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Autor anon
 - 30. September 2023, 11:07:16
Die Straftat ist ja offensichtlich kein klares Ausschlusskriterium. Das wurde dir ja auch klar gemacht, und sonst wärst du auch nicht eingeladen worden.

Deine Leistungen waren ja offensichtlich auch nicht das Problem. Es ist daher egal, ob die Bundeswehr ITler sucht oder nicht.

Das Ausschlusskriterium war ja wie du selber geschrieben hast, wie du heute mit der Straftat umgehst. Niemand hier kann sagen, was du da in dem Gespräch von dir gegeben hast.


Ich denke bei deinem Fall gleich an MPUs im Straßenverkehr, die sind nämlich manchmal vergleichbar. Man kann ja auch wegen Verkehrsstraftaten seinen Führerschein verlieren und muss dann zu einem Gespräch mit einem Psychologen, der einen dann evaluiert und der sich kritisch mit dir auseinandersetzt. Bei dir ist es ja vom Setting her vergleichbar, nur du musst halt deine Straftaten reflektieren wegen ner Einstellung und nicht wegen nem Führerschein.

Gute Methoden bei sowas durchzufallen sind immer:
- Die Straftaten relativieren (Ich war nur 14! Die Wohnwagen waren doch unbewohnt, war doch daher nur halb so schlimm! Ich habe doch meine Strafe abgesessen! Ihr braucht doch ITler!).
- Verantwortung abweisen und auf andere schieben (Die falschen Freunde waren schuld! Mir ging es nicht gut / schwierige private Situation damals!).
- Keine Verhaltens/ Bewusstseinsänderung nachweisen können (Nicht vom damaligen Umfeld losgelöst, bei Alkohol weiterkonsumiert, keine Therapie gemacht).
- Falls doch ein Lebenswandel behauptet wird, diesen auf externe Faktoren schieben und nicht auf innere Einsicht (Wegen meiner neuen Freundin würde ich sowas nie wieder tun!)

Vielleicht sind das ein paar Denkanstöße und vielleicht hast du einige solcher Aussagen im Bewerbungsgespräch getätigt. Das zeugt dann halt nicht von innerer Einsicht und einem guten verarbeiten der Straftat. Und das wird halt benötigt, damit die Bundeswehr sich sicher ist, dass du auch in den nächsten Jahrzehnten keine Straftaten begehst. Und das ist nicht nur besser für die Bundeswehr, sondern auch für dich. Von daher ist gut möglich, dass die Psychologin Recht hat.

Und die Psychologin hat dir doch aufgezeigt, was du tun sollst: Dich ehrlich damit auseinandersetzen und verarbeiten. Am Besten durch jemanden Professionellen geleitet (Therapiestunden / Training / Psychosozialer Dienst kontaktieren / Was auch immer). Das ist auch ohne Ziel Bundeswehr ne gute Idee und du wirst viel über dich selbst lernen.

Das mit dem "Sie brauchen sich gar nicht mehr bewerben" ist natürlich bullshit, wenn du die erforderliche Einsicht glaubst zu haben und danach immer noch zur Bundeswehr gehen willst (mind. aber 1 Jahr warten) versuchs einfach nochmal.
Autor Ralf
 - 29. September 2023, 19:13:06
Anregungen zum Begehen von Verfahrensverstößen werden gelöscht.
Autor Ralf
 - 29. September 2023, 08:27:48
ZitatUnd es werden ja angeblich sooooo viele gesucht.. woran ich mittlerweile Zweifel!
Die Musterungskriterien sind ja unabhängig davon, ob es einen hohen oder niedrigen Bedarf gibt.
Wenn du der Meinung bist, dass hier etwas schief gelaufen ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Der Widerspruch oder eine Eingabe an die Wehrbeauftragte. In beiden Fällen wird geprüft, ob es Verfahrensfehler gibt.

Nicht maßgeblich, was ich darüber denke, aber nach meiner Einschätzung hätte es zumindest eine FWDL oder Msch Eignung geben können, um bspw. auch die Verhaltensstabilität in Augenschein zu nehmen.
Autor xnos
 - 29. September 2023, 08:25:21
Zumal die Bundeswehr auch ,,charakterlich geeignete" Personen haben will. Damit möchte ich nicht sagen, dass du prinzipiell nicht geeignet bist. Du hast dir aber einen beträchtlichen ,,Fehler" erlaubt und jetzt liegt es an dir.

