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ZitatNun zu meiner Frage: Muss / darf ich nochmal zur GA oder EÜ, oder ist es so, wie viele schon geschrieben haben, dass ich (vorausgesetzt ich schaffe die Einstellung) direkt in die Stammeinheit versetzt werde und die fehlenden / veralteten Ausbildungsinhalte nachgeholt werden.Ja, wenn GA bestanden, grds. keine erneute GA.
Zitat von: LwPersFw am 23. August 2023, 09:08:00Zitat von: Maler30 am 23. August 2023, 05:30:23
Danke für eure Antworten wehrte Kameraden
Und da fällt mir gleich noch eine Frage ein
Ich bin 35, verheiratet mit eigenem Haushalt
Kaserne liegt ca 120 km vom derzeitigen Wohnort entfernt
Sollte ich vorab mal dort anrufen und fragen wie die
Stubensituation vor Ort aussieht?
Weil jeden Tag gesamt 240 km Fahrt wäre ja auch ganz schön hardcore
Ich gehe einmal davon aus
+ sie werden als SaZ eingestellt
+ das Sie beim KarrC - im Rahmen der Einstellung - die Zusage der UKV mit aufschiebender Wirkung beantragt haben
Dann sind Sie auf Grund
+ verheiratet
+ Entfernung Wohnung - Dienstort über 30 km ... hier 120 km
ab dem Dienstantritt dauerhafter TG-Empfänger ( i.d.R. begrenzt auf 8 Jahre )
D.h. entweder ist Ihnen
+ eine unentgeltliche angemessene TG-Unterkunft zu stellen (Einzelzimmer - einfacher Hotelstandard)
oder
+ falls dies nicht verfügbar ist - erhalten Sie einen standortbezogenen Geldbetrag und können auf dem freien Markt z.B. ein möbliertes Zimmer anmieten
Zitat von: Maler30 am 23. August 2023, 05:30:23
Danke für eure Antworten wehrte Kameraden
Und da fällt mir gleich noch eine Frage ein
Ich bin 35, verheiratet mit eigenem Haushalt
Kaserne liegt ca 120 km vom derzeitigen Wohnort entfernt
Sollte ich vorab mal dort anrufen und fragen wie die
Stubensituation vor Ort aussieht?
Weil jeden Tag gesamt 240 km Fahrt wäre ja auch ganz schön hardcore
Zitat von: Maler30 am 17. August 2023, 20:42:51
Für Beiträge wie das in der Stamm gehandhabt wird wäre ich dankbar