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Autor FoxtrotUniform
 - 14. November 2023, 18:29:34
Zitat von: F_K am 14. November 2023, 08:12:46
@ FU:

Ein Offizier sollte klare Sprache / Worte nutzen:

- Einen Rechtsanspruch auf eine TrKü hat der BS / SaZ nicht.
- Eine vorhandene TrKü darf vom BS / SaZ genutzt werden, er muss diese aber nicht nutzen.

Dein letztes Statement ist wie "Bäume sind manchmal grün" - zwar nicht falsch (sondern eher richtig), aber trägt nichts zum Thema bei.
Danke für diesen Einblick und diesen gehaltvollen Beitrag.

Leider sind beide deiner Strichaufzählungen unzutreffend (ich darf an deinen einleitenden Satz erinnern):

-Alleine der Status impliziert nicht, ob eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung und damit ein gesetzlicher Anspruch auf Bereitstellung von GemVpfl besteht (ein Anspruch auf die Existenz einer TrKü besteht grundsätzlich nie) und
-die Berechtigung zur Nutzung des Angebots einer Gemeinschaftsverpflegung ergibt sich nicht aus der reinen Existenz einer TrKü.

Fassen wir doch einfach zusammen, dass berechtigten Verpflegungsteilnehmern im Sinne der durch BMVg und BAIUDBw herausgegebenen Regelungen, mit Blick auf die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn, das BGM und die Attraktivität des Dienstes, die GemVpfl ebenfalls angeboten wird, sofern die materielle und personelle Kapazität der TrKü ausreicht.

Da hätte ich mehr erwartet, als einfach - mal wieder - andere Forenteilnehmer zu diskreditieren.

Jetzt belasse ich es aber tatsächlich dabei.
Autor F_K
 - 14. November 2023, 08:12:46
@ FU:

Ein Offizier sollte klare Sprache / Worte nutzen:

- Einen Rechtsanspruch auf eine TrKü hat der BS / SaZ nicht.
- Eine vorhandene TrKü darf vom BS / SaZ genutzt werden, er muss diese aber nicht nutzen.

Dein letztes Statement ist wie "Bäume sind manchmal grün" - zwar nicht falsch (sondern eher richtig), aber trägt nichts zum Thema bei.
Autor FoxtrotUniform
 - 14. November 2023, 08:00:42
Zitat von: F_K am 13. November 2023, 18:21:42
@ FU:

Anrecht und Möglichkeit sind 2 unterschiedliche Begriffe, TM differenziert da sicher.
Ich weiß ja genau was Andi mein, daher auch der Emoti.

Hätte der BS/SaZ kein Recht die TruKü zu nutzten, wäre bei der Abrechnung stets "GV Nicht bereitgestellt" zu berücksichtigen. Das ist aber unzutreffend. Dabei belasse ich es aber, siehe einleitender Satz.
Autor F_K
 - 13. November 2023, 18:21:42
@ FU:

Anrecht und Möglichkeit sind 2 unterschiedliche Begriffe, TM differenziert da sicher.
Autor FoxtrotUniform
 - 13. November 2023, 16:41:31
Zitat von: Andi am 13. November 2023, 13:55:11
Zitat von: OberstabsSteiger am 09. November 2023, 19:38:10
In diesem Sinne habe ich halt meine Zweifel ob eine reine zivil geführte Truppenküche im Spannungs- oder V-Fall die 24/7 Versorgung der Soldaten am Standort sicherstellen kann.

[...]Berufssoldaten haben gar kein Anrecht auf ein Essen in der Truppenküche. [...]

Könntest du das bitte meiner abrechnenden Stelle bei BAUIDBw TM rechtssicher erläutern?
Autor KlausP
 - 13. November 2023, 16:25:29
Bei Übungen sollte regelmäßig der Satz ,,Sie Teilnehmer sind zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. ..." im Übungsbefehl stehen. Damit fallen SaZ und BS unter die gleiche Regelung wie FWDL/RDL.
Autor schlammtreiber
 - 13. November 2023, 14:16:09
Zitat von: Andi am 13. November 2023, 13:55:11
180.000 Zeit- und Berufssoldaten begründen keine einzige Truppenküche (...) denn Zeit- und Berufssoldaten haben gar kein Anrecht auf ein Essen in der Truppenküche.

Aber ist es in der Praxis nicht so, dass man die Truppenküchen trotzdem für die SaZ/BS ebenfalls braucht, weil diese ja zumindest "draußen", bei Übungen etc ein Anrecht auf Verpflegung haben? Oder beschränkt sich auch dieses auf FWDL/Res?
Autor Andi
 - 13. November 2023, 13:55:11
Zitat von: OberstabsSteiger am 09. November 2023, 19:38:10
In diesem Sinne habe ich halt meine Zweifel ob eine reine zivil geführte Truppenküche im Spannungs- oder V-Fall die 24/7 Versorgung der Soldaten am Standort sicherstellen kann.

