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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 07. September 2023, 10:59:57
Zitat von: ChrisABC am 06. September 2023, 21:30:25
Zitat von: F_K am 06. September 2023, 13:02:54
@ ChrisABC:

Gehe davon aus, dass Du an ALLEN Prüfungen teilnehmen wirst - es werden für Dich halt keine Laufbahnprüfungen sein - Noten gibt es trotzdem, genauso wie einen Beurteilungsbeitrag.

Randbemerkung:

Vom zukünftigem Führungspersonal kann und sollte der Dienstherr (und auch man selber) auch ohne Laufbahnprüfung beispielgebende Leistungen erwarten.

(Als Heeresfeldwebel wegen "Bestehen" des BFT nachzufragen, hat schon was ... )

Keine Sorge ich hatte schon nicht vor keine Leistungen auf diesem Fw Lehrgang zu erbringen. Bekanntermaßen soll es beim Heer ja ein wenig anspruchsvoller sein als im SanDst. Deswegen habe ich die Befürchtung das ich diesmal eventuell schlechter Abschneiden könnte als auf dem Fw-Lehrgang dafür (Gesamtnote 1,7) und bei der Beurteilung dann nur auf dem letzten Fw-Lehrgang geschaut wird.

Leider kann ich in der SLV auch keine Informationen heraus lesen, wo drin steht, dass man die Laufbahnprüfungen wie die schonmal bestanden wurden wie  Wehrrecht etc bei dem zweiten Feldwebellehrgang nur Teilgenommen werden muss. Ich kann ebenfalls nicht finden was alles zu einer Laufbahnprüfung gehört? Ist es Wehrrecht, Sport, Biwak???

Um es mal ganz auf die Spitze zu treiben UND NEIN es DIENT ausschließlich nur zum Verständnis! Sagen wir ich bestehe die Laufbahnprüfungen die mir für die fehlende ATN fehlen. Wehrrecht und Sport wird teilgenommen aber voll verhauen mit einer Note 5 (Ich weiß unrealistisch und nicht die Absicht!). Welche Noten kommen dann auf das Zeugnis? Die alten oder die Neuen? Wie kann dann trotzdem der Feldwebellehrgang als bestanden gelten trotz der 5er und mir die fehlende ATN zugewiesen werden????  Muss der Fw Lehrgang nicht dennoch GESAMT Bestanden werden???


Kamerad, nochmal - da Sie Fw in der TSK Heer werden wollen ... benötigen Sie die ATB Fw LaSK , da auf dieser ATB die weitere militärfachliche Ausbildung aufbaut.

Diese bekommen Sie nicht durch "Hand auflegen" - sondern nur durch absolvieren dieses Lehrgangs. [ FwLehrg I (neu) / FwLehrg AMT (alt) ]

Davon zu trennen ist das Thema Laufbahnprüfung.
Wenn Sie den Fw-Lehrgang bei San mit Erfolg abgeschlossen haben, sollten die Anteile auf die allgemeinmilitärische Fw-Ausb angerechnet werden - also keine nochmalige Bewertung.
Bzw. genügt hier auch schon Ihr Unteroffizier-Lehrgang in einem FA/UA Bataillon.
Erfragen Sie dies am besten nach Anreise zum Lehrgang beim InspFw.

Grundsätzlich müssen Sie als FA eine Feldwebelprüfung (§ 18 Absatz 2 SLV) mit Erfolg ablegen.
Diese Prüfung setzt sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen Teil zusammen.
Die militärfachliche Ausbildung muss gemäß SLV mehrere Monate dauern und in Form von Lehrgängen stattfinden.
Der FwLehrg II ist der militärfachliche Laufbahnlehrgang für alle FA AllgFachDst und FA TrD und schließt mit dem militärfachlichen Teil der Laufbahnprüfung ab.
Autor F_K
 - 06. September 2023, 21:54:17
Dies wäre im Detail im Prüfungsbefehl nachzulesen, ist in der Regel VS eingestuft, wird hier also nicht diskutiert.

