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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: BulleMölders am 29. Juli 2023, 10:48:32
Der Automatismus bei ELStAM ist tatsächlich so dass dem ersten Abrufenden Arbeitgeber die Steuerklasse I zugewiesen wird (wenn man den ledig ist) und allen weiteren Arbeitgebern die Klasse VI. Man kann aber auch über das Finanzamt das ganze umdrehen. Dazu am besten direkt mit dem Bearbeiter beim für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt sprechen. (War früher einfacher, da konnte ich am Anfang des Jahres entscheiden, welche Lohnsteuerkarte mit welcher Steuerklasse ich welchem Arbeitgeber gebe. Aber Technik macht natürlich alles besser.
Zitat von: Altermann83 am 28. Juli 2023, 12:48:55Grundsätzlich entscheidest du was nach welcher Steuerklasse versteuert wird. Der Automatismus bei ELStAM ist tatsächlich so dass dem ersten Abrufenden Arbeitgeber die Steuerklasse I zugewiesen wird (wenn man den ledig ist) und allen weiteren Arbeitgebern die Klasse VI. Man kann aber auch über das Finanzamt das ganze umdrehen. Dazu am besten direkt mit dem Bearbeiter beim für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt sprechen. (War früher einfacher, da konnte ich am Anfang des Jahres entscheiden, welche Lohnsteuerkarte mit welcher Steuerklasse ich welchem Arbeitgeber gebe. Aber Technik macht natürlich alles besser
In diesem Fall würde ich dann mit meinen Übergangsgebührnissen (100 %) in Steuerklasse I bleiben und die Anwärterbezügen würden mit Steuerklasse VI berechnet, oder?