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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Auso.. am 29. September 2023, 16:56:33Interne Vorgänge gibt hier hoffentlich niemand weiter. Kontaktiere doch einfach das BVA und erbete eine Begründung oder erhebe direkt Widerspruch.Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 08:06:25
Wie soll denn hier jemand sagen ob so etwas normal ist oder nicht. Diese Situation, dass solche Prämien gezahlt werden hat es meines Wissens nach in Deutschland noch nicht gegeben. Deshalb kann es da ja wohl auch noch keine Erfahrungswerte geben oder liege ich da falsch?
Hier arbeiten ja welche beim BVA haben Kontakte, oder evtl selbst dort angerufen und nähere Informationen. Deshalb könnte auch jemand bestätigen, ob das normal ist aufgrund von internen Vorgängen etc. und somit sein Wissen weitergeben.
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2023, 08:06:25
Wie soll denn hier jemand sagen ob so etwas normal ist oder nicht. Diese Situation, dass solche Prämien gezahlt werden hat es meines Wissens nach in Deutschland noch nicht gegeben. Deshalb kann es da ja wohl auch noch keine Erfahrungswerte geben oder liege ich da falsch?
Zitat von: didi62 am 03. September 2023, 14:23:39Zitat von: Alexperia_2 am 31. August 2023, 12:53:17
Guten Tag,
Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Ich war Soldat bis 31.05.23 aber. War aber seit 01.09.22 schon im Vollzeit BFD mit Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen.
Ist bekannt, ob mir diese Inflationszahlung ebenfalls zusteht?
In der Zahlung für September war jedenfalls nichts dabei.
Es ist eigentlich nicht möglich, vor dem regulären Ausscheiden aus der Bw Ausgleichsbezüge zu erhalten. Diese werden frühestens ab dem Tag nach dem Ausscheiden aus der Bw gezahlt.
Sofern die Maßnahme schon vor dem Ausscheiden unter Freistellung vom milit. Dienst begonnen wurde, werden ganz normal Dienstbezüge weiter gezahlt-natürlich unter Anrechnung gezahlter Anwärterbezüge des neuen Dienstherrn.
Bezüglich der Inflationsprämie ist diese Konstellation noch ein Problemfall der manuell bearbeitet werden muss und auf Grund der kurzfristigkeit der Einspielung in SAP nicht in allen fällen zum Zahlmonat September 2023 erfolgen konnte.
Zu beachten ist jedenfalls, sollte der neuer Dienatherr ebenfalls BUND sein, steht die Inflationsprämie nur beim neuen Dienstherr zu.
Zitat von: Thorsten St. am 08. September 2023, 20:43:10Bei Angelegenheiten gem. BGB hätte ich jetzt 6 Monate geantwortet. In diesem Fall wäre ein Jurist zu befragen.
Hallo,wie lange gilt denn jetzt der Vorbehalt? Also wann ist das Geld sicher,das man es behalten darf?
Zitat von: Thorsten St. am 08. September 2023, 20:43:10
Hallo,wie lange gilt denn jetzt der Vorbehalt? Also wann ist das Geld sicher,das man es behalten darf?
Zitat von: Alexperia_2 am 31. August 2023, 12:53:17
Guten Tag,
Ich möchte mich der Frage gern anschließen. Ich war Soldat bis 31.05.23 aber. War aber seit 01.09.22 schon im Vollzeit BFD mit Eingliederungsschein und Ausgleichsbezügen.
Ist bekannt, ob mir diese Inflationszahlung ebenfalls zusteht?
In der Zahlung für September war jedenfalls nichts dabei.
ZitatDienst- oder Anwärterbezüge
Zitat von: didi62 am 25. Juli 2023, 12:15:55
Es besteht ein Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 € sofern
1. das Dienstverhältnis am 1. Mai 2023 bestanden hat und
2. im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 mindestens an einem Tag ein Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge bestanden hat.