... gehe mal davon aus, wer den BFT, ggf. In der Wiederholung nicht besteht, wird vom Lehrgang abgelöst.
Autor ChrisABC
 - 06. September 2023, 21:30:25
Zitat von: F_K am 06. September 2023, 13:02:54
@ ChrisABC:

Gehe davon aus, dass Du an ALLEN Prüfungen teilnehmen wirst - es werden für Dich halt keine Laufbahnprüfungen sein - Noten gibt es trotzdem, genauso wie einen Beurteilungsbeitrag.

Randbemerkung:

Vom zukünftigem Führungspersonal kann und sollte der Dienstherr (und auch man selber) auch ohne Laufbahnprüfung beispielgebende Leistungen erwarten.

(Als Heeresfeldwebel wegen "Bestehen" des BFT nachzufragen, hat schon was ... )

Keine Sorge ich hatte schon nicht vor keine Leistungen auf diesem Fw Lehrgang zu erbringen. Bekanntermaßen soll es beim Heer ja ein wenig anspruchsvoller sein als im SanDst. Deswegen habe ich die Befürchtung das ich diesmal eventuell schlechter Abschneiden könnte als auf dem Fw-Lehrgang dafür (Gesamtnote 1,7) und bei der Beurteilung dann nur auf dem letzten Fw-Lehrgang geschaut wird.

Leider kann ich in der SLV auch keine Informationen heraus lesen, wo drin steht, dass man die Laufbahnprüfungen wie die schonmal bestanden wurden wie  Wehrrecht etc bei dem zweiten Feldwebellehrgang nur Teilgenommen werden muss. Ich kann ebenfalls nicht finden was alles zu einer Laufbahnprüfung gehört? Ist es Wehrrecht, Sport, Biwak???

Um es mal ganz auf die Spitze zu treiben UND NEIN es DIENT ausschließlich nur zum Verständnis! Sagen wir ich bestehe die Laufbahnprüfungen die mir für die fehlende ATN fehlen. Wehrrecht und Sport wird teilgenommen aber voll verhauen mit einer Note 5 (Ich weiß unrealistisch und nicht die Absicht!). Welche Noten kommen dann auf das Zeugnis? Die alten oder die Neuen? Wie kann dann trotzdem der Feldwebellehrgang als bestanden gelten trotz der 5er und mir die fehlende ATN zugewiesen werden????  Muss der Fw Lehrgang nicht dennoch GESAMT Bestanden werden???
Autor F_K
 - 06. September 2023, 13:02:54
@ ChrisABC:

Gehe davon aus, dass Du an ALLEN Prüfungen teilnehmen wirst - es werden für Dich halt keine Laufbahnprüfungen sein - Noten gibt es trotzdem, genauso wie einen Beurteilungsbeitrag.

Randbemerkung:

Vom zukünftigem Führungspersonal kann und sollte der Dienstherr (und auch man selber) auch ohne Laufbahnprüfung beispielgebende Leistungen erwarten.

(Als Heeresfeldwebel wegen "Bestehen" des BFT nachzufragen, hat schon was ... )
Autor Ralf
 - 06. September 2023, 12:06:45
ZitatHeißt also ich durchlaufe den Fw Lehrgang ganz normal, muss aber nicht nocheinmal die Wehrrecht Prüfung bestehen, weil ich die ja schonmal im SanDst bestanden habe?
Und andere Teile, die zu Laufbahnprüfung gehören. An diesen Abschnitten wirst du nur teilnehmen.
Den Rest wirst du ganz normal mitmachen und bestehen müssen, denn sonst gibt es keine ATN.
Autor ChrisABC
 - 06. September 2023, 11:37:01
Zitat von: Ralf am 05. September 2023, 13:44:43
ZitatDiese gewissen Anteile sind grds. von allen anerkannt und in Form einer Prüfung, die die SLV vorschreibt, einmal zu bestehen.
Und darüber hinaus musst du wohl noch ergänzende Ausbildungsabschnitt machen Geländetage, ggf. Waffen und was weiß ich.. Wenn es keinen "UmsetzLg" gibt und auch keine andere Möglichkeit, die entsprechenden ATN zu erlangen, so ist dre gesamte Lg erneut zu durchlaufen (!), die Teile der Laufbahnprüfung werden aber nicht mehr als solche gewertet.