Die aktuellen Strukturen der Truppenküchen sind - Überraschung - nicht auf Spannungs- und Verteidigungsfall ausgelegt. Wie auch der restliche Teil der Strukturen von Wehrverwaltung und Streitkräften.

Truppenküchen existieren in der aktuellen Struktur auch ausschließlich zur Verpflegung von Soldatinnen und Soldaten, die auf Grund des Wehrpflichtgesetzes (FWDL, Reservistendienstleistende) Dienst leisten. 180.000 Zeit- und Berufssoldaten begründen keine einzige Truppenküche - sie können sie nur im Rahmen vorhandener Strukturen/Kapazitäten vergünstigt mitnutzen.

Der Dienstherr bzw. der Gesetzgeber hat in den letzten 30 Jahren fast alle Sonderregelungen für Betreuung und Versorgung von Zeit- und Berufssoldaten abgeschafft und sie fast Beamten gleichgestellt (seien wir froh, dass noch Dienstsport gemacht werden darf). Dahinter stehen teilst banale haushälterische Gründe oder das Bemühen von Beamtenvertretern die besondere Behandlung von Soldaten auf Beamte auszuweiten (was eher zu Abschaffungen bei Soldaten geführt hat).

Für das Essen in der Truppenküche bleibt also banal festzustellen: Das ist definitiv keine Frage der "Arbeitgebermarke Bundeswehr" nach außen hin, denn Zeit- und Berufssoldaten haben gar kein Anrecht auf ein Essen in der Truppenküche. Weder mit Rindfleisch, noch ohne.

Gruß
Andi
Autor InstUffzSEAKlima
 - 10. November 2023, 07:03:39
In einigen StO mit mehreren Kasernen wurde an WE oft eine Küche betrieben und mittels Kfz dann die Essenteilnehmer dort hin gebracht. Ich kenne das so von den Lehrgängen an der damaligen TSH/FSHT in AC (Lützow-Kaserne). Da gab es dann eine Zeit, wo der Kleinbus seinerzeit die Leute abgeholt hat und in die jeweilige Kaserne gebracht hat.

In unserem eigenen Standort war es so, dass die Diensttuer automatisch vom Spieß für die Verpflegung am WE gemeldet wurden und wer zusätzlich da war, hat beim Spieß seinen Bedarf rechtzeitig gemeldet, um dann an entsprechenden Teilmahlzeiten teilnehmen zu können. Meist war das dann der Fall, wenn man z.B. Freitag/Samstag Dienst hatte und dann das WE in der Kaserne blieb.
Autor OFwNick
 - 10. November 2023, 06:29:22
Zitat von: KlausP am 09. November 2023, 18:12:30
Zitat... bei uns sind auch zum Teil die Wehrpflichtigen am WE nicht alle nach Hause gefahren ...

Bei uns auch nicht. Wer von denen dann am WE Truppenverpflegung einnehmen wollte musste das bis Donnerstag kundtun, damit der ReFü ihn in die Verpflegung melden konnten. In der Küche lag am WE immer eine namentliche Liste der Diensttuer und der in die Verpflegung Gemeldeten aus.

So kenne ich das auch noch aus Hammelburg, Zwei Truppenküchen, Jägerlehrbataillon  und Infanterieschule,
Wochenende nur InfSch mit Liste und alle zwei bis drei Wochen ein ReFü vor Ort. gab einige Entlassungen wegen unberechtigter Teilnahme an der Truppenverpflegung
Autor OberstabsSteiger
 - 09. November 2023, 19:38:10
Zitat von: F_K am 09. November 2023, 08:01:33
@ OberstabsSteiger:

"24/7" ist so einfach "daher gesagt", ohne das Konzept zu verstehen.

Es ist Tatsache, dass in DEU noch kein Soldat im Inland "verhungert" ist, die Versorgung mit Nahrungsmitteln für Soldaten in DEU ist sichergestellt - 24/7/365 bei 100 %, dabei manches natürlich in Verantwortung der Soldaten.

Da hab ich mich, lieber F_K vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.

bayern bazi hat ja die sogenannte Truppenbeladung Vpfl erwähnt, welche  im V-Fall für die komplette Truppe durch das militärische Verpflegungspersonal zubereitet worden wäre.
Nach seinen Aussagen war die Verpflegungsgruppe früher voll in die regulären Truppenküche integriert und wurde durch das zivile Küchenpersonal ergänzt.
Im Gegensatz dazu wird die Truppenküche heute nur durch Zivilpersonal betrieben, eine Unterstützung durch Soldaten der VerpflGr ist wohl eher die Ausnahme.

Ebenso erwähnte er dass die Spieße früher für kurzfristige Ausbildungsvorhaben Sonderverpflegung anfordern konnten ODER dass den Küchensoldaten Sonderdienste am WE befohlen werden konnte um die Verpflegung der Truppe bei Übungsvorhaben sicherzustellen.

