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Zitat von: thelastofus am 30. August 2023, 19:30:54
Es gab sicher div. Unterlagen wo unter anderem auch drauf stand mit welchem Tauglichkeitsgrad man entlassen wurde. Es muss auch eine Abschlußuntersuchung gegeben haben.
Wenn da T5/D5 steht ist das schon mal grundsätzlich eine schlechte Vorraussetzungen, da kann es sein das man schon im Vorfeld abgelehnt wird und es zu keiner Untersuchung kommt.
Wie auch immer, es wird ja in den Akten hinterlegt sein.
Und nicht diesen Hinweis vergessen:ZitatSVV (Selbstverletzendes Verhalten) ist ein Symptom, einer tiefer liegenden Störung - der Krankenhausaufenthalt ist jedenfalls anzugeben
ZitatSVV (Selbstverletzendes Verhalten) ist ein Symptom, einer tiefer liegenden Störung - der Krankenhausaufenthalt ist jedenfalls anzugeben
Zitat von: F_K am 30. August 2023, 11:58:33
Wann bist Du denn entlassen worden (mit welcher Tauglichkeit)?
Davon ist abhängig, ob zwingend VOR einem Reservistendienst eine Tauglichkeitsuntersuchung durchzuführen ist (im KC).
Ach so - wenn das 9 Jahre her ist, findet eine Untersuchung statt.
Zitat von: thelastofus am 18. August 2023, 22:24:35
Man hätte die Ärzte ja auch fragen können. Und normalerweise wird einem wie im zivilen auch eine Diagnose eröffnet.
Wie auch immer. Bewerben und dann wird man es erleben was kommt.
Ich würde mir aber schon mal einen Plan B oder C zulegen.
Zitat von: ulli76 am 17. August 2023, 20:07:09
"Leichte Phase von Traurigkeit" passt nicht mit Selbstverletzungen zusammen. Und auch nicht mit Aufenthalt in der Psychiatrie und Entlassung.
Zitat von: ulli76 am 16. August 2023, 20:03:08
Solange du dich nicht ehrlich mit der damaligen Erkrankung auseinandersetzt und das kleinredest, wird das nichts.