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Zusammenfassung

Autor funker07
 - 22. November 2023, 13:15:13
Falls du trennungsgeldberechtigt bist, stelle frühzeitig einen Antrag.
Nach einem Jahr ohne Antrag (auch, wenn deine GA wohl nicht so lange dauern wird) verfällt der Anspruch.

Zuständig ist die Abrechnungsstelle, als ersten Ansprechpartner solltest du dich an den ReFü wenden bzw dafür erstmal über deinen Gruppenführer einen Termin machen lassen.

Hattest du denn vor Dienstantritt eine eigene Wohnung, die du auch dem Karrierecenter gemeldet hast?
Autor Ralf
 - 20. November 2023, 23:10:32
Zuerst einmal muss man auch TG berechtigt sein. Dafür gibt es ja hier bereits unzählige Themen, die die Voraussetzungen erläutern.
Und dann findet in der GA hierzu auch ein Unterricht statt, der idR vom ReFü oder ähnliche gehalten wird.
Autor Fragestell
 - 20. November 2023, 19:47:03
Guten Tag Kameraden,

ich wollte mal fragen, ob man während der Grundausbildung z.B. im GeZi Trennungsgeld beantragen kann bzw. ob es irgendwo eine Beratungsstelle gibt, die einem zum Thema Trennungsgeld beraten kann.
Da ich doch weiter von meiner Dienststelle weg wohne, würde sich so ein Antrag vermutlich lohnen

Weißt vielleicht jemand von euch wie dabei am besten vorgehe bzw. wie ich die Voraussetzungen (mit eigener Wohnung etc.) uns so weiter erfülle, falls das noch nicht der Fall ist?

Mit freundlichen Grüßen