Entweder du gehst deinen - von dir beschriebenen - positiven Lebensweg weiter, baust bspw. eine Qualifikation/Ausbildung/Fernstudium im IT-Bereich darauf auf und bewirbst dich in zwei Jahren erneut ODER du beklagst dich darüber, wie gemein alles sei und dass die Bundeswehr ja angeblich sooooo viele suche, aber das System schon wieder gegen dich gehandelt habe.
Autor BulleMölders
 - 29. September 2023, 08:23:05
Grundsätzlich sehe ich das so:
Es gibt keine Recht auf Einstellung. Damit fällt das schon mal als Grund einer Anfechtung aus.
Man könnte Verfahrensfehler als Grund anführen, die sehe ich hier aber nicht.
Bleibt nur gegen die Fehleinschätzung der Psychologin vor zu gehen. Das sehe ich sehr Problematisch, denn wie wollen Sie die in Ihren Augen problematische Fehleinschätzung begründen.
Zitat von: 999 am 28. September 2023, 09:05:58
Weder die hauptmänner noch die zivilen Sozialarbeiter in der Kaserne können dies nachvollziehen und nach der Frage von einem hauptmann ,, welche psychologischen dies war"
und ich ihren Namen benannte ,, schauten sich alle an - grinsten und schüttelten den Kopf.
Und das können sie sicherlich schlecht als Begründung anführen.

Die mähr von "es wird ja soooooooo gesucht, deshalb nehmen wir alle" ist halt nicht tot zu kriegen.

Ich würde nach einer eventuellen Bewerbungssperre nachfragen und es in einigen Jahren noch mal Versuchen. Bis dahin würde ich eine Ausbildung im IT-Bereich machen, um der Bundeswehr auch was anbieten zu können.

Denn bisher haben Sie der Bundeswehr außer einer Jugendfreiheitsstrafe nichts weiter anzubieten. So hart sich das anhört aber es ist so. Mangelnde Selbstreflektion?

Autor KlausP
 - 29. September 2023, 08:14:05
Zitat... Und es werden ja angeblich sooooo viele gesucht..

Das heißt aber nicht, dass die Bw nun auch jeden Bewerber nehmen muss.

Und da Sie augenscheinlich keinen Berufsabschluss im IT-Bereich haben (nur ,,mal so rumdaddeln" reicht nämlich nicht) müssten Sie auch noch eine entsprechende Berufsausbildung bei der Bw absolvieren.
Autor 999
 - 29. September 2023, 08:12:25
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 08:09:12
Die Frage nach der Laufbahn wurde aber nicht beantwortet.

Oh sorry, Unteroffizier mit portepee, hätte auch eine niedrigere genommen aber wir wurde nichts angeboten.
Autor BulleMölders
 - 29. September 2023, 08:09:12
Die Frage nach der Laufbahn wurde aber nicht beantwortet.
Autor 999
 - 29. September 2023, 08:05:11
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 07:59:39
Gibt es einen Berufsabschluss?
Für welche Laufbahn haben Sie sich beworben?

Ja, gelernt Sport-und Fitnesskaufmann und ich habe mich im IT Bereich beworben da ich seit 4 Jahren zivil im IT arbeite. Und es werden ja angeblich sooooo viele gesucht.. woran ich mittlerweile Zweifel!
Autor BulleMölders
 - 29. September 2023, 07:59:39
Gibt es einen Berufsabschluss?
Für welche Laufbahn haben Sie sich beworben?
Autor xnos
 - 28. September 2023, 11:58:23
,,Es entstanden zum Glück nur Sachschäden!"

Mit anderen Worten: Ihr wusstet nicht, ob jemand zu Schaden hätte kommen können...

Die Frage ist doch nun eher, ob ein erneutes Vorstellen nach zwei Jahren möglich ist?

Die Zeit solltest du dann produktiv nutzen, um deinen positiven Werdegang zu verdeutlichen - z.B. eine Fortbildung oder ein Fernstudium im IT-Bereich?
Autor 999
 - 28. September 2023, 11:00:53
Zitat von: F_K am 28. September 2023, 10:55:39
Anmerkung:

Eine Freiheitsstrafe bei Jugendlichen ist schon eine Ausnahme, insbesondere, wenn die Tat soweit zurück liegt.
Sprich: Die Straftat muss erheblich gewesen sein - waren die Gebäude bewohnt?


Nein! Nichts bewohnt! Keiner zu Schaden gekommen.
Autor 999
 - 28. September 2023, 10:58:13
Nein es war 1 Gebäude und 2 verlassene Wohnwagen auf dem Schrottplatz. Keiner ist zu Schaden gekommen und es war auch nichts bewohnt!
Autor F_K
 - 28. September 2023, 10:55:39
Anmerkung:

Eine Freiheitsstrafe bei Jugendlichen ist schon eine Ausnahme, insbesondere, wenn die Tat soweit zurück liegt.
Sprich: Die Straftat muss erheblich gewesen sein - waren die Gebäude bewohnt?
Autor KlausP
 - 28. September 2023, 10:50:44
Es wäre mir auch neu, wenn es dazu etwas Schriftliches geben würde.