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Autor Yolo
 - 14. Oktober 2023, 08:29:25
Hier noch den stand der Dinge: Hab erfahren das ich in meinem Fall mich als ungedienter Reservist bewerben würde. Deshalb sollte ich noch mal besser versuchen mich als FWDL zu bewerben. Wurde Eingeladen und kann diesen Monat noch zum Einstellungstest.
Autor Yolo
 - 30. August 2023, 19:46:47
Zitat von: thelastofus am 30. August 2023, 19:30:54
Es gab sicher div. Unterlagen wo unter anderem auch drauf stand mit welchem Tauglichkeitsgrad man entlassen wurde. Es muss auch eine Abschlußuntersuchung gegeben haben.

Wenn da T5/D5 steht ist das schon mal grundsätzlich eine schlechte Vorraussetzungen, da kann es sein das man schon im Vorfeld abgelehnt wird und es zu keiner Untersuchung kommt.

Wie auch immer, es wird ja in den Akten hinterlegt sein.

Und nicht diesen Hinweis vergessen:

ZitatSVV (Selbstverletzendes Verhalten) ist ein Symptom, einer tiefer liegenden Störung - der Krankenhausaufenthalt ist jedenfalls anzugeben

Bis auf die Wehrdienstbescheinigung und einen anderen Zettel hab ich damals nicht bekommen. Nichts wo die Tauglichkeit drin stand.
Autor thelastofus
 - 30. August 2023, 19:30:54
Es gab sicher div. Unterlagen wo unter anderem auch drauf stand mit welchem Tauglichkeitsgrad man entlassen wurde. Es muss auch eine Abschlußuntersuchung gegeben haben.

Wenn da T5/D5 steht ist das schon mal grundsätzlich eine schlechte Vorraussetzungen, da kann es sein das man schon im Vorfeld abgelehnt wird und es zu keiner Untersuchung kommt.

Wie auch immer, es wird ja in den Akten hinterlegt sein.

Und nicht diesen Hinweis vergessen:

ZitatSVV (Selbstverletzendes Verhalten) ist ein Symptom, einer tiefer liegenden Störung - der Krankenhausaufenthalt ist jedenfalls anzugeben
Autor Yolo
 - 30. August 2023, 12:05:54
Zitat von: F_K am 30. August 2023, 11:58:33
Wann bist Du denn entlassen worden (mit welcher Tauglichkeit)?

Davon ist abhängig, ob zwingend VOR einem Reservistendienst eine Tauglichkeitsuntersuchung durchzuführen ist (im KC).

Ach so - wenn das 9 Jahre her ist, findet eine Untersuchung statt.

Mit welcher Tauglichkeit ih entlassen wurde weiß ich leider nicht. Habe damals nach der Entlassung aus dem KH meine sachen (Uniform usw. Abgegeben) habe beim Kompaniechef unterschrieben das ich aus persönlichen Gründen die GA abbrechen möchte und das wars. Er meinte noch in 3 Jahren könnte ich mich nochmals bewerben. Hab ich nicht getan da ich in der Ausbildung war. Hab dann auch nichts mehr gehört.
Autor F_K
 - 30. August 2023, 11:58:33
Wann bist Du denn entlassen worden (mit welcher Tauglichkeit)?

Davon ist abhängig, ob zwingend VOR einem Reservistendienst eine Tauglichkeitsuntersuchung durchzuführen ist (im KC).

Ach so - wenn das 9 Jahre her ist, findet eine Untersuchung statt.
Autor Yolo
 - 30. August 2023, 11:48:11
Ich möchte zwar nicht großartig nerven, aber ich hätte noch einige fragen.

Hab mich vor meinem Beratungstermin telefonisch mit einer Ärztin des Karrierecenters in Verbindung gesetzt. (Müsste auf jeden Fall eine Ärztliche Untersuchung, ein Psychologisches Gespräch und ein Gespräch mit einem Psychiater der BW führen.) Wenn man die G-Akte anfordert wie lange braucht es bis diese sich auf dem Weg macht?

In der Zwischenzeit wurde ich wegen dem Reservedienst angerufen und soll mich bei der Heimatschutzkompanie melden. Im Forum hab ich gelesen das einige vorher einen Antrag auf eine Tauglichkeitsuntersuchung beim Karrierecenter stellen wollten. Manche sagen ja es geht, andere reden davon das man sowieso eingeladen wird zur Eignungsfeststellung.

