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Autor BulleMölders
 - 02. November 2023, 08:11:19
Habe es aber nie erlebt, dass jemanden bei Bewerbungen Steine in den Weg gelegt wurden.
Wenn möglich und notwendig wird man Sie halt an Land zurück lassen. Entweder ihr Posten an Bord wird für die Zeit nicht besetzt (ich bin zu meiner Zeit nie mit voller Besatzungsstärke zur See gefahren) oder wenn das nicht möglich ist wird man versuchen jemanden für die Seefahrt einzuschiffen der ihre Job macht. Das hat bei uns sogar schon mal beim Kommandanten geklappt, niemand ist unersetzbar. ;)
Autor Bashy
 - 01. November 2023, 23:14:54
Nachzulesen in der A-1420/12.

Der Sonderurlaub kann (nicht muss) gewährt werden und auch nur, wenn dienstliche Gründen (Seefahrt) nicht entgegenstehen und Dienstbefreiung nicht ausreicht.

Es besteht also kein Anspruch und liegt im Ermessen des Vorgesetzen.
Autor Kai96
 - 01. November 2023, 22:59:15
Schönen Guten Tag,

es gibt bereits einiges dazu aber ich konnte leider nichts genaues finden. Ich werde mich als Brandmeisteranwärter (Mittlerer Dienst) bei verschiedenen Städten bewerben.

Für Vorstellungsgespräche, Sporttest und co. steht mir da Sonderurlaub nach § 8 Sonderurlaubsverordnung - SUrlV zu? Ich bin aktuell Stuffz, also wäre das sogar Laufbahntechnisch quasi ein Aufstieg, wenn auch kein gehobener Dienst. Die Verordnung kennt ja theoretisch keine Mannschafter und Uffze.

Mein Hauptproblem ist allerdings, in dem Zeitraum in dem einige Tests stattfinden werden, haben wir Seefahrt Geplant. Wie würde es sich da verhalten? Ich werde natürlich zeitnah das Gespräch mit dem Ersten Offizier suchen und meine Absicht schon mal kundtun, nach Möglichkeit werde ich auch bei größeren Feuerwehren versuchen die Teste auf einen anderen Tag zu schieben an denen keine Seefahrt ist, allerdings werden viele Kleine Feuerwehren keine mehrere Testtage anbieten können. Hat da jemand erfahrungen o.ä. zu?

Danke euch