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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 02. Dezember 2023, 16:01:49
Anmerkung:

B-Fo als Lehrgang sind "offiziell" 4,5 Ausbildungstsge (Mo - Fr), inklusive Prüfung - mit VIP Behandlung "echt" weniger als 2 Tage.
Autor funker07
 - 02. Dezember 2023, 15:45:24
Vorsicht mit irgendwelchen Geschichten über angebliche Versicherungen.

Der Bund ist Selbstversicherer, zahlt eventuelle Schäden selbst.
Wenn du in dienstlichem Auftrag fährst, greift erstmal die Amtshaftung.
Bei grober Fahrlässigkeit kannst du bis 3 Monatsgehälter in Regress genommen werden, das sichert die Diensthaftpflicht ab.
Bei Vorsatz sinds 6 Monatsgehälter, da zahlt keine Versicherung. Bei unerlaubter Handlung greift die Haftung voll.

Eine Privathaftpflicht zahlt nicht bei Schaden aus beruflicher Tätigkeit.

Die verletzten Mitfahrer sind ja ebenfalls im Dienst, erleiden also einen Dienstunfall, wo wieder der Dienstherr verantwortlich ist.


Trotzdem würde ich den nächsten Vorgesetzten nerven, um auf nen Führerschein geschickt zu werden.
Sind 1-2 Wochen und dann hat der Mist mit dem Selbstfahrererlass ein Ende.
Autor F_K
 - 02. Dezember 2023, 14:15:13
Anmerkung:

Es soll KFZ Führer geben, die sich tatsächlich (grob) fahrlässig verhalten - sonst gäbe es keine 3000 + Tote im Verkehr (nur DE / jährlich).

Für das "Problem" Unachtsamkeit / geöffneter Türen (durch Mitfahrer) gibt es Kindersicherungen - sind die Mitfahrer volljährig/ selber im Besitz einer Fahrerlaubnis tragen diese selber Verantwortung.

Also kurz - Diensthaftpflicht ist als Fahrer anzuraten - und bitte immer umsichtig fahren.
Autor anon
 - 02. Dezember 2023, 08:26:01
Nicht nur absichtliches Fehlverhalten (hier zahlt auch keine Versicherung), sondern auch bei grob fahrlässigem Verhalten wird die Bw einen in Regress nehmen.

Und sich im Straßenverkehr grob fahrlässig verhalten geht viel schneller, als man denkt.

Teilweise kann auch das Verhalten der Mitfahrer hier auf dich umgelegt werden (Beispiel: Dir kann eine Mitschuld ausgelegt werden, wenn z.B. ein Mitfahrer die Tür öffnet und damit gegen einen hohen Bordstein knallt, du ihn jedoch nicht auf die Verhältnisse hingewiesen hast (Was in der Realität kein Fahrer macht))

Das Problem löst echt nur ne Diensthaftpflicht, aber zu der kann ich auch absolut anraten, wenn du alleine fährst. Mit Diensthaftpflicht würde ich mir jedoch keine wirklichen Sorgen machen, auch wenn du Leute mitnimmst.
Autor F_K
 - 01. Dezember 2023, 10:57:13
@ Konni:

Wer wann für was haftet, ist SEHR vom Einzelfall abhängig.

z. B.: Im Falle absichtlichen / vorsätzlichem Fehlverhaltens würdest Du natürlich haftbar sein.

Deshalb kann es ja für Grenzfälle nicht schlecht sein, eine Diensthaftpflichtversicherung zu haben.
Autor MikeEchoGolf
 - 01. Dezember 2023, 10:05:50
ZitatUnser Dienststellenleiter verlangt, dass wir Kollegen im Dienstkfz mitzunehmen haben.
Generell kann die Mitnahme von Personen im Einzelfall oder generell – ohne Angabe von Gründen – gegenüber dem bzw. der zuständigen Vorgesetzten abgelehnt werden. Siehe Selbstfahrererlass und Merkblatt zur unterschriebenen Erklärung als Selbstfahrer.
Autor Konni
 - 01. Dezember 2023, 10:00:49
Das heißt also, wenn ich einen Fahrauftrag habe, dann sind meine Mitfahrer über die BW abgesichert? Ich muss nicht privat für Schäden haften? Wenn ich mit meinem privaten Auto fahre u meinen Mitfahrern durch einen Unfall etwas zustösst, sind diese ja auch durch meine KFz Versicherung abgesichert. Im BW Fall wären sie dann überdie BW abgesichert?
Autor F_K
 - 01. Dezember 2023, 08:54:06
"Versicherung" ist ein komplexes Thema - grundsätzlich haftet erstmal der Verursacher eines Schadens - wenn "im Auftrag" gefahren wird, dann der Auftraggeber (hier die BW). Bei PKW ist der Schaden "erstmal" durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt, die der Bund nicht abschließen muss, da er selber haftet.

Wenn jemand der Ansicht ist, eine "Insassenzusatzversicherung" zu benötigen, so muss man diese abschließen (es ist weder eine Pflichtversicherung, noch eine Versicherung, deren Abschluss allgemein angeraten wird).

Selbstverständlich wird man im Rahmen einer (gemeinsamen) Dienstreise nicht X Kollegen jeweils "einzeln" fahren lassen, sondern Fahrzeuge effizient einsetzen, d. h. möglichst voll besetzen.
Autor Konni
 - 01. Dezember 2023, 08:42:46
Hallo,

ich bin Beamtin bei der BW. Bei uns kam jetzt die Frage auf, wie die Insassen bei der Nutzung eines Dienst KFZ abgesichert wären. Ich habe keinen BW Führerschein, sondern einen Selbstfahrerschein. Mrine Kollegen sagen, dass bei einem Unfall der Fahrer für den Schaden an den Mitfahrern privat haftet und es über die BW keine Insassenabsicherung gibt. Wenn sas so sein sollte, würde ich in Zukunft keinen Kollegen mehr mitnehmen, da mir das Risiko zu hoch ist, falls etwas passiert. Kennt sich jemand mit der Thematik aus? Unser Dienststellenleiter verlangt, dass wir Kollegen im Dienstkfz mitzunehmen haben.