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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: 2Cent am 08. November 2023, 20:15:16So ist es. In 2023 liegt die Einkommensgrenze bei 5550€ monatlichem Gesamteinkommen (abzüglich Werbungskosten), d.h. in der Regel ab spätestens A13 (Bund), überschreitet man diesen Betrag.
Zu M1:es gilt die Einkommensbemessungsgrenze.
Ganz grob kann man sagen bis einschließlich A11 können die Kids in die Familienversicherung der Frau bleiben.
Sprich solange er nicht in den gehobenen Dienst geht wird M1 immer gehen.