ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatErforderlich für die nach der Jahrgangsstufe 12 (G9) bzw. dem ersten Jahr der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums (G8) oder einer Gesamtschule des Berufskollegs (z. B. berufliches Gymnasium) bescheinigte Fachhochschulreife (schulischer Teil) ist entweder
eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht,
ein einjähriges gelenktes Praktikum in Vollzeit (bei Teilzeit entsprechend länger)
eine mindestens vierjährige berufliche (Vollzeit-)Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes bzw. für Abschlüsse ab 2015 eine mindestens zweijährige berufliche (Vollzeit-)Tätigkeit innerhalb eines Berufsfeldes
Nachgewiesen wird die volle Studienberechtigung mit der nach der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe eines Gymnasiums (G9 altes Recht), einer Gesamtschule (nach altem Recht) oder des Berufskollegs (z. B. berufliches Gymnasium) bescheinigten Fachhochschulreife (schulischer Teil) in Verbindung
mit dem Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht
In diesen Fällen muss der praktische Teil der Fachhochschulreife zwingend nach Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife absolviert werden.