Als Teilnehmer von Wehrübungen, DVags und VVags habe ich schon öfters festgestellt dass Spieße und Ausbildungsleiter sich nicht immer auf die Truppenküche abstützen können. Manche von denen können improvisieren, andere weniger....


In diesem Sinne habe ich halt meine Zweifel ob eine reine zivil geführte Truppenküche im Spannungs- oder V-Fall die 24/7 Versorgung der Soldaten am Standort sicherstellen kann. Dies insbesondere an kleineren bis mittleren Standorten, dessen militärischen Organisationseinheiten über keine eigene VerpflGr im STAN verfügen. Das soll nicht die Leistung oder die Motivation des zivilen Küchenpersonal schlechtreden.

Aber im Spannungsfall kann halt nicht jeder Soldat die Kaserne für nen Abstecher im Drive-in verlassen oder sich eine Pizza an die Wache bringen lassen.


Zitat von: KlausP am 09. November 2023, 16:23:24
Zitat... Auch "früher" hat man doch eigentlich nie am WE gespeist? Bei uns war die Truppenküche ab Freitag Mittag zu. Es gab dann bis Montag früh "Notbetrieb", also nur ein kleines Frühstück für Uvd und Wache und sonstige gemeldete. ...

So unterschiedlich sind die Erfahrungen. In ,,meinem" Standort war die Truppenküche am Wochenende zumindest bis Mittag für die Diensthabenden (OvWa, stvOvWa, KvD, Wache mit 1/8, 8 bis 10 UvD/GvD, Personal Feldjägerdienstkommando) normal in Betrieb. Lunchpaket gab es lediglich für die Abendverpflegung.

So wie KlausP kenne ich es auch aus meinen früheren Großstandort. Jeden FR, SA und SO konnte in der Truppenküche das Frühstück und das Mittagessen verspeist werden. Für Abends den obligatorischen Empfang des Verpflegungsbeutels, welche gern als Vorspeise zur späteren Pizza diente  ;D




Autor KlausP
 - 09. November 2023, 18:12:30
Zitat... bei uns sind auch zum Teil die Wehrpflichtigen am WE nicht alle nach Hause gefahren ...

Bei uns auch nicht. Wer von denen dann am WE Truppenverpflegung einnehmen wollte musste das bis Donnerstag kundtun, damit der ReFü ihn in die Verpflegung melden konnten. In der Küche lag am WE immer eine namentliche Liste der Diensttuer und der in die Verpflegung Gemeldeten aus.
Autor F_K
 - 09. November 2023, 18:04:48
Halten wir fest - auch "früher" (so vor 35 Jahren) waren am WE weniger Soldaten in der TrKüche - daher war auch damals das Angebot eingeschränkt - ggf. Abends "Beutel", und Mittag weniger Gerichte.

Genauso "Heute" - Frühstück/ Mittag gibt es ggf. auch für eine "Handvoll" Soldaten - Abends Beutel - auch in großen Kasernen ist dies so - einfach, weil es wirtschaftlich nicht anders darstellbar ist.
Autor bayern bazi
 - 09. November 2023, 17:19:34
Zitat von: KlausP am 09. November 2023, 16:23:24
Zitat... Auch "früher" hat man doch eigentlich nie am WE gespeist? Bei uns war die Truppenküche ab Freitag Mittag zu. Es gab dann bis Montag früh "Notbetrieb", also nur ein kleines Frühstück für Uvd und Wache und sonstige gemeldete. ...

So unterschiedlich sind die Erfahrungen. In ,,meinem" Standort war die Truppenküche am Wochenende zumindest bis Mittag für die Diensthabenden (OvWa, stvOvWa, KvD, Wache mit 1/8, 8 bis 10 UvD/GvD, Personal Feldjägerdienstkommando) normal in Betrieb. Lunchpaket gab es lediglich für die Abendverpflegung.

so kenn ich des auch noch - hab ja oft genug WE-Dienst geschoben

als Ausgleich für den Schichtbetreib in der Küche warn wir wenigstens Wach und UvD befreit ;) 

bei uns sind auch zum Teil die Wehrpflichtigen am WE nicht alle nach Hause gefahren - viele sind halt am WE dageblieben und haben dann Bayern und Salzburg erkundet
Autor thelastofus
 - 09. November 2023, 17:19:10
Das hängt vermutlich mit der Größe zussammen. Aber die Diensthabenden gibt es ja heute auch noch, seit nicht mehr zum GWDL einberufen wird.

Wir waren ja nur ein Btl mit mit wenigen UvD und die War auch nicht so groß.

Ich hätte mich gefreut wenn die Kaserne am WE offen gehabt hätte, wir hatten auch Wache in einer Kaserne, da bekamen wir das Essen aus dem BwK geliefert, aber nur wenn das auch rechtzeitig gemeldet wurde was auch nicht immer passierte.

Persönlich finde ich es schade das die Verpflegung und so organsiert ist. Das militärische Küchenpersonal war bei uns immer sehr zufrieden, da die Arbeitszeiten besser waren als in in der Gastronmie