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Autor KlausP
 - 16. August 2023, 23:10:13
Okay, dass da ein Merkblatt beigefügt ist (oder sein sollte) war mir nicht bewusst.
Autor didi62
 - 16. August 2023, 22:04:17
Zitat von: KlausP am 16. August 2023, 17:49:55
Ich würde den ausfüllen. Die zuständige Stelle wird den Antrag rechtskonform und bescheiden. Wenn Ihnen der Zuschuss zusteht wird er gezahlt, wenn nicht, dann eben nicht.

Ja das ist die Lösung, stelle mal einfach einen Antrag und beschäftige damit mindestens zwei Bearbeiter. Das ist natürlich wesentlich einfacher als mal die Merkblätter durchzulesen, die werden ja eh nur für den Mülleimer versandt.
Autor LwPersFw
 - 16. August 2023, 19:12:34
"20. Was passiert, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme?

Sobald eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird, folgt daraus in der Regel eine Pflichtmitgliedschaft in der GKV. Bei einer Pflichtmitgliedschaft stellt nur das Arbeitsentgelt die beitragspflichtige Einnahme dar, die Übergangsgebührnisse (und sonstige Einkünfte) werden nicht mehr in die Beitragsberechnung einbezogen. Der aus dem Arbeitseinkommen erhobene Beitrag wird paritätisch, d.h. je zur Hälfte, von dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber getragen. Da die Sozialabgaben nun nicht mehr auf Grundlage der Übergangsgebührnisse abzuführen sind, ist die Zahlung des Zuschusses folglich auch nicht mehr notwendig und wird eingestellt.

Im Einzelfall ist es ratsam, sich an den zuständigen Sozialdienst oder die Krankenkasse zu wenden."


https://www.bundeswehr.de/de/haeufig-gestellte-fragen-zum-gkv-versichertenentlastungsgesetz-149332

Autor KlausP
 - 16. August 2023, 17:49:55
Ich würde den ausfüllen. Die zuständige Stelle wird den Antrag rechtskonform und bescheiden. Wenn Ihnen der Zuschuss zusteht wird er gezahlt, wenn nicht, dann eben nicht.
Autor SirPurple
 - 16. August 2023, 17:38:52
Moin, ich scheide zum 30.09 aus und bekomme 12 Monate BFD. Ich soll jetzt ein Formular ausfüllen, in dem ich gefragt werde, ob ich den Beitragszuschuss zu GKV und Pflegeversicherung beantragen möchte. Da ich zum 01.10 eine neue sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehme, stellt sich mir die Frage, ob mir der Zuschuss überhaupt zusteht?