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Autor F_K
 - 31. Juli 2023, 09:47:32
@ Johannes:

In Ergänzung zu Ralf:

Du kannst Dich beliebig oft als OA bewerben - ist halt nur die Frage, ob es bei weiteren Bewerbungen zu einer Einladung kommt - darauf besteht ja kein Anspruch.

Wie dargestellt, erfolgt mit Hilfe des Abiturschnitts eine Vorauswahl der Bewerber, da die Prüfkapazität begrenzt ist.
Autor Ralf
 - 31. Juli 2023, 09:37:33
Nein, es liegt ja kein Assessmentergebnis vor (2 Jahre Gültigkeit).
Zitatund es verbleiben nur noch eine Widerholung?
Und es gibt auch keine Regel, die nur eine einmalige Wiederholung (nicht Widerholung) gibt.
Dann muss Dein Abi-Schnitt aber recht schlecht sein, oder?
Autor Johannes7.399
 - 31. Juli 2023, 08:37:45
Hallo, wenn man als Offiziersbewerber zum AC NICHT eingeladen wird, zählt es als Fehlversuch und es verbleiben nur noch eine Widerholung?