Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 27. Oktober 2023, 14:04:19
Ohne Kenntnis des Einzelfalles - mal so min. 3 Jahre abwarten, sowohl Krankheit als auch Lebenslauf müssen "stabil" erscheinen, dann rechtfertigt es wohl eine Neubetrachtung.

Eine jetzige Bewerbung würde auf die Akte zurückgreifen und aufgrund der Aktenlage abgelehnt werden.

Gute Besserung.
Autor Alexander R
 - 27. Oktober 2023, 12:49:19
F43.usw. Ich weiß nicht, wie das eingeschätzt wird hinsichtlich der Prognose. Und meinen medizinischen Sachverstand übersteigt das auch, wie eine mögliche Einschätzung lauten könnte. Das Schreiben ist ein paar Wochen alt, ich würde es gerne aber noch einmal probieren mit der Bewerbung
Autor KlausP
 - 27. Oktober 2023, 12:37:27
Wenn da ,,nicht dienstfähig" geschrieben wurde sieht das für mich nach D5 aus. Sonst hätte man ,,vorübergehend nicht dienstfähig" geschrieben. Aber, wie schon geschrieben, wir stochern im Nebel ...
Autor F_K
 - 27. Oktober 2023, 12:34:51
Ursachen führen zu Folgen (hier Dienstunfähigkeit).

Wer die Ursache kennt, kann mit etwas (med.) Sachverstand abschätzen, ob es Dauerhaft oder nur temporär ist.

(Der "Arm ab" wird nicht besser werden - Folgen einer OP können nach einer gewissen Zeit abgeheilt sein, die DU kann daher ggf. nur zeitweise sein).
Autor Alexander R
 - 27. Oktober 2023, 12:23:39
Ja, die Ursache ist mir durchaus bekannt. Spielt denn die Ursache eine Rolle? oder ist die Ursache unerheblich, wenn das Ergebnis "nicht dienstfähig" lautet? Die Frage ist ernst gemeint.  Ob D4/5 kann ich dem Schreiben tatsächlich nicht entnehmen.
Autor F_K
 - 27. Oktober 2023, 11:57:50
Der TE sollte doch schon wissen, insbesondere bei einer Überprüfung, was die Ursache ist - in aller Regel wird dies nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich mitgeteilt.
Autor KlausP
 - 27. Oktober 2023, 11:43:49
Dann wird das wohl dauerhaft sein. Aber wir hier stochern mal wieder im Nebel. Genaue Auskunft kann man Ihnen dann wohl nur im Karrierecenter geben, bei dem die Untersuchung durchgeführt wurde.
Autor Alexander R
 - 27. Oktober 2023, 11:33:56
wo finde ich das ? Auf dem Bescheid steht nur, dass ich nach §§ 64, 71, 73, 77 nicht dienstfähig usw. bin.
Autor KlausP
 - 27. Oktober 2023, 11:25:31
Wie lautet das genaue Ergebnis?

- D4 - vorübergehend nicht dienstfähig bis in ... Monaten

oder

- D5 - nicht dienstfähig

D5 wäre auf Dauer.
Autor F_K
 - 27. Oktober 2023, 11:21:47
Niemand kennt hier das Ergebnis der Untersuchung - sollten aber nicht wesentliche Änderungen der Tauglichkeit eintreten, bist Du nicht dienstfähig und damit können (weitere?) Bewerbungen als Soldat keinen Erfolg haben.
Autor Alexander R
 - 27. Oktober 2023, 11:14:50
Hallo Alle, laut einem Überprüfungsbescheid bin ich nach der wehrmedizinischem Begutachtung i.V.m.  §64 nicht dienstfähig, unterliege nicht der Dienstleistungsüberwachung und stehe nicht für Dienstleistungen zur Verfügung.
Was heißt das jetzt? Kann ich mich nochmal bewerben bei der BW oder ist dann für immer diese "Türe geschlossen"?