Wenn es diesen Antrag wirklich gibt, wie, wann und wo muss man diesen genau stellen und was ist dabei zu beachten?
Autor BulleMölders
 - 22. August 2023, 12:39:37
Grundsätzlich würde die Lage (wahrscheinlich) nicht anders aussehen. Wenn ich allerdings 20 Jahre in die Zukunft schauen könnte, dann hätte ich das schon längst getan und wäre sicherlich kein so armer Schlucker wie jetzt.
Will sagen wie soll jemand wissen wie etwas in mehren Jahren aussieht.
Autor Yolo
 - 22. August 2023, 12:18:52
Wenn ich mich mit ca. 40 Jahren nochmal bewerben würde. Wären dann ca. 20 Jahre dazwischen. Würde die Lage dann etwas anders aussehen? Oder würde man immer noch stark drauf gucken. Dann würde ich doch lieber noch paar Jahre warten und erstmal zum THW gehen um einige Erfahrungen zu sammeln.
Autor thelastofus
 - 19. August 2023, 22:20:39
Wird mit der Vorgeschichte halt schwierig werden. Das Riskio das sowas wieder auftritt ist halt da. Und wenn man es kleinredet heißt es ja leider nur das man sich damit nicht zu 100% auseinandergesetzt hat.

So schnell kommt man auch nicht in die Pyschatrie.

Es gibt noch viele andere Sachen die man neben Beruf machen kann.

Viel Erfolg
Autor Yolo
 - 19. August 2023, 20:49:47
Zitat von: thelastofus am 18. August 2023, 22:24:35
Man hätte die Ärzte ja auch fragen können. Und normalerweise wird einem wie im zivilen auch eine Diagnose eröffnet.

Wie auch immer. Bewerben und dann wird man es erleben was kommt.

Ich würde mir aber schon mal einen Plan B oder C zulegen.

Plan B hab ich ja inmoment schon, abgeschlossene Ausbildung und seit 4 Jahren in Vollzeit angestellt. Wollte es nur nochmal als Reservist versuchen. Neben meinem eigentlich Hauptberuf.
Autor thelastofus
 - 18. August 2023, 22:24:35
Man hätte die Ärzte ja auch fragen können. Und normalerweise wird einem wie im zivilen auch eine Diagnose eröffnet.

Wie auch immer. Bewerben und dann wird man es erleben was kommt.

Ich würde mir aber schon mal einen Plan B oder C zulegen.
Autor Yolo
 - 17. August 2023, 21:03:56
Zitat von: ulli76 am 17. August 2023, 20:07:09
"Leichte Phase von Traurigkeit" passt nicht mit Selbstverletzungen zusammen. Und auch nicht mit Aufenthalt in der Psychiatrie und Entlassung.

Das mit der Entlassung meinte ich eher vom Kompaniechef selber. Er hat angekreuzt aus Privaten Gründen sei ich gegangen.

Mir wurde nie errählt was ich jetzt wirklich hatte. Von Depressionen war auch nie die rede. Im Bundeswehrkrankenhaus hatte nur ein Arzt gemeint Borderline sieht ganz anders aus.
Autor ulli76
 - 17. August 2023, 20:07:09
"Leichte Phase von Traurigkeit" passt nicht mit Selbstverletzungen zusammen. Und auch nicht mit Aufenthalt in der Psychiatrie und Entlassung.
Autor StefanD
 - 17. August 2023, 07:52:43
Nach 9 Jahren wirst du auf jeden Fall zur Musterung (jetzt MedA genannt) müssen. Der Arzt wird deine G-Akte zur Hand haben und aufgrund der Aktenlage wird er dich zunächst befragen und dann untersuchen.
Und da du aufgrund deiner genannten Erkrankung entlassen wurdest wird er da sicher nachfragen haben. Am Ende trifft der Musterungsarzt eine Entscheidung.

Autor Yolo
 - 16. August 2023, 20:32:17
Zitat von: ulli76 am 16. August 2023, 20:03:08
Solange du dich nicht ehrlich mit der damaligen Erkrankung auseinandersetzt und das kleinredest, wird das nichts.

Und das heißt konkret?

Wie schon erwähnt so wirklich meinten die Ärzte sei es kein Borderline o.ä. Medikamente musste ich auch nie nehmen.

Da ich auch 9 Jahre nichts weiter hatte, bin ich nie in Therapie oder zum Psychologen gegangen.