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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Diadelta23 am 14. September 2023, 00:28:09
Und ja zu dem Zeitpunkt als ich die Verpflichtung unterschrieben habe, wusste ich natürlich nicht was da wirklich auf mich zukommen kann, wie auch mit 17 Jahren.
Zitat von: Diadelta23 am 11. September 2023, 09:21:57Mehr muss niemand für die Beantwortung meiner Fragen wissen
Zitat von: Diadelta23 am 11. September 2023, 09:04:12
Ich habe keinerlei Kapital oder ähnliches.
Zitat von: Diadelta23 am 11. September 2023, 09:04:12
Was ist der Leistungsbescheid? Ist das das Dokument, in dem steht wie viel ich zahlen muss?
ZitatNach den wortgleichen Härtefallklauseln der § 49 Absatz 4 Satz 3 SG und § 56 Absatz 4 Satz3 SG kann auf die Erstattung ganz
oder teilweise verzichtet werden, wenn sie für die Soldatin oder den Soldaten eine besondere Härte bedeuten würde.
Zitat von: Diadelta23 am 11. September 2023, 09:04:12
Wäre halt gut zu wissen, auf welchen Betrag ich mich in etwa einstellen kann, falls das jemand weiß oder einen vergleichbaren Fall kennt.
ZitatErstattungspflichtig sind alle Kosten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Studium und der Fachausbildung stehen.
Dazu gehören
a) bei einer Ausbildung außerhalb der Bundeswehr die dieser in Rechnung gestellten und auf die Soldatin oder den Soldaten entfallenden Kosten,
c) die persönlichen Kosten, die der Bundeswehr durch das Studium oder die Fachausbildung entstehen (z. B. Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld).
Soldatinnen und Soldaten in der Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes, dazu gehören auch Sanitätsoffizieranwärterinnen
und Sanitätsoffizieranwärter, müssen unbeschadet der von der Nr. 201 erfassten Kosten das ihnen aufgrund der zu § 30 Absatz 2 SG erlassenen
Sanitätsoffizieranwärter-Ausbildungsgeldverordnung gewährte Ausbildungsgeld in Höhe der Bruttobezüge erstatten.
Zitat von: Diadelta23 am 11. September 2023, 09:04:12
... und ich habe ja auch eine deutlich kürzere Zeit studiert und das Studium nicht beendet.
Zitat"Wurden Erstattungspflichtige für die besondere Ausbildung beurlaubt, entspricht die Dauer der Beurlaubung der Dauer der Ausbildung.
Wurde die besondere Ausbildung nicht abgeschlossen, ist als Ende der letzte Tag der abgebrochenen Ausbildung anzusehen."
Zitat... @KlausP Die Begründung möchte ich hier aus privaten Gründen nicht nennen. Ist für meine Frage auch nicht relevant ...