ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatDie Entlassung ist in den ersten fünf Monaten einen Monat vor dem Entlassungstag zu beantragen." "
ZitatDer FWDLer wäre verpflichtet, ggf. vier Wochen weiter gefrustet Dienst zu tun.
ZitatMeines Erachtens ist das schon ein gewisser Attraktivitätsverlust, insbesondere für Kurzzeit FWDLer mit 7 MonatenAn den sieben Monaten ändert sich doch nichts. Sieben Monate bleiben sieben Monate. Und ich zumindest keine keine Statistik, dass FWDL sieben viel eher abbrechen.
ZitatKönnen Sie ja, das ist ja ihr Recht, falls sie sich krank fühlen.