Heißt also ich durchlaufe den Fw Lehrgang ganz normal, muss aber nicht nocheinmal die Wehrrecht Prüfung bestehen, weil ich die ja schonmal im SanDst bestanden habe?

Wie sieht es aus mit den sportlichen Leistungen? BFT und 3000m Gepäcklauf musste man auf dem Fw Lehrgang ebenfalls bestehen. Also werden auf meinem FwLehrgang beim Heer werden  früheren Leistungen auch übernommen und es findet keine ernejte Benotung statt?
Autor LwPersFw
 - 06. September 2023, 07:29:27
Zitat von: ChrisABC am 05. September 2023, 11:26:10
Beim Heer muss man gleich das volle Programm nochmal machen, obwohl die Wehrrechtprüfung sich ja eigentlich nicht unterscheiden dürfte...

Es geht wie gesagt nicht nur um einzelne Fächer...

Nach dem FwLg I Heer sollen Sie befähigt sein...

+ als Führer/in, Ausbilder/in, Erzieher/in (Fhr, Ausbr und Erzhr auf der Ebene Gruppe (Grp) und im Gefechtsdienst aller Truppen (GefDstaTr)
+ Sie können Ausdauer- und Krafttraining unter einfachen Bedingungen selbstständig durchführen, um ihre Leistungsfähigkeit zu steigern
+ Sie können Aufgaben als Vorgesetzte und Fhr in einem Feldwebeldienstgrad wahrnehmen und dabei die Grundsätze der Inneren Führung anwenden
+ Sie sind befähigt, im Gruppenrahmen Ausb selbstständig vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten
+ Sie müssen sie eine Grp in wechselnden Lagen als GrpFhr und unter erschwerten Bedingungen mit allen querschnittlichen Handwaffen in der Sicherung führen können
+ Sie können als GrpFhr in der Grundausbildung (GA) eingesetzt werden

... und dies eben ausgerichtet auf Ihre Verwendung im Heer ...

Autor Ralf
 - 05. September 2023, 13:44:43
Zitatobwohl die Wehrrechtprüfung sich ja eigentlich nicht unterscheiden dürfte
Richtig, die ist ja auch Teil der Laufbahnprüfung, du zielst ja selbst auf die Inhalte der Laufbahnprüfung ab, obwohl du mir vorwirfst, hier Unklarheiten zu erzeugen. Diese gewissen Anteile sind grds. von allen anerkannt und in Form einer Prüfung, die die SLV vorschreibt, einmal zu bestehen.
Und darüber hinaus musst du wohl noch ergänzende Ausbildungsabschnitt machen Geländetage, ggf. Waffen und was weiß ich.. Wenn es keinen "UmsetzLg" gibt und auch keine andere Möglichkeit, die entsprechenden ATN zu erlangen, so ist dre gesamte Lg erneut zu durchlaufen (!), die Teile der Laufbahnprüfung werden aber nicht mehr als solche gewertet.
Autor F_K
 - 05. September 2023, 11:48:00
@ ChrisABC:

Ralf hat sehr nett auf StOffz Ebene die Hintergründe erläutert, LwPersFw hat ein Beispiel und Hintergründe geliefert.

Es wäre also jetzt an Dir, die Information zu geben, welche ATB (oder nunmehr TiV ID) für Deinen neuen Dienstposten gefordert sind und über welche ATB Du verfügst, dann kann man das Delta feststellen und daraus den Trainingsbedarf.

