden Behandlungskosten zu Ihren Lasten. Außerdem müssen Sie mit disziplinaren Maßnahmen rechnen.
6 Nach Ihrer Rückkehr zur Einheit/Dienststelle melden Sie sich bei Ihrem Truppenarzt. Vergewissern Sie sich, dass dieser der behandelnden Ärztin/Zahnärztin bzw. dem behandelndem Arzt/Zahnarzt oder dem Krankenhaus die erforderlichen Überweisungsformulare übersandt hat. Lassen Sie sich vorsorglich ein neues Merkblatt mit anhängenden Formularen aushändigen.
Ihr Einheitsführer "
Fettschreibung und Unterstreichungen durch mich.
Das tatsächliche Problem ist hier, dass der Truppenarzt durch die verwaltungsmäßige Zuordnung einer konkreten Sanitätseinheit zu einer konkreten Einheit definiert wird. Und nur Ärzte dieser Sanitätseinheit sind Truppenärzte im Sinne der Vorschrift.
Zugegebener Maßen habe ich das so niemals in Praxis erlebt, wenn darauf bestanden wird ist es aber die geltende Vorschriftenlage. Sinnvollstes Vorgehen wäre als Betroffener - im Idealfall noch durch den jeweiligen Sanitätsoffizier bei dem man sich in standortfremder Behandlung befindet - den Kontakt zum zuständigen Truppenarzt aufzunehmen und den Status direkt bestätigen zu lassen. Alternativ sollte ein Hinweis auf die Auswirkung der Feststellung der Reisefähigkeit gegeben werden.
Ansonsten ist die Sachlage - bei vorliegender Reisefähigkeit - klar. Das Problem wird noch dadurch verstärkt, dass man im KdoZSanDstBw anlässlich des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung der EU jegliche Information von standortfremder SanEinh an Disziplinarvorgesetzten oder zuständige SanEinh untersagt hat. Erst einige Zeit später wurde dies mit aktiver Zustimmung des betroffenen Soldaten wieder erlaubt, ist aber keine Selbstverständlichkeit mehr. Der Soldat ist hier (zu seinem Datenschutz) ziemlich allein gelassen und Punkt 5. im Merkblatt ist nicht zu unterschätzen.
Gruß
Andi
Zitat von: F_K am 24. Juli 2023, 18:06:51Anders als im "Zivilen" gibt es eben einen zuständigen SanBereich, und dort einen zuständigen TrArzt.