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Zitat von: ChrisABC am 06. September 2023, 21:30:25Zitat von: F_K am 06. September 2023, 13:02:54
@ ChrisABC:
Gehe davon aus, dass Du an ALLEN Prüfungen teilnehmen wirst - es werden für Dich halt keine Laufbahnprüfungen sein - Noten gibt es trotzdem, genauso wie einen Beurteilungsbeitrag.
Randbemerkung:
Vom zukünftigem Führungspersonal kann und sollte der Dienstherr (und auch man selber) auch ohne Laufbahnprüfung beispielgebende Leistungen erwarten.
(Als Heeresfeldwebel wegen "Bestehen" des BFT nachzufragen, hat schon was ... )
Keine Sorge ich hatte schon nicht vor keine Leistungen auf diesem Fw Lehrgang zu erbringen. Bekanntermaßen soll es beim Heer ja ein wenig anspruchsvoller sein als im SanDst. Deswegen habe ich die Befürchtung das ich diesmal eventuell schlechter Abschneiden könnte als auf dem Fw-Lehrgang dafür (Gesamtnote 1,7) und bei der Beurteilung dann nur auf dem letzten Fw-Lehrgang geschaut wird.
Leider kann ich in der SLV auch keine Informationen heraus lesen, wo drin steht, dass man die Laufbahnprüfungen wie die schonmal bestanden wurden wie Wehrrecht etc bei dem zweiten Feldwebellehrgang nur Teilgenommen werden muss. Ich kann ebenfalls nicht finden was alles zu einer Laufbahnprüfung gehört? Ist es Wehrrecht, Sport, Biwak???
Um es mal ganz auf die Spitze zu treiben UND NEIN es DIENT ausschließlich nur zum Verständnis! Sagen wir ich bestehe die Laufbahnprüfungen die mir für die fehlende ATN fehlen. Wehrrecht und Sport wird teilgenommen aber voll verhauen mit einer Note 5 (Ich weiß unrealistisch und nicht die Absicht!). Welche Noten kommen dann auf das Zeugnis? Die alten oder die Neuen? Wie kann dann trotzdem der Feldwebellehrgang als bestanden gelten trotz der 5er und mir die fehlende ATN zugewiesen werden?Muss der Fw Lehrgang nicht dennoch GESAMT Bestanden werden???
Zitat von: F_K am 06. September 2023, 13:02:54
@ ChrisABC:
Gehe davon aus, dass Du an ALLEN Prüfungen teilnehmen wirst - es werden für Dich halt keine Laufbahnprüfungen sein - Noten gibt es trotzdem, genauso wie einen Beurteilungsbeitrag.
Randbemerkung:
Vom zukünftigem Führungspersonal kann und sollte der Dienstherr (und auch man selber) auch ohne Laufbahnprüfung beispielgebende Leistungen erwarten.
(Als Heeresfeldwebel wegen "Bestehen" des BFT nachzufragen, hat schon was ... )
ZitatHeißt also ich durchlaufe den Fw Lehrgang ganz normal, muss aber nicht nocheinmal die Wehrrecht Prüfung bestehen, weil ich die ja schonmal im SanDst bestanden habe?Und andere Teile, die zu Laufbahnprüfung gehören. An diesen Abschnitten wirst du nur teilnehmen.
Zitat von: Ralf am 05. September 2023, 13:44:43ZitatDiese gewissen Anteile sind grds. von allen anerkannt und in Form einer Prüfung, die die SLV vorschreibt, einmal zu bestehen.
Und darüber hinaus musst du wohl noch ergänzende Ausbildungsabschnitt machen Geländetage, ggf. Waffen und was weiß ich.. Wenn es keinen "UmsetzLg" gibt und auch keine andere Möglichkeit, die entsprechenden ATN zu erlangen, so ist dre gesamte Lg erneut zu durchlaufen (!), die Teile der Laufbahnprüfung werden aber nicht mehr als solche gewertet.
Zitat von: ChrisABC am 05. September 2023, 11:26:10
Beim Heer muss man gleich das volle Programm nochmal machen, obwohl die Wehrrechtprüfung sich ja eigentlich nicht unterscheiden dürfte...
Zitatobwohl die Wehrrechtprüfung sich ja eigentlich nicht unterscheiden dürfteRichtig, die ist ja auch Teil der Laufbahnprüfung, du zielst ja selbst auf die Inhalte der Laufbahnprüfung ab, obwohl du mir vorwirfst, hier Unklarheiten zu erzeugen. Diese gewissen Anteile sind grds. von allen anerkannt und in Form einer Prüfung, die die SLV vorschreibt, einmal zu bestehen.
Zitat von: Ralf am 05. September 2023, 06:39:45
Bitte genau lesen: In dem Link steht, dass eine Laufbahnprüfung eine Laufbahnprüfung ist. Du wirst also keine erneute LfbPrüfung machen.
Wenn dir ATN fehlen, sind die natürlich zu erlangen. Bist du bspw. StDstFw und wirst nun ITFw, musst du doch auch die ITFw-Ausbildung machen. Warum sollte das bei der allgemeinmilitärischen Ausbildung anders sein?