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Autor T108
 - 24. November 2023, 13:14:54
Hey, ich hatte dazu damals auch ein Beitrag geschrieben. Musst mal suchen.
Ich kann dir aber sagen das es bei mir so gewesen ist das ich im Ende November meine Uffz Beförderung rückwirkend zum Einstellungstag bekommen haben.
Denke du musst dich nur noch ein wenig gedulden ;)
Bei mir kam auch grad die Stuffz Beförderung rein. Exakt 1 Jahr später
Autor funker07
 - 17. November 2023, 16:47:12
Bei mir (schon länger her) war es so, dass die Urkunde ein paar Wochen nach der Ernennung zum FA (was schon HG) geschrieben wurde und von da auch noch mehrere Wochen bis in die Einheit brauchte.

Soll so nicht sein, ist aber auch nicht ungewöhnlich.
Autor Ralf
 - 17. November 2023, 13:59:23
Als FA nicht, weil gem. SLV keine Uffz-Prüfung., sondern eine Fw-Prüfung vorgesehen ist.
Autor schlammtreiber
 - 17. November 2023, 13:18:17
Rein interessehalber: ein bestandener Lehrgang ist für die Beförderung zum Uffz (FA) nicht mehr nötig?
Autor Ralf
 - 17. November 2023, 09:17:37
Eine rückwirkende Beförderung kann nicht erfolgen, nur eine bis zu 3-monatige Planstelleneinweisung. Die Frage der Beförderung kann nur die PersFhrg klären, da die Dienstzeit erfüllt ist, du bereits als FA zugelassen wurdest, spricht nichts dagegen.
Aber richtig, ausschlaggebend für die Beförderung zum StUffz ist das Beförderungsdatum zum Uffz.
Autor F_K
 - 17. November 2023, 09:13:59
Es gibt keine "Muss" Beförderungen.

Ich würde davon ausgehen, dass Du nach den entsprechenden Lehrgängen mit Deinen Kameraden befördert wirst.
Autor Bumm
 - 17. November 2023, 09:10:22
Guten Morgen.

Ich bin seit dem 04.10.2023 Wiedereinsteller.
Aktueller Dienstrad OG (FA)
geplante Verwendung ITFW infoVarb


ich habe bereits eine anerkannte Dienstzeit von 1 Jahr und 16 Monaten.
So langsam Frage ich mich weshalb die Beförderung zum Unteroffizier noch nicht erfolgt.
Pers hat angefragt aber keinerlei Antwort bisher erhalten.


Meine Frage ist , ist die Beförderung zum Unteroffizier eine "kann" oder "muss" beförderung?
Den laut SLV habe ich ja die benötigten Dienstzeiten (1 Jahr )

Falls es ein Muss beförderung ist , findet diese Dann Rückwirkend statt zum Dienstantrittsdatum.
Es geht mir auch um die Folgebeförderung zum Stuffz da je länger es dauert es ja wiederum dauert Stuffz zu werden.

Danke vorab