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Zusammenfassung

Autor TrpUebPlDaa
 - 08. August 2023, 18:00:37
Zitat von: xnos am 08. August 2023, 13:37:26
Vor diesem Hintergrund dürfte ein Gespräch mit einem S2-Offizier in meinem Fall keine Erfolgsaussicht haben.

Wenn die RLD ansonsten nicht stattfinden sollte, kann man den zuständigen S2-Offizier ja mal ansprechen. Evtl. ist man in der Dienststelle ja auch schon bekannt.
Autor tdn
 - 08. August 2023, 17:00:02
Zitat von: F_K am 08. August 2023, 15:21:40
Für SÜ2 / 3 reicht die Einleitung der Überprüfung - Antwort auf die Frage davor / von tdn.

Als Bais benötigt man natürlich eine Ü1 (ggf. nicht mehr aktuell, aber mit Ergebnis).
Danke.
D.h. ohne existierende Ü1 heißt es warten.
Autor F_K
 - 08. August 2023, 15:21:40
Für SÜ2 / 3 reicht die Einleitung der Überprüfung - Antwort auf die Frage davor / von tdn.

Als Bais benötigt man natürlich eine Ü1 (ggf. nicht mehr aktuell, aber mit Ergebnis).
Autor xnos
 - 08. August 2023, 15:15:23
@F_K: Könnte die letzte Aussage bitte erläutert werden - eine eingeleitete SÜ ist Basis für eine Ermächtigung... für was genau?

Im Rahmen einer RDL ist der Kontakt zu Schusswaffen nach den bisherigen Informationen nur mit einer SÜ möglich - in Ausnahmefällen könne diese unterbleiben (s. die von mir zitierte Textstelle). Dies betrifft sicherlich aber nur einen sehr kleinen Personenkreis.
Autor F_K
 - 08. August 2023, 14:55:00
Eine eingeleitete SÜ ist Basis für die Ermächtigung - schon immer.
Autor tdn
 - 08. August 2023, 14:46:46
Das heißt dann im Umkehrschluß daß, je nach Dauer SÜ, mehrere Jahre keine RDL durchführbar sind?
Insbesondere SÜ2/3 mit den bekannten Bearbeitungszeiten?
Autor xnos
 - 08. August 2023, 13:37:26
Vielen Dank für deine Antwort!

Nach den bisherigen Informationen, die ich u.a. von HöhOffz MilSichh SKB / SiBe habe, ist eine Ausnahmegenehmigung für eine Reservedienstleistung ohne Waffen-/Schießausbildung möglich.

Ferner:

,,Eine Sicherheitsüberprüfung kann aus zwingenden, insbesondere zeitkritischen Gründen ausnahmsweise unterbleiben. Steht der Bundeswehr nicht genügend fachlich ausgebildetes Bestandspersonal zur Verfügung, muss gewährleistet sein, dass nach einem Abwägungsprozess zwischen den grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen und der Erfüllung eines Auftrags kurzfristig dafür fachlich geeignete Reservistinnen und Reservisten zur Gewährleistung der Auftragserfüllung auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Dienstleistung herangezogen werden können. [...]
Die Ausnahmeregelung ist allerdings dann, wenn diese zum Zugang zur Kriegswaffen führt, besonders restriktiv anzuwenden. Die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung darf nicht zu einer Aushöhlung des Gesetzeszwecks führen."

https://www.bmvg.de/resource/blob/5029448/9c444e345aac08c88c7fdb6b1d870838/20210211-dl-gesetzesentwurf-gesetz-zur-intensivierten-sicherheitsueberpruefung-data.pdf

Vor diesem Hintergrund dürfte ein Gespräch mit einem S2-Offizier in meinem Fall keine Erfolgsaussicht haben.
Autor TrpUebPlDaa
 - 08. August 2023, 12:08:19
Zitat von: doc. am 07. August 2023, 20:43:53
- auch da soll es Wege geben. Da kenne ich aber die rechtlichen Grundlagen/Details/Verfahrensweisen nicht.
Es gibt wohl die Möglichkeit nach einem persönlichen Gespräch mit dem S2-Offizier vom LKdo eine "Ausnahmegenehmigung" für das konkrete Vorhaben/RLD zu erhalten. Zur Rechtsgrundlage kann ich aber leider auch nichts sagen.
Autor doc.
 - 08. August 2023, 09:16:21
Wenige Tage habe ich tatsächlich noch nicht erlebt, mag das aber nicht ausschließen. Kann es mir aber nur schwer vorstellen, letztlich müssen ja alle über das BAMAD laufen.

Von "ohne Waffen-/Schießausbildung" habe ich nichts gesagt - aber im Zweifel, für eine DVag braucht es keine SÜ... ::)
Autor xnos
 - 07. August 2023, 21:06:35
Vielen Dank für deine Antwort!

Also es gibt die Möglichkeit auf eine Ausnahmegenehmigung für eine Reservedienstleistung ohne Waffen-/Schießausbildung.

Im konkreten Fall geht es aber auch um das Schießen. Bei einem Monat Bearbeitungszeit wäre die RDL dennoch nicht mehr möglich... ich hatte Hoffnung auf ,,wenige" Tage  :-\
Autor doc.
 - 07. August 2023, 20:43:53
Eigene Erfahrung: macht keinen Unterschied, ob schonmal eine Sicherheitsüberprüfung gemacht wurde, wenn nicht mehr gültig, dann landet man auf dem Stapel der zig Tausend zu bearbeitenden Reservisten seit die Weisungslage geändert wurde. Wie bei allem gibt es den Standardweg, der sieht so aus, daß im Moment noch nicht mal alle beorderten Kameraden die ich kenne eine neue SÜ1 haben - und es gibt den Fall, daß jemand der Meinung ist, daß es in einem konkreten Fall schneller gehen sollte, dann kann das auch in 1 Monat durch sein.

Wenn letzteres nicht geht und die RDL trotzdem stattfinden soll - auch da soll es Wege geben. Da kenne ich aber die rechtlichen Grundlagen/Details/Verfahrensweisen nicht.

Gruß,
doc.
Autor xnos
 - 07. August 2023, 19:10:09
Moin Kameraden!

Wie im Titel bereits stehend: Wieviel Zeit ist für eine einfache Sicherheitsüberprüfung vor einem Reservedienst von Nöten, wenn bereits mehrere Überprüfungen durchgeführt worden sind und sich die Lebensumstände des Reservisten nicht geändert haben.

Ein zu berücksichtigender Zeitfaktor ist hier schon einmal die Unterschrift auf dem Postweg.

Vielen Dank für Rückmeldungen!