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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 07. September 2023, 19:53:21
Die Liste der verbotenen Gegenstände im Luftsicherheitsgesetz ist nicht identisch mit der Anlage 2 WaffG
Autor ulli76
 - 07. September 2023, 18:27:13
Denk auf jeden Fall VOR Verlassen der Kaserne daran zu prüfen, ob wirklich alles was nicht mit darf aus den Taschen raus ist- zB Messer. Und rechne damit, dass die Schleuse wegen den Metallteilen anschlägt.
Autor Ralf
 - 07. September 2023, 18:06:22
Ob Fliegen oder Bahn ist egal, solange Flecktarn in dem einen erlaubt ist, ist es in dem anderen Beförderungsmittel auch.
Autor Logitekkno
 - 07. September 2023, 17:58:27
Servus Kameraden,

Wenn ich an einem Freitag mit der Bahn z.B. zum Münchener Flughafen fahre um von dort aus nach Köln zu fliegen, darf ich dann in Flecktarn fliegen oder muss ich mich am Flughafen in zivil umziehen?
Das gleiche dementsprechend wieder für Sonntag wenns wieder in die Kaserne geht.

MkG