Randbemerkung:

Heer macht auf Feldwebelebene etwas mehr als "ein paar Geländetage" - hier schon noch eine Prägung Heer erforderlich, sofern der DP dies fordert.
Autor wolverine
 - 05. September 2023, 11:43:06
Was denn jetzt: Heer oder SKB? Das Heer hat einen kleinen Teil "eigener" Sanität im Bereich der DSK, die SKB meines Wissens nach gar nicht?!
Autor ChrisABC
 - 05. September 2023, 11:26:10
Ich habe doch gefragt ob, ich nach einem bestehenden Feldwebellehrgang im SanDst und mit wechsel zur SKB erneut eunen Feldwebellehrgang absolvieren muss. Dann hätte man es  einfach mir Ja antworten können, damit erst keine Verwirrung aufkommt. Bis jetzt haben die meisten in meinem Umfeld so verstanden, dass ich nicht erneut zum Fw Lehrgang muss, da ich doch schon Geländetage, Wehrrechtprüfung etc hinter mir habe.

Der SanDst hat doch ebenfalls einen Umsetzterlehrgang der dann nur 3 wochen geht. Beim Heer muss man gleich das volle Programm nochmal machen, obwohl die Wehrrechtprüfung sich ja eigentlich nicht unterscheiden dürfte...
Autor LwPersFw
 - 05. September 2023, 07:01:39
Zitat von: Ralf am 05. September 2023, 06:39:45
::)
Bitte genau lesen: In dem Link steht, dass eine Laufbahnprüfung eine Laufbahnprüfung ist. Du wirst also keine erneute LfbPrüfung machen.
Wenn dir ATN fehlen, sind die natürlich zu erlangen. Bist du bspw. StDstFw und wirst nun ITFw, musst du doch auch die ITFw-Ausbildung machen. Warum sollte das bei der allgemeinmilitärischen Ausbildung anders sein?

Beispiel JägerFw

   Feldwebellehrgang AllgemeinmilitärischerTeil (FwLehrg AMT) > Ziel : Fw LaSK
   Feldwebellehrgang, MilitärfachlicherTeil Truppendienst Infanterie Teil A > Ziel : GrpFhr
   FwLehrg MFT TrDst Inf Teil B AK: JgFw > Ziel : JgFw

   Feldwebel LaSK
        "Befähigung als Führer, Ausbilder und Erzieher von Soldaten auf Gruppenebene eingesetzt zu sein. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten
         querschnittliche Aufgaben eines Feldwebels wahrzunehmen und unter Beachtung zeitgemäßer Menschenführung die Grundsätze der
         Methodik/Didaktik in der Durchführung von allgemein militärischen Ausbildungsvorhaben anwenden zu können."


        ... und dies mit "Prägung" für die TSK Heer ...  ;)

Autor Ralf
 - 05. September 2023, 06:39:45
 ::)
Bitte genau lesen: In dem Link steht, dass eine Laufbahnprüfung eine Laufbahnprüfung ist. Du wirst also keine erneute LfbPrüfung machen.
Wenn dir ATN fehlen, sind die natürlich zu erlangen. Bist du bspw. StDstFw und wirst nun ITFw, musst du doch auch die ITFw-Ausbildung machen. Warum sollte das bei der allgemeinmilitärischen Ausbildung anders sein?
Autor ChrisABC
 - 05. September 2023, 06:27:05
So jetzt ist es nun soweit und ich antworte hiermit für alle anderen die später mal zum Heer wechseln wollen. Glaubt nicht das was in dem link beschrieben ist. Trotz des Feldwebellehrgangs das ich dieses Jahr im Sanitätsdiensts gemacht habe, muss ich aufgrund des Dienstpostenwechsels zum Heer den kompletten Feldwebellehrgang nochmal in Delitzsch machen weil mir hierdurch eine ATN fehlt.

Autor Ralf
 - 11. Juni 2023, 14:47:55
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73547.msg742076.